Kurz erklärt: robots.txt

Im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage, die von Google eine Entschädigung für die kommerzielle Weiterverwertung ihrer Produkte fordern, ist immer wieder die Rede von robots.txt. Das Verständnis für die Funktionsweise dieser Datei hilft, einen Kernpunkt in der Debatte um das Leistungsschutzrecht zu verstehen. Zudem enthüllt ein Blick auf den Einsatz von robots.txt in der Schweiz Erstaunliches.

robots.txt ist eigentlich eine einfache Textdatei, die auf einer Webseite abgelegt wird. Damit hängt aber ein standardisierter Ablauf zusammen, den die wichtigsten BetreiberInnen von Suchmaschinen einhalten: Die Informationen der Datei werden genutzt, um bestimmte Bereiche der Seite vor Suchmaschinen zu schützen.

Steht in robots.txt beispielsweise folgender Eintrag:

User-agent: *
Disallow: /Privat/Familie/Geburtstage.html

So darf keine Suchmaschine die Seite »Geburtstage« durchsuchen. Entsprechen werden die dort gemachten Angaben mit Google, Bing etc. nicht gefunden.

Würden nun Presseverlage auf ihren Seiten folgenden Eintrag wählen, dann wäre die ganze Seite für alle Suchmaschinen blockiert:

User-agent: *
Disallow: /

Das heißt: Es ist mit wenigen Zeichen möglich, Google daran zu hindern, Inhalte in seinen Suchergebnissen und anderen Diensten darzustellen. Natürlich kann man es als stoßend empfinden, dass der Standard Google eine Erlaubnis gibt - sinnvoll wäre, dass man aktiv einen Eintrag vornehmen muss, um in Suchergebnissen zu erscheinen (also anstatt »disallow« in robots.txt eintragen zu müssen, »allow« einzutragen).

Webmaster können die robots.txt-Datei verstecken, wenn sie nicht möchten, dass öffentlich bekannt ist, welche Bereiche der Homepage nicht durchsucht werden dürfen.

Das ist eigentlich schon alles. Schauen wir nun die robots.txt-Dateien der Schweizer Verlage an.

Blick.ch versteckt robots.txt.

blick.ch, nzz.ch, azonline.ch und weltwoche.ch verstecken nur einige technischen Seiten, die temporäre oder redundante Seiten beinhalten könnten.

User-agent: *
Disallow: /widget/
Disallow: /suche
Disallow: /stats
Disallow: /*cvajaxnews=true*
Sitemap: http://www.blick.ch/sitemap.xml
Sitemap: http://www.blick.ch/sitemap-image.xml
Sitemap: http://www.blick.ch/sitemap-googlevideo.xml
Sitemap: http://www.blick.ch/news.xml

Download

nzz

asfdInteressant aber die robots.txt von Newsnetz. Hier werden neben den Todesanzeigen drei spezifische Seiten ausgeschlossen: Zwei davon, eine über Carl Hirschmann und eine über einen SVP-Spender, der angeklagt worden sei, sind nicht mehr erreichbar und wurden offenbar gelöscht. Die dritte betrifft die Bank Reichmuth. Der Lead lautet:

Die Luzerner Privatbank sollte letztes Jahr 100 Millionen Kredit für eine Maschinenfirma beschaffen, gegen die nun die Bundesanwaltschaft ermittelt. Jetzt drohen auch zwei Schweizer Banken Millionenverluste.

Es liegt nahe zu vermuten, dass sich Tamedia durch außergerichtliche Einigungen mit Klägerinnen und Klägern dazu entschlossen hat, diese Seiten für Suchmaschinen zu sperren. Erstaunlich ist aber, dass dies so öffentlich einsehbar ist. (Ich danke für diesen Hinweis Martin Steiger.)

tagi

Instruktionsverbot und Volkswahl des Bundesrates - zwei Details

In der WoZ erschien heute ein Artikel mit dem Titel »Projekt Machtübernahme«. Darin wird mit zwei Argumenten die Behauptung belegt, die SVP strebe in der Schweiz »die Mehrheit an«:

  • Volkswahl des Bundesrats. Das Kleingedruckte im Initiativtext entlarvt die wahren Absichten der Systemveränderer. Demnach wären BundesratsanwärterInnen, die rund dreissig Prozent Wähleranteil erzielen, im ersten Durchgang gewählt. Das entspricht in etwa dem Wähler­anteil der SVP. Die anderen Parteien hätten im ersten Wahlgang das Nachsehen und wären im zweiten je nach Konstellation auf die Unterstützung der SVP angewiesen.
  • [D]ie vom Volk abgesegnete Bundesverfassung verbietet Instruktionen an Parlamentsmitglieder. Im Artikel 161 Absatz 1 heisst es: «Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.» Die SVP ergänzte allerdings ihre Parteistatuten, damit künftig nur noch der Fraktion genehme SVP-ParlamentarierInnen in den Bundesrat gewählt werden. Nimmt ein der Partei nicht genehmer Kandidat die Wahl an, hat das «automatisch» den Parteiausschluss zur Folge. Und in ihrem Fraktionsreglement bedroht sie jedes Mitglied, das den Interessen der SVP Schweiz oder der Fraktion «in grober Weise» zuwiderhandelt, mit dem Ausschluss.

Dazu zwei Bemerkungen, angeregt durch ein Twittergespräch mit Martin Steiger:

Was verbietet das Instruktionsverbot?

SR 101 Art. 161 Instruktionsverbot (Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

In der NZZ von heute (noch nicht online) beurteilen die Staatsrechtler Pierre Tschannen (Bern) und Markus Schefer (Bern) das Vorgehen der SVP als staatsrechtlich einwandfrei:

Mitgliedern der Bundesversammlung darf nicht vorgeschrieben werden, wie sie im Parlament zu handeln haben. Darunter fallen allerdings nur rechtlich verbindliche Weisungen […] Auch für Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel ist für die Wahl in den Bundesrat unerheblich, ob dabei die Parteimitgliedschaft auf dem Spiel steht. Den Parteimitgliedern werde nicht vorgeschrieben, was sie zu tun und zu lassen hätten. «Ihnen werden einzig die Konsequenzen klargemacht.»

Wenn ich das als Laie richtig verstehe, besagt das Instruktionsverbot nur, der Staat dürfe auch gesetzlichem Wege (der dann »rechtlich verbindlich« wäre) ParlamentarierInnen nicht vorschreiben, wie sie abstimmen oder wählen müssen. Die Parteien wären aber völlig frei darin, ihre Mitglieder zu instruieren (was die NZZ in Bezug auf die SP und die Grünen 2003 noch kritisierte und als »Flirt mit der Illegalität« bezeichnete) - weil sie dann im rechtlichen Sinne immer noch tun könnten, was sie wollten.

Man halte sich das noch einmal vor Augen:

  1. Die Wahlberechtigten eines Kantons wählen eine Nationalrätin als Vertreterin einer Partei.
  2. Diese Nationalrätin wird als Vertreterin dieser Partei in den Bundesrat gewählt.
  3. Die Nationalrätin wird aus der Partei ausgeschlossen, weil sie die Wahl angenommen hat.

Meiner Meinung nach müsste das Instruktionsverbot jede Art von Weisung an ParlamentarierInnen verbieten - nicht nur »rechtlich verbindliche«; vor allem aber solche, welche »Konsequenzen« haben. Aber ich verstehe, dass es ausgelegt werden kann als ein Verbot von staatlicher Manipulation und Willkür in politischen Prozessen.

Wie würde das Volk den Bundesrat wählen?

Der Initiativtext ist hier abrufbar. Die WoZ verweist auf »Kleingedrucktes« und erwähnt einen Anteil von 30%, welcher zur Wahl reichen würde.

Ich versuche mal einfach zu rechnen:

Erster Wahlgang:

  • Zur Wahl stehen wohl pro Partei zwei TopkandidatInnen sowie einige weitere mögliche Kandidierenden.
  • Angenommen, der heutige Bundesrat würde kandidieren plus weitere KandidatInnen, dann gäbe es wohl einen leichten Bonus für Bisherige (v.a. Leuthard und die FDP-BR) sowie die klaren Blöcke links 30% - Mitte 35% - rechts 35%.
  • National bekannte PolitikerInnen könnten wohl auch in benachbarten Blöcken bis zu 10% holen.
  • Mein Prognose:
    a) Leuthard würde als einzige über 50% schaffen und wäre im ersten Wahlgang gewählt.
    b) Bisherige und profilierte Rechtsbürgerliche könnten ca. 45% schaffen.
    c) Gemäßigte Linke wie Sommaruga wohl ca. 40%.

