Die »Petarden-Trottel«-Kampagne - ein Fall für den Presserat?


Der Blick bzw. Benny Epstein inszeniert diese Boulevard-Kampagne der übelsten Sorte. Worum geht es? Die NZZ schreibt:

Mit Petardenwürfen haben einige der rund 700 mitgereisten Fans des FC Zürich am Donnerstagabend beim Auswärtsspiel im Römer Stadio Olimpico gegen Lazio Rom für Aufruhr gesorgt. Einem Anhänger der Zürcher explodierte eine Petarde in der Hand. Er zog sich dabei schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen an der Hand zu. Wie eine Sprecherin der Römer Polizei auf Anfrage sagte, verlor er aber mehrere Finger. Zurzeit befindet er sich noch in Spitalpflege. […]

[D]er Klub [kenne] mittlerweile den Namen des Petardenwerfers. Die italienische Polizei ermittle nun gegen ihn wegen Verstosses gegen das Sprengstoffgesetz. Er dürfte deswegen auch Schwierigkeiten mit der Ausreise aus Italien bekommen […]. Zudem wurde der Mann mit einem dreijährigen Stadionverbot in Italien belegt.

Kurz gesagt: Der Mann hat gegen italienische Gesetze verstossen, einen Unfall erlitten, wurde schwer verletzt und juristisch belangt. Der Fall ist abgeschlossen; der FCZ wird wohl auch ein Stadionverbot in der Schweiz gegen ihn aussprechen.

Doch das hindert Benny Epstein nicht daran, den Mann an den Pranger zu stellen, Photos von ihm zu publizieren und seinen Arbeitgeber und seine Eltern zu belästigen:

Die »Recherchen« bzw. Belästigungen von Epstein sind so sinnlos wie unergiebig. Hier die Highlights:

BLICK versucht, den FCZ-Fan bei der Arbeit zu erreichen. Am Telefon sagt ein Arbeitskollege: «Er ist nicht da, er ist verunfallt.»

Jetzt könnten seine Eltern Stellung nehmen. «Wir haben den Anwalt schon eingeschaltet», sagt Vater Fredy. «Wir sagen nichts. Komm jetzt, Fredy», wiegelt Mutter Monika ab. Der Vater will offenbar reden. Doch kaum beginnt er damit, fällt ihm die Mutter ins Wort: «Fredy, so wie wir es besprochen haben: freundlich, aber bestimmt. Lass uns gehen!» 37 Minuten waren sie in der Wohnung ihres Sohnes.

Der Artikel verlinkt sogar auf das »Mazda«-Dossier von Blick, weil die Eltern einen Mazda fahren.

Wir stellen uns vor: Epstein steht vor der WG des Vernunfallten und wartet genau 37 Minuten, bis die Eltern rauskommen und ihm nicht sagen. Das hindert ihn nicht daran, den Beruf des Vaters herauszufinden und damit diese unsägliche Geschichte im Konjunktiv II zu konstruieren.

Herr Epstein sei der Paragraph 7 aus der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zur Lektüre empfohlen. Dort steht:

[Die Journalistinnen und Journalisten] respektieren die Privatsphäre der einzelnen Personen, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil verlangt.

Ich bezweifle, dass es ein öffentliches Interesse daran gibt, mit welchen Worten die Eltern dem Reporter mitgeteilt haben, dass sie ihm nichts zu sagen haben, welches Auto sie fahren und was ein Mitarbeiter am Telefon genau gesagt hat.

In diesem Sinne wäre es wahrscheinlich hilfreich für Herrn Epstein, der Presserat würde ihm das auch mitteilen. »Das ist kein Journalismus, das ist Hetze«, schreibt Daniel Ryser bei Nation of Swine.

Update 10. November:

  • Epstein macht auch heute weiter (vierter Artikel), spekuliert ohne Fakten über eine mögliche Arbeitslosigkeit, juristische Folgen und gar einen IV-Antrag (und dessen Beurteilung). Ich verlinke nicht darauf.
  • Daniel Ryser interviewt Peer Teuwsen, Chef der Schweizer Abteilung von Die Zeit, auf Nation of Swine:

    Und dann ist es ja nicht einmal so, dass es irgendwas zur Problemlösung beitragen würde. «Blick tut was», das ist das Motto. Es ist die Sündenbock-Theorie. «Jetzt haben wir endlich einen. Und den machen wir jetzt so richtig fertig». Man will dem Leser den Eindruck geben, es passiere etwas. «Wenn schon der Staat versagt, dann machen wenigstens wir etwas», soll die Botschaft sein. Es ist eine Verkennung der Rolle und ein massives Überschreiten journalistischer Grenzen.

 

Daten stehlen, Daten sammeln, Daten schützen

Dabei stellt der Schutz der Privatheit – beim Arzt, Anwalt, Beichtvater und eben auch Bankier – ein wesentliches Element des Persönlichkeitsschutzes dar. - NZZ, 6. Februar 2010

Das stellt ein nicht gezeichneter Kommentar der NNZ fest, in dem weiter festgehalten wird, die »finanzielle Privatsphäre« sei ein so hohes Gut, dass es nicht ohne Widerstand preisgegeben werden dürfe.

Dem gegenüber steht die Feststellung der WoZ, bzw. ihrer Autoren Andreas Fagetti und Daniel Ryser:

«Bankgeheimnis» zuerst einmal in Anführungszeichen. Weil das, was jetzt fällt, das ist ja kein Bankgeheimnis im Sinne von Datenschutz, kein Steuergeheimnis. Die aktuellen Ereignisse sind kein Schritt in Richtung George Orwells düsterer Überwachungsutopie «1984», auch wenn der «gläserne Bürger» derzeit gerne warnend bemüht wird. Eine Vernebelung: Hier geht es um Rechtsgleichheit, nicht um die Allmacht des Staates. In der Steuererklärung werden die finanziellen Verhältnisse ohnehin offengelegt. Was aber dieser Tage unter Beschuss steht, ist ein Gesetz, das es zum Beispiel sehr reichen Ausländer Innen erlaubt, Geld am eigenen Fiskus vorbeizuschleusen und in der Schweiz zu deponieren. Zum Schaden des eigenen Staates, zur Freude der Schweiz.

»Finanzielle Privatsphäre« kann ja nur so viel heißen: Niemand darf, ohne mein Einverständnis, wissen, wie viel Geld ich besitze. Ist das - und wenn ja, warum - wirklich ein so zentraler Wert wie meine Privatsphäre hinsichtlich meines Körpers, meiner Gesundheit, meiner Sünden?

Zudem: Ist das wirklich ein Prinzip, das existiert? Für jede Wohnung, die ich bis jetzt mieten wollte, muss ich einen Betreibungsauszug einholen. Ich selber kann ihn erhalten, wenn ich persönlich auf dem Amt vorbeigehe: Alle anderen können aber auch ohne mein Wissen einen Betreibungsauszug von mir einholen, ohne persönlich auftauchen zu müssen. Heißt das, wenn ich betrieben worden bin, verliere ich meine »finanzielle Privatsphäre«?

Dazu kommt diese Rede über Daten. Als ob meine Daten mir »gehörten«. Nehmen wir den einfachen Fall, dass ich ein Gästebuch in einem Hotel unterzeichne. Dann gehört dieser Eintrag sicher nicht mir, ich habe ihn ja hinterlassen, sogar bewusst hinterlassen. Diese Daten müssen auch nicht geschützt werden, schließlich wusste ich ja, was damit passieren kann.

In diese Richtung argumentiert auch ein Feuilletonartikel aus der gestrigen NZZ, in der das Verbot der Vorratsdatensicherung in Deutschland kommentiert wird. Dabei geht es darum, dass der Staat großflächlich und mit Privilegien begonnen hat, Daten zu sammeln, welche dann bei allfälligen Straftaten hätten ausgewertet werden können - was nun vom Verfassungsgericht in Karlsruhe verboten worden ist (Warum gibt es in der Schweiz schon wieder kein Verfassungsgericht? - Ah ja, weil wir gegen Verfassung und Menschenrechte gerne auf »demokratischem« Wege verstossen, ah, stimmt.):

Irritierend bleibt dabei der Gleichmut vieler potenziell Betroffener: Ihnen macht die Preisgabe ihrer Daten entweder nichts aus, oder sie halten sich für souverän genug, die Datensammler mit fingierten Identitäten, mit Maskeraden ihres Egos in den diversen Foren des Internets zum Narren halten zu können. Wir stossen hier auf jene Komplementarität, die Akzeptanz-Verhältnissen sehr oft zugrunde liegt: Zum Datensammeln gehören zwei – der, der sammelt, und der, der es dem Sammler leichtmacht, sei es durch Naivität oder bewusste Schutzlosigkeit. Schwer zu denken gab uns kürzlich auch der Leserbrief eines ehemaligen Datenschutzbeauftragten, der in seiner Zuschrift an die «FAZ» erklärte: «Wir müssen lernen, dass Daten eine wichtige Handelsware sind, dass sie keineswegs dem Betroffenen <gehören> (. . .).»

Zentral ist also dies: Es muss klar zwischen dem Staat und der Wirtschaft unterschieden werden. Der Staat muss Regeln vorgeben und seine Zugriffe auf seine Bürger müssen klar definiert und motiviert sein (z.B. ist die Verletzung der finanziellen Privatheit dann absolut problemlos, wenn es darum geht, demokratisch legitimierte Steuern einzutreiben, deren Basis die finanziellen Verhältnisse jedes einzelnen sind). Die Wirtschaft (und jeder einzelne) darf aber alles tun, was rechtlich möglich ist - und warum nicht: Gerade das »Akzeptanz-Verhältnis« zeigt ja, dass es vielen gar nichts ausmacht. Google sammelt meine Suchanfragen? Ja, das weiss ich. Das haben sie mir auch gesagt, als ich mich registriert habe. Und sie verwerten meine Daten? Auch das haben sie mir gesagt. Ich gebe sie ihnen freiwillig. Wo liegt eigentlich das Problem? Und sie fotographieren meine Strasse? Könnte nicht jeder einfach zu meiner Strasse kommen und sie fotographieren?

Bitte etwas mehr Gelassenheit: Zwar dürfen wir keinen Staat aufkommen lassen, welche zum Datenhamster wird - abgesehen davon ist Datensammlung aber einfach ein sinnvolles, alltägliches Verfahren, dem wir uns willentlich unterziehen. Kein Grund zur Aufregung.

Zu Weihnachten - Interview mit Marlies Bänziger

Kompliment an Daniel Ryser und vor allem an seine Interviewpartnerin Marlies Bänziger: Ein sensationelles Interview zur »Schweizer Malaise« heute in der WoZ. Scharf gedacht, prägnant formuliert, weitsichtig, vernetzt und besorgniserregend in dieser Klarheit - solche Poltikerinnen wünsche ich mir mehr: Hier bitte lesen. Und danke, Frau Bänziger.