Kurz erklärt: robots.txt

Im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage, die von Google eine Entschädigung für die kommerzielle Weiterverwertung ihrer Produkte fordern, ist immer wieder die Rede von robots.txt. Das Verständnis für die Funktionsweise dieser Datei hilft, einen Kernpunkt in der Debatte um das Leistungsschutzrecht zu verstehen. Zudem enthüllt ein Blick auf den Einsatz von robots.txt in der Schweiz Erstaunliches.

robots.txt ist eigentlich eine einfache Textdatei, die auf einer Webseite abgelegt wird. Damit hängt aber ein standardisierter Ablauf zusammen, den die wichtigsten BetreiberInnen von Suchmaschinen einhalten: Die Informationen der Datei werden genutzt, um bestimmte Bereiche der Seite vor Suchmaschinen zu schützen.

Steht in robots.txt beispielsweise folgender Eintrag:

User-agent: *
Disallow: /Privat/Familie/Geburtstage.html

So darf keine Suchmaschine die Seite »Geburtstage« durchsuchen. Entsprechen werden die dort gemachten Angaben mit Google, Bing etc. nicht gefunden.

Würden nun Presseverlage auf ihren Seiten folgenden Eintrag wählen, dann wäre die ganze Seite für alle Suchmaschinen blockiert:

User-agent: *
Disallow: /

Das heißt: Es ist mit wenigen Zeichen möglich, Google daran zu hindern, Inhalte in seinen Suchergebnissen und anderen Diensten darzustellen. Natürlich kann man es als stoßend empfinden, dass der Standard Google eine Erlaubnis gibt - sinnvoll wäre, dass man aktiv einen Eintrag vornehmen muss, um in Suchergebnissen zu erscheinen (also anstatt »disallow« in robots.txt eintragen zu müssen, »allow« einzutragen).

Webmaster können die robots.txt-Datei verstecken, wenn sie nicht möchten, dass öffentlich bekannt ist, welche Bereiche der Homepage nicht durchsucht werden dürfen.

Das ist eigentlich schon alles. Schauen wir nun die robots.txt-Dateien der Schweizer Verlage an.

Blick.ch versteckt robots.txt.

blick.ch, nzz.ch, azonline.ch und weltwoche.ch verstecken nur einige technischen Seiten, die temporäre oder redundante Seiten beinhalten könnten.

User-agent: *
Disallow: /widget/
Disallow: /suche
Disallow: /stats
Disallow: /*cvajaxnews=true*
Sitemap: http://www.blick.ch/sitemap.xml
Sitemap: http://www.blick.ch/sitemap-image.xml
Sitemap: http://www.blick.ch/sitemap-googlevideo.xml
Sitemap: http://www.blick.ch/news.xml

Download

nzz

asfdInteressant aber die robots.txt von Newsnetz. Hier werden neben den Todesanzeigen drei spezifische Seiten ausgeschlossen: Zwei davon, eine über Carl Hirschmann und eine über einen SVP-Spender, der angeklagt worden sei, sind nicht mehr erreichbar und wurden offenbar gelöscht. Die dritte betrifft die Bank Reichmuth. Der Lead lautet:

Die Luzerner Privatbank sollte letztes Jahr 100 Millionen Kredit für eine Maschinenfirma beschaffen, gegen die nun die Bundesanwaltschaft ermittelt. Jetzt drohen auch zwei Schweizer Banken Millionenverluste.

Es liegt nahe zu vermuten, dass sich Tamedia durch außergerichtliche Einigungen mit Klägerinnen und Klägern dazu entschlossen hat, diese Seiten für Suchmaschinen zu sperren. Erstaunlich ist aber, dass dies so öffentlich einsehbar ist. (Ich danke für diesen Hinweis Martin Steiger.)

tagi

Der ideale und der reale Onlinejournalismus - eine Bemerkung zur Imhof-Replik von Hansi Voigt

Der Chefredaktor von 20 Minuten Online, Hansi Voigt, reagiert wie sein Pendant bei Newsnetz, Peter Wälty, auf die Studie von Kurt Imhof zur Qualität der Medien (hier habe ich schon über die unsachliche Kritik daran geschrieben). Der Grund, warum sich die beiden Online-Chefs von Tamedia so heftig äußern: Imhof hatte geschrieben, »Internet-Nachrichten-Anbieter [hätten] erstmals an Abdeckungsquote eingebüsst«. Also konkret: Die von den beiden Chefs betreuten Plattformen würden weniger Leute erreichen als früher.

Konkret geht es um folgenden, weiter reichenden Zusammenhang (jede Ziffer und jeder Buchstabe bezeichnet eine Behauptung, die zu belegen wäre):

  1. Online- und Gratismedien führen zu einem Schwund bei den Bezahlzeitungen.
  2. Online- und Gratismedien sind nicht in der Lage, die von ihnen erzeugte Lücke zu füllen, denn
    a) ihre Inhalte sind von geringerer Qualität
    b) sie erwirtschaften nicht genug Geld, um genügend und genug gut ausgebildete JournalistInnen zu beschäftigen
    c) sie erreichen nicht gleich viele Leser, wie den traditionellen Medien verloren gehen.
  3. Die Menschen in der Schweiz sind weniger gut informiert über politische, kulturelle und wirtschaftliche Zusammenhänge.
  4. Deshalb sind sie weniger gut in der Lage, politisch zu partizipieren.

Diesen Zusammenhang bestreitet nun Voigt - in der AZ und auf 20Minuten online und auf Newsnetz - aus verschiedenen Gründen. Es scheint einen Fehler bei Imhof zu geben, der zu Verwirrung geführt hat, zudem geht die Studie des FÖG offenbar davon aus, dass die Zugriffe, die über Google erfolgen, nichts mit der Plattform selbst zu tun haben, sondern nur mit den entsprechenden Suchbegriffen.

Ich will hier nicht weiter auf diese Zusammenhänge eingehen, für die die Datenlage äußerst schwierig einzuschätzen ist - außer für die Online-Plattformen selbst. Die argumentieren denn auch mit dieser Grafik aus Google-Analytics:

Wollte Newsnetz oder 20 Minuten Online Imhof tatsächlich widerlegen, könnten diese Zahlen doch auch mit entsprechenden Werten publiziert werden, so dass erkennbar ist, wie viele Zugriffe die Marke selbst betreffen etc. Kurz: Auf ein quantitatives Argument sollte man quantitativ antworten oder aber festhalten, weshalb ein quantitativer Ansatz falsch ist.

Ich kann nachvollziehen, wie ärgerlich es für eine erfolgreiche Plattform ist, wenn sie an falschen Zahlen gemessen wird. Die Reaktion ist aber diesbezüglich nicht nur wenig professionell, sondern entwickelt ein Konzept von Online-Journalismus, das in der Schweiz nur in Ausnahmefällen so anzutreffen ist. Voigt schreibt:

Ich bin überzeugt, dass nicht nur die Medien, sondern auch die Leser professioneller geworden sind. Sie werden zunehmend zum Mitgestalter und zum Komplizen des Journalisten, geben Inputs und übernehmen aufgrund ihrer Empfehlungen einen Teil des Vertriebs und steigern so auch den Qualitätsanspruch. Gutes wird wesentlich häufiger auf Facebook gepostet als Durchschnittliches!

Journalisten der Moderne predigen deshalb nicht mehr von der Kanzel herab, sie stossen Diskussionen an, moderieren und nehmen Inputs der Leser auf – mündige User, die gleichzeitig eine Kontrollfunktion ausüben.

Für bezeichnend halte ich hier das Ausrufezeichen. Voigt untersucht diesen Zusammenhang nicht, er belegt ihn nicht - sondern er behauptet ihn einfach mal. Und dann ein Ausrufezeichen. So argumentiert er aus mit seinen persönlichen Überzeugungen oder mit der Floskel »Hand aufs Herz«. Was so behauptet wird, ist die Vision eines idealen Journalismus, der mit mündigen Lesenden interagiert, welche die Qualität beurteilen und dadurch nur Hochwertiges weiterreichen, so dass ein Wettbewerb stattfindet, dessen einziges Kriterium die Qualität ist.

Dann also mal direkt gefragt: Welche Artikel von 20Minuten werden denn auf Facebook am häufigsten geteilt? Worauf klicken die mündigen User denn besonders häufig? Wie viele JournalistInnen lesen denn die Kommentare unter ihren Artikeln und diskutieren dort mit? Wie oft geht ein hochwertiger Artikel auf einen Input aus der Leserschaft zurück?

Onlinejournalismus ist nicht des Teufels. Und Imhof denkt das auch nicht. Aber er kann sich nicht der Qualitätsdiskussion entziehen, indem er darauf verweist, was er sein könnte. Die beiden Online-Chefs vermeiden es tunlichst, Qualitätskriterien festzulegen. So schreibt Voigt:

Wer wie ich aus dem Aargau stammt, erinnert sich mit Grauen an die «Qualitäten» der damals dominierenden Regionalpresse, deren Produkte nie den Informationsgehalt oder gesellschaftlichen Diskurs einer «Simpsons»-Episode erreichte. Wer die AZ indes heute anschaut, kann feststellen, dass sie sich zu einem hervorragenden Blatt gemausert hat. Eine Zeitung wie in den 80er-Jahren liesse sich heute kein Mensch mehr bieten.