Zweiter Wahlgang:

  • Zur Wahl stehen wohl nur noch Kandidierende, die im ersten Wahlgang eine relevante Anzahl Stimmen erhalten haben (oder evtl. sehr prominente Neukandidierende).
  • Es würde sich die Frage nach parteiübergreifender Unterstützung stellen:
    a) die SVP könnte ihnen genehme FDP- und CVP-Leute unterstützen
    b) die Linke könnte ihnen genehme GLP- und CVP-Leute unterstützen.
  • Meine Prognose:
    a) Gewählt wären 2 bisherige FDP-BR, 2 SVP-NR sowie je 1 SP und Mitte VertreterIn.
    b) Aufgrund von Art. 175, Abs. 5 der Initiative müssten zwei der Gewählten aus den französisch- und italienischsprachigen Gebieten kommen. Gut möglich, dass das dann den Ausschlag geben würde - wobei man annehmen kann, dass die großen Parteien und den Top-Kandidierenden schon solche platzieren, die diese Bedingung erfüllen könnten (ohne notwendigerweise aus diesen Regionen stammen zu müssen).

Fazit: Ich denke, die WoZ täuscht sich in der Aussage, die SVP könnte ihre Kandidierenden im ersten Wahlgang wählen lassen. Ihre Befürchtung, die Volkswahl könnte zu einem Rechtsrutsch führen, würde ich aber nicht von der Hand weisen.

Auf Inputs und Korrekturen freue ich mich.

Empfehlenswerte Schweizer Blog

Wie einige Lesende wissen, bin ich Kantilehrer. Bloggen ist mein Hobby und eine private Angelegenheit - in diesem Post möchte ich aber meinen Beruf und mein Hobby verbinden. Ich starte im neuen Schuljahr ein Blogprojekt mit zwei Klassen (wer sich für Details interessiert, findet einen Entwurf meiner Vorbereitung hier als pdf).

Für dieses Projekt suche ich Schweizer Beispiele von ausgezeichneten Blogs und habe deshalb auf Twitter, Google+ und Facebook danach gefragt, welches denn eurer Meinung nach 2011 das beste Blog der Schweiz ist:

Ich werde hier die eingegangenen Antworten publizieren, jeweils mit der Begründung. Ich berücksichtige alle meiner Meinung nach ernsthaften Beiträge, weitere können gerne in den Kommentaren gepostet werden, ich werde hier regelmäßig aktualisieren.

Wie in den Kommentaren angemerkt, ist es verfehlt, von den besten Blogs zu sprechen. Es handelt sich einfach um Empfehlungen.

Von anderen vorgeschlagen:

Selbstnominiert:

Zum Verhältnis von Rechtsstaat und Macht

Kürzlich hat Anwalt Martin Steiger Folgendes getwittert:

In meiner Reaktion habe ich darauf hingewiesen, dass es eine Differenz zwischen Parteispenden und abstimmen gibt: Abstimmen untersteht dem Prinzip (oder der Fiktion), dass jede und jeder Stimmberechtigte gleich viel Gewicht hat - über Parteispenden können reiche Personen und Institutionen dann Macht ausüben, wenn sie viel Geld haben.

Die Frage, die sich in einer Auseinandersetzung zwischen der Feministin Nadine Lantzsch und dem Juristen Udo Vetter gestellt hat, ist nun, ob der Rechtsstaat ein Konzept ist, welches nicht von Macht geprägt ist.

Lantzschis Position ist dabei diese:

Was ja am Ende, glaubt mensch an die Macht von Sprache, Texten und Diskursen u.a. dazu führt, dass Wichser wie Strauss-Kahn trotz relativ eindeutiger Beweislage wohl am Ende freigesprochen werden. Begründet wird das dann gern mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip, der Aufklärung und all dem Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren.

Udo Vetter hingegen weist Lantzschi auf die Alternative zum Rechtsstaat hin:

Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist der Willkürstaat. Im Willkürstaat gibt es möglicherweise auch Regeln. Diese werden aber von denen, die das Sagen haben, außer Kraft gesetzt. Und zwar immer dann, wenn ihnen die Regeln gerade mal nicht in den Kram passen. Zum Beispiel dann, wenn sich das erhoffte Ergebnis nicht erreichen lässt.

Mit anderen Worten: Der Rechtsstaat scheint ohne Alternative zu sein. Antje Schrupp weist darauf hin, dass er in einer historischen Perspektive einen ähnlichen Status hat wie der Kapitalismus (oder die Demokratie): Die Konzepte liefern kein befriedigendes Resultat, sind aber allen anderen historisch jemals existierenden Alternativen überlegen.

Die Argumentation von Vetter ist dabei offensichtlich nicht stichhaltig: Nur weil Lantzschi ein Problem kritisiert, heißt das nicht, dass sie sich eine bestimmte Alternative herbeisehnt. Nur weil jemand darauf hinweist, dass der Kapitalismus dazu geführt hat, dass Menschen hungern und unter unwürdigen Bedingungen Güter für die Reichen herstellen, heißt das auch nicht, dass diese Person den stalinistischen Kommunismus gutheißt.

Worum geht es? Zunächst um die unbefriedigende Tatsache, dass es in einem Rechtsstaat möglich ist, dass ein Vergewaltiger in einem Prozess frei gesprochen wird. (Oder dass ein potentieller Whistleblower wie Rudolf Elmer monatelang in Untersuchungshaft sitzen muss, obwohl er möglicherweise nichts getan hat.) Die Verfahren zur Ermittlung von Schuld und Unschuld sind so angelegt, dass Vergewaltiger durch den Einsatz von geschickten Anwälten und durch die Verunsicherung ihrer Opfer Chancen haben, dass ihnen ihre Schuld nicht bewiesen werden kann. Menschen haben also die Möglichkeit, den Rechtsstaat zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen zu verwenden - mit ihm und durch ihn Macht auszuüben (so z.B. auch bei der Unternehmenssteuerreform in der Schweiz).

Man darf und soll darauf hinweisen, dass das ein Problem ist. Gleichzeitig ist immer zu bedenken, dass die Macht des Staates, welcher Gewalt einsetzen darf zur Umsetzung von Gesetzen, möglichst stark beschränkt werden sollte. Wird eine Frau vergewaltigt, so geht die sie zum Opfer machende Gewalt von einer anderen Person aus. Wird ein Mann zu Unrecht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, so geht die ihn zum Opfer machende Gewalt vom Staat aus. Das ist ein Unterschied, den man auch bei Strafen leicht vergisst. Der Staat ist keine Person, er übt keine Rache aus, sondern er hält ein Verfahren bereit, mit dem Menschen versuchen können, Schuld zu tilgen, Konflikte beizulegen.

Es ist selbstverständlich, dass das oft nicht gelingt. Antje Schrupp ist es zu verdanken, darauf hinzuweisen, dass:

  1. Schuld und Unschuld in den wenigsten Fällen juristisch verhandelt wird, sondern eine Rolle in unserem Alltag spielen (und wir darüber bestimmen können).
  2. Dass juristisch meistens Konflikte zwischen männlichen Tätern und männlichen Opfern verhandelt werden - dass also Frauen tatsächlich im Konzept Rechtsstaat nicht mitgedacht sind und ihre Konflikte ausserhalb des Systems gelöst werden müssen.
  3. Dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit mit folgenden Problemen behaftet ist:
    a) Menschen sind nicht gleich und agieren als Individuen in Beziehungskomplexen - Faktoren, welche vom Rechtsstaat ausgeblendet werden (müssen).
    b) Ein strafrechtliches Verfahren kann Schuld nicht aus der Welt schaffen.
    c) Der Rechtsstaat bietet dem Menschen einen moralischen Kompass an (nämlich die Legalität/Illegalität seiner Handlungen), welche ihm ermöglichen, keinen eigenen Kompass zu entwickeln (und Verantwortung nicht übernehmen zu müssen).