Kürzlich hat Anwalt Martin Steiger Folgendes getwittert:
Kampagne gegen anonyme Parteispenden geht weiter: tagesanzeiger.ch/schweiz/standa… Was folgt als nächstes, kein anonymes Abstimmen mehr? Ach, E-Voting!—
Martin Steiger (@martinsteiger) July 14, 2011
In meiner Reaktion habe ich darauf hingewiesen, dass es eine Differenz zwischen Parteispenden und abstimmen gibt: Abstimmen untersteht dem Prinzip (oder der Fiktion), dass jede und jeder Stimmberechtigte gleich viel Gewicht hat - über Parteispenden können reiche Personen und Institutionen dann Macht ausüben, wenn sie viel Geld haben.
Die Frage, die sich in einer Auseinandersetzung zwischen der Feministin Nadine Lantzsch und dem Juristen Udo Vetter gestellt hat, ist nun, ob der Rechtsstaat ein Konzept ist, welches nicht von Macht geprägt ist.
Lantzschis Position ist dabei diese:
Was ja am Ende, glaubt mensch an die Macht von Sprache, Texten und Diskursen u.a. dazu führt, dass Wichser wie Strauss-Kahn trotz relativ eindeutiger Beweislage wohl am Ende freigesprochen werden. Begründet wird das dann gern mit dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip, der Aufklärung und all dem Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren.
Udo Vetter hingegen weist Lantzschi auf die Alternative zum Rechtsstaat hin:
Der Gegensatz zum Rechtsstaat ist der Willkürstaat. Im Willkürstaat gibt es möglicherweise auch Regeln. Diese werden aber von denen, die das Sagen haben, außer Kraft gesetzt. Und zwar immer dann, wenn ihnen die Regeln gerade mal nicht in den Kram passen. Zum Beispiel dann, wenn sich das erhoffte Ergebnis nicht erreichen lässt.
Mit anderen Worten: Der Rechtsstaat scheint ohne Alternative zu sein. Antje Schrupp weist darauf hin, dass er in einer historischen Perspektive einen ähnlichen Status hat wie der Kapitalismus (oder die Demokratie): Die Konzepte liefern kein befriedigendes Resultat, sind aber allen anderen historisch jemals existierenden Alternativen überlegen.
Die Argumentation von Vetter ist dabei offensichtlich nicht stichhaltig: Nur weil Lantzschi ein Problem kritisiert, heißt das nicht, dass sie sich eine bestimmte Alternative herbeisehnt. Nur weil jemand darauf hinweist, dass der Kapitalismus dazu geführt hat, dass Menschen hungern und unter unwürdigen Bedingungen Güter für die Reichen herstellen, heißt das auch nicht, dass diese Person den stalinistischen Kommunismus gutheißt.
Worum geht es? Zunächst um die unbefriedigende Tatsache, dass es in einem Rechtsstaat möglich ist, dass ein Vergewaltiger in einem Prozess frei gesprochen wird. (Oder dass ein potentieller Whistleblower wie Rudolf Elmer monatelang in Untersuchungshaft sitzen muss, obwohl er möglicherweise nichts getan hat.) Die Verfahren zur Ermittlung von Schuld und Unschuld sind so angelegt, dass Vergewaltiger durch den Einsatz von geschickten Anwälten und durch die Verunsicherung ihrer Opfer Chancen haben, dass ihnen ihre Schuld nicht bewiesen werden kann. Menschen haben also die Möglichkeit, den Rechtsstaat zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen zu verwenden - mit ihm und durch ihn Macht auszuüben (so z.B. auch bei der Unternehmenssteuerreform in der Schweiz).
Man darf und soll darauf hinweisen, dass das ein Problem ist. Gleichzeitig ist immer zu bedenken, dass die Macht des Staates, welcher Gewalt einsetzen darf zur Umsetzung von Gesetzen, möglichst stark beschränkt werden sollte. Wird eine Frau vergewaltigt, so geht die sie zum Opfer machende Gewalt von einer anderen Person aus. Wird ein Mann zu Unrecht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, so geht die ihn zum Opfer machende Gewalt vom Staat aus. Das ist ein Unterschied, den man auch bei Strafen leicht vergisst. Der Staat ist keine Person, er übt keine Rache aus, sondern er hält ein Verfahren bereit, mit dem Menschen versuchen können, Schuld zu tilgen, Konflikte beizulegen.
Es ist selbstverständlich, dass das oft nicht gelingt. Antje Schrupp ist es zu verdanken, darauf hinzuweisen, dass:
- Schuld und Unschuld in den wenigsten Fällen juristisch verhandelt wird, sondern eine Rolle in unserem Alltag spielen (und wir darüber bestimmen können).
- Dass juristisch meistens Konflikte zwischen männlichen Tätern und männlichen Opfern verhandelt werden - dass also Frauen tatsächlich im Konzept Rechtsstaat nicht mitgedacht sind und ihre Konflikte ausserhalb des Systems gelöst werden müssen.
- Dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit mit folgenden Problemen behaftet ist:
a) Menschen sind nicht gleich und agieren als Individuen in Beziehungskomplexen - Faktoren, welche vom Rechtsstaat ausgeblendet werden (müssen).
b) Ein strafrechtliches Verfahren kann Schuld nicht aus der Welt schaffen.
c) Der Rechtsstaat bietet dem Menschen einen moralischen Kompass an (nämlich die Legalität/Illegalität seiner Handlungen), welche ihm ermöglichen, keinen eigenen Kompass zu entwickeln (und Verantwortung nicht übernehmen zu müssen).