Eben habe ich mich bei der Ombudsstelle über die Aktion »Jeder Rappen zählt« beschwert. Grund für die Beschwerde ist folgende Überlegung: Die staatliche Finanzierung von Medien ist in ihrer Form und in ihrer Begründung äußerst umstritten. Der Medienwandel lässt immer problematischer erscheinen, dass Radio und Fernsehen staatlich finanziert werden. Zudem halte ich es für stossend, dass die Unterhaltung der Zielgruppe von SRF mit Steuergeldern finanziert wird; die Unterhaltung vieler anderer Menschen nicht. Unterhaltung ist nicht Aufgabe des Staates. Aus diesen Gründen liegt mir an einer schlanken Interpretation des Auftrags. Ein jährlich wiederkehrendes, schon länger stark kritisiertes Projekt, das nicht auf einem klaren Auftrag besteht, sollte geprüft werden, finde ich.
Hier ein Auszug aus der Beschwerde:
Im Zusammenhang mit »Jeder Rappen zählt« möchte ich mich über zwei Aspekte der Sendungen im Rahmen dieser Sammelaktion beschweren.
Erstens entspricht die Aktion und die damit verbundenen Sendungen meines Erachtens nicht dem Auftrag von SRF gemäß Art. 93 BV. Die Hauptfunktion, Spenden für ein Hilfsprojekt zu sammeln. ist nicht Aufgabe von SRF.
Problematisch erscheint mir das insbesondere, weil hier ein staatlