Warum ein Verfassungsgericht die Demokratie nicht schwächt, sondern stärkt

Der Nationalrat hat am 6. Dezember mit 94 zu 86 Stimmen beschlossen, Paragraph 190 der Bundesverfassung zu streichen. Der lautet:

Art. 190 Massgebendes Recht
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Konkret würde diese Streichung bedeuten, dass das Bundesgericht in der Anwendung neuer Gesetze diese Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung prüft und die Anwendbarkeit dieser Norm gegebenenfalls verneinen kann. Ein Gesetz würde dadurch nicht aufgehoben, sondern Teile davon könnten nicht mehr angewendet werden.

Die NZZ macht ein Beispiel:

Nicht anfechtbar wäre damit etwa das Gesetz, das für Frauen und Männer ein unterschiedliches Pensionsalter festlegt. Jedoch könnte ein Mann gerichtlich durchsetzen, im gleichen Alter wie eine Frau pensioniert zu werden.

Nun werden Stimmen auch dem rechts-konservativen Lager laut, wonach eine Verfassungsgerichtsbarkeit ein »Schritt Richtung Abschaffung der direkten Demokratie« sei (NR Luzi Stamm).

Meiner Meinung ist das Gegenteil der Fall. Warum?

  1. Die Bundesverfassung ist genau gleich wie Gesetze demokratisch legitimiert. Sie kann durch eine Volksabstimmung jederzeit geändert werden.
  2. Das Bundesgericht hält sich an die durch demokratische Prozesse legitimierten Gesetze; es steht nicht über den Gesetzen, sondern es wendet sie an.
  3. Steht ein Bundesgesetz mit der Bundesverfassung im Konflikt, so widersprechen sich zwei Willensäußerungen der Stimmberechtigten.
  4. Dieser Widerspruch muss auflösbar sein, sonst droht eine massive Rechtsunsicherheit.
    [Anmerkung: Heute wird dieser Konflikt über zwei Prinzipien gelöst, wie in einem Kommentar angemerkt worden ist. Das spätere Gesetz ist stärker als das frühere und das spezifischere stärker als das allgemeinere - vereinfacht gesagt.]
  5. Die Bundesverfassung schützt - und das sehe ich als ihre wichtigste Aufgabe - Grundrechte. (Warum sich »liberal« nennende Kräfte die Rechte der Individuen nicht schützen wollen, leuchtet mir generell nicht ein.)
  6. Diese Grundrechte sind entscheidend für das Funktionieren der Demokratie: Demokratie bedeutet, dass die Bevölkerung Entscheide auf eine bestimmte Art und Weise trägt - und dass die, die damit nicht einverstanden sind, die Entscheide mittragen. Damit sie das tun, müssen sie eine Motivation erhalten: Die Motivation ist die, dass ihre Grundrechte nicht beschnitten werden können.
  7. Anders gesagt: Könnte man Grundrechte beschneiden, so gibt es ja keinen Grund für die Opfer solcher Beschneidungen, sich an demokratische Spielregeln zu halten.
  8. Zwischen den drei Gewalten gibt es in einer Demokratie immer wieder Machtkämpfe. So zeigen diese Fragen von Andrew Napolitano sehr schön, wie stark die Exekutive in den USA geworden ist. In der Schweiz ist es meiner Meinung nach eher die Legislative, welche nach mehr Macht strebt (z.B. via Bundesratswahlen). Es ist wichtig, dass Gerichte die Gesetzgebenden und die Umsetzenden von Gesetzen kontrollieren - genau so wie Gerichte ihrerseits von Legislative und Exekutive kontrolliert werden.

Letztlich zeigt doch alleine schon die Tatsache, dass eine Volksabstimmung (und die Zustimmung des Ständerates) nötig ist, um §190 außer Kraft zu setzen, wie stark die direkte Demokratie in der Schweiz ist.

Edit 8. Dezember, 12 Uhr: Ich habe den Blogpost angepasst und Hinweise aus den Kommentaren aufgenommen.

Bildquelle Wikimedia, picswiss.ch (Roland Zumbühl)

Bildquelle Wikimedia, picswiss.ch (Roland Zumbühl)

Noch was zur Todesstrafe - und warum ich blogge

Erstaunliches und Problematisches zur aufflammenden Diskussion über die Todesstrafe in der Schweiz:

Die Todesstrafe könnte in der Schweiz juristisch problemlos eingeführt werden.
Grundsätzlich gibt es drei Probleme mit der Initiative - welche aber erst nach der Sammlung der Unterschriften auftreten werden. (Persönlich zweifle ich keine Sekunde daran, dass man 100’000 Unterschriften wird sammeln können, zumal die Initiative ja mit sexueller Gewalt verbunden ist. Mit diesem Schlagwort könnte man selbst Unterschriften für Folter sammeln.)

  1. Zwingendes Völkerrecht: Dagegen verstößt die Initiative gemäss Jörg-Paul Müller, einem profilierten Staatsrechtler, nicht. Er sagt in der NZZ am Sonntag: »Über die Todesstrafe gibt es keinen weltweiten Konsens – denken Sie an Länder wie die USA, China oder Iran«.
  2. Die Verfassung der Schweiz: Die kann ja durch eine Initiative geändert oder angepasst werden.
  3. Europäische Menschenrechtskonvention: Die entsprechenden Paragraphen könnten gekündigt werden.

Fazit: Offenbar ist das juristische Gefüge der Schweiz so anfällig, dass selbst zentralste Grundsätze in Gefahr sind, durch Initiativen torpediert zu werden. Daran müsste man dringend etwas ändern - m.E. mit einem Verfassungsgericht nach deutschem Vorbild.

Schweizer Medien dürften keine unkommentierte Diskussion zulassen.
Von mir aus dürfen alle Menschen diskutieren, was sie wollen. Aber wenn ihre Diskussionen auf viel besuchten Online-Portalen (Newsnetz, NZZ Online) dokumentiert und zusammengetragen werden, dann ist es meiner Meinung nach eine journalistische Pflicht, gewisse Aussagen nicht unkommentiert abzudrucken. Dazu gehört insbesondere der Begriff der Menschenrechte:

Darüber, ob eine solche Initiative gegen die Menschenrechte verstösst, werden sich die User nicht ganz klar. «Was das Schweizer Volk will, das ist Gesetz. Auch wenn es gegen alle anderen Regeln verstösst», schreibt darum ein Befürworter.

Unter einem solchen Satz müsste stehen, dass Menschenrechte keine Privilegien sind: Man kann sie durch keine Handlung verlieren, weil man sie sich auch nicht verdienen musste. Der Staat hat die Aufgabe, das Leben seiner BürgerInnen zu schützen und zu erhalten - und würde mit sich selber in Widerspruch geraten, wenn er BürgerInnen mit dem Tod bedrohen würde.

(Das Argument, der Staat schütze ja gerade andere Menschen vor StraftäterInnen, ist in diesem Zusammenhang ungültig: Der Staat schützt diese Menschen auch ohne Todesstrafe - und zwar vor einer Gefahr, die nicht von ihm selbst ausgeht.)

Noch einmal: M.E. wäre es die Pflicht von JournalistInnen, deutlich zu machen dass es keine gültigen Argumente für die Einführung der Todesstrafe gibt.

* * *

Die Argumente gegen die Todesstrafe müssten eigentlich nicht wiederholt werden, aber als Vorbereitung auf kommende Diskussionen ist es vielleicht hilfreich, sie in Erinnerung zu rufen. Sie sind auf der Übersicht von unser-recht.ch sehr schön zusammengestellt (in Bezug auf eine Dissertation von Beatrice Luginbühl, die aber wohl eher deskriptiv vorgeht):

  1. Fehlurteile.
  2. Keine abschreckende Wirkung, kein Präventionseffekt.
  3. Amnesty International: »Die Todesstrafe lässt sich nicht rechtfertigen, denn sie ist unmenschlich, unwirksam und unwiderrufbar.«

Die in der aktuellen Diskussion vorgebrachten Argumente sind vor allem zwei:

  1. Man stellt sich vor, Angehörige seien Opfer eines Mordes geworden, und macht die so imaginierten Gefühle für die Entscheidung verantwortlich. -
    Kommentar: Kein Argument. Ein Rechtssystem wird ja gerade installiert, damit Menschen nicht das machen, was sie bei erlittenem Unrecht gerne machen würden. Würde Strafrecht dem entsprechen, was Opfer sich für Täter wünschten, wäre es kein Recht.
  2. Die Ohnmacht in Bezug auf rückfällige StraftäterInnen: Da andere Strafen »nichts nützen«, wäre es am »effizientesten« oder »kostengünstigsten«, diese TäterInnen gleich hinzurichten - weil man damit auch gleich alle anderen Menschen schützt. -
    Kommentar: Dieses Argument beruht auf einer Reihung von Fehlschlüssen und falschen Annahmen, z.B. der, dass StraftäterInnen generell rückfällig würden - was nicht stimmt. Ich möchte nicht auf alle Probleme dieses Arguments eingehen, sondern nur zeigen, dass potentielle Gefahr von jedem Menschen ausgeht: Wie legt man dann die Grenze fest, wann es »effizient« ist, einen Menschen umzubringen? Diese Grenze ist plötzlich verschiebbar und wird zu einer Bedrohung für alle von uns: Weil wir alle plötzlich als Belastung und Gefahr für die Gesellschaft gelten könnten, je nach dem, worüber gerade ein paar Menschen abstimmen.

* * *

Marcel Weiss hat auf Twitter zwei Kommentare zum Bloggen gepostet:

Was es zu viel gibt: Blogger, die sich in ihrem Bereich nur an Themen aus anderen Blogs und den Altlastmedien abarbeiten. [Tweet]

Was fehlt: Blogger, die Erkenntnisse aus akademischen Arbeiten an die Öffentlichkeit zerren. [Tweet]

Ich gehe mit ihm einig. Beides stimmt. Und wenn ich das konsequenterweise auf mich anwenden würde, dann müsste ich etwas über die Interpretation von Kleists Erzählungen posten. Und warum tue ich das nicht?

  1. Weil ich auf meinem Blog Themen dokumentieren möchte, die mich neben meiner Arbeit beschäftigen - um später auch für mich nachlesen zu können, was ich wann über was gedacht habe.
  2. Weil ich der Meinung, trotz meiner Bezüge auf »Altlastmedien« und Vorgedachtes Zusammenhänge formulieren zu können, welche man so nicht überall lesen kann.
  3. Weil ich das Bloggen auch als eine Form des politischen Engagements betrachte.
  4. Weil »Erkenntnisse aus akademischen Arbeiten« nicht grundsätzlich Perlen sind, die man für die Öffentlichkeit aus den Austern holen könnte. Das mag vielleicht mal beim Umgang mit Privatsphäre oder dem Trinken von Kaffee so sein, ist es aber nicht bei Kleists Erzählungen.
  5. Weil ich wohl einfach weiter machen werden, was ich tue - auch wenn es vernünftige Argumente dagegen gibt. Das ist wohl das Fleischessen-Paradox der menschlichen Natur: Wir tun nicht die Dinge, die wir für vernünftig halten.