Tatsächlich gab es im Aargau in den 80er-Jahren eine Medienkonkurrenz (alleine in Baden gab es zwei Tageszeitungen, eine weitere in Brugg und eine in Aarau). Die Qualität dieser Zeitungen könnte man nun beurteilen, wenn man Kriterien hätte. »Informationsgehalt oder gesellschaftlicher Diskurs einer »Simpsons«-Episode« ist definitiv kein Kriterium (kann man einen »gesellschaftlichen Diskurs« haben?).

Fazit: Wer Imhof und den FÖG kritisieren will, soll doch bitte über das sprechen, worum es geht: Über die Qualität von Medien. Und dann einen Vorschlag machen, wie sich diese Qualität messen lässt und das auch gleich tun. Mit fundierten Zahlen. Alles andere lässt den Verdacht aufkommen, da sei jemand an einer empfindlichen Stelle getroffen worden.

Update 16. Oktober: Der FÖG reagiert selbst und sachlich auf die Kritik durch Voigt.

Presserat: Meine erste Beschwerde

Nach einem heiteren Tag auf den Skis - beschwere ich mich durchaus ernsthaft bei Schweizerischen Presserat: Der Abdruck von Briefen von Eltern an ihre Babys, die sie an einer Babyklappe abgeben durch Das Magazin gehört zum ethisch Verwerflichsten, was ich in den letzten Jahren in Medien gelesen habe.

Hier also meine Beschwerde (Ergänzung 16. 2.: Da ich die Beschwerde in Hardcopy einschicken muss, habe ich sie leicht überarbeitet, die eingeschickte Versionen findet sich hier):

Sachverhalt:
Am 6. Februar 2010 hat »Das Magazin« der TAMEDIA nach einer kurzen Einleitung (http://dasmagazin.ch/index.php/alles-uber-meine-mutter/) vier Briefe abgedruckt, welche der Einleitung zufolge in der Babyklappe in Lübeck (Deutschland) abgegeben worden sind. Einer dieser Briefe wurde zuvor (am 27. Dezember 2009) in Deutschland schon von Bild am Sonntag abgedruckt (http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/27/brief-einer-mutter/an-ihr-weggebenes-baby-babyklappe.html).
Die Briefe wurden von Eltern oder einem Elternteil von Babys verfasst, welche an der betreffenden Babyklappe abgegeben worden sind. Aus den Briefen lässt sich weder die Identität der Babys noch die der Mutter (bzw. des Vaters) rekonstruieren; es handelt sich aber um äußerst intime Briefe in denen die Beweggründe für das Vorgehen der Eltern dargelegt werden.
Begründung:

Persönliche Briefe dürfen nur mit dem Einverständnis der Verfasser und der Adressaten der Briefe abgedruckt werden - um ihre Privatsphäre zu schützen (Punkt 7 der Erklärung des Presserats). Die Entscheidung von Eltern, ein Kind wegzugeben, gehört zu den privatesten Entscheidungen, die überhaupt möglich sind. Eine Veröffentlichung solch intimer Gedankengänge (welche als Brief an eine lebende Person verfasst worden sind), verletzt m.E. sowohl die Privatsphäre des Babys (siehe auch Punkt 7.4) als auch die der Eltern - es sei denn, die Redaktion von Das Magazin kann geltend machen, sowohl die Einwilligung der Eltern als auch diejenige der gesetzlichen Vertreter der Babys eingeholt zu haben.

Darüber hinaus wird die Menschenwürde eines Kindes (Punkt 8 der Erklärung), welches von seinen Eltern nicht aufgezogen werden kann oder dessen Eltern sich dieser Pflicht entziehen wollen, massiv beeinträchtigt - auch wenn dies anonym geschieht.
Im konkreten Fall kann m.E. kein Recht der Öffentlichkeit auf Information geltend gemacht werden. In den Briefen ist keine Information enthalten, nach welcher ein konkretes öffentliches Interesse verlangt, zumal es sich um Personen handelt, die öffentlich nicht bekannt sind. Eine sachliche Berichterstattung über das Phänomen »Babyklappe« hätte dieselben Informationen enthalten können, ohne die Briefe abdrucken zu müssen.