Update: Beschwerde beim Presserat (»Petarden«-Kampagne)

Der Presserat hat auf die von mir formulierte Beschwerde reagiert und seine Stellungnahme veröffentlich, sie kann hier abgerufen werden.

Hier die Schlüsselpassage:

Hingegen erscheint die Art und Weise, in der «Blick» systematisch das private Umfeld des Verunfallten durchleuchtet, WG-Kollegen, Arbeitgeber und Eltern kontaktiert hat, in der Summe als unverhältnismässig und übersteigt deshalb nach Auffassung des Presserats das berufsethisch Zulässige. Zumal die Publikation des mageren Rechercheergebnisses wie oben ausgeführt nicht im öffentlichen Interesse lag, sondern bloss die öffentliche Neugier befriedigte und dazu diente, den Verunfallten und seine Angehörigen an den Pranger zu stellen. Entsprechend wäre «Blick» zumindest verpflichtet gewesen, vor der Veröffentlichung der Informationen über das private Umfeld des Verunfallten nochmals sorgfältig zwischen Schutz der Privatsphäre der Betroffenen und dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung abzuwägen.

Die Beschwerde wurde teilweise gut geheißen, d.h. der Presserat sieht beim Vorgehen der Ringier-Publikationen keinen Verstoss gegen Ziffer 8 der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten (Menschenwürde und Opferschutz), aber eine der Ziffer 7 (Privatsphäre und identifizierende Berichterstattung).

Presserat: Meine erste Beschwerde

Nach einem heiteren Tag auf den Skis - beschwere ich mich durchaus ernsthaft bei Schweizerischen Presserat: Der Abdruck von Briefen von Eltern an ihre Babys, die sie an einer Babyklappe abgeben durch Das Magazin gehört zum ethisch Verwerflichsten, was ich in den letzten Jahren in Medien gelesen habe.

Hier also meine Beschwerde (Ergänzung 16. 2.: Da ich die Beschwerde in Hardcopy einschicken muss, habe ich sie leicht überarbeitet, die eingeschickte Versionen findet sich hier):

Sachverhalt:
Am 6. Februar 2010 hat »Das Magazin« der TAMEDIA nach einer kurzen Einleitung (http://dasmagazin.ch/index.php/alles-uber-meine-mutter/) vier Briefe abgedruckt, welche der Einleitung zufolge in der Babyklappe in Lübeck (Deutschland) abgegeben worden sind. Einer dieser Briefe wurde zuvor (am 27. Dezember 2009) in Deutschland schon von Bild am Sonntag abgedruckt (http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/27/brief-einer-mutter/an-ihr-weggebenes-baby-babyklappe.html).
Die Briefe wurden von Eltern oder einem Elternteil von Babys verfasst, welche an der betreffenden Babyklappe abgegeben worden sind. Aus den Briefen lässt sich weder die Identität der Babys noch die der Mutter (bzw. des Vaters) rekonstruieren; es handelt sich aber um äußerst intime Briefe in denen die Beweggründe für das Vorgehen der Eltern dargelegt werden.
Begründung:

Persönliche Briefe dürfen nur mit dem Einverständnis der Verfasser und der Adressaten der Briefe abgedruckt werden - um ihre Privatsphäre zu schützen (Punkt 7 der Erklärung des Presserats). Die Entscheidung von Eltern, ein Kind wegzugeben, gehört zu den privatesten Entscheidungen, die überhaupt möglich sind. Eine Veröffentlichung solch intimer Gedankengänge (welche als Brief an eine lebende Person verfasst worden sind), verletzt m.E. sowohl die Privatsphäre des Babys (siehe auch Punkt 7.4) als auch die der Eltern - es sei denn, die Redaktion von Das Magazin kann geltend machen, sowohl die Einwilligung der Eltern als auch diejenige der gesetzlichen Vertreter der Babys eingeholt zu haben.

Darüber hinaus wird die Menschenwürde eines Kindes (Punkt 8 der Erklärung), welches von seinen Eltern nicht aufgezogen werden kann oder dessen Eltern sich dieser Pflicht entziehen wollen, massiv beeinträchtigt - auch wenn dies anonym geschieht.
Im konkreten Fall kann m.E. kein Recht der Öffentlichkeit auf Information geltend gemacht werden. In den Briefen ist keine Information enthalten, nach welcher ein konkretes öffentliches Interesse verlangt, zumal es sich um Personen handelt, die öffentlich nicht bekannt sind. Eine sachliche Berichterstattung über das Phänomen »Babyklappe« hätte dieselben Informationen enthalten können, ohne die Briefe abdrucken zu müssen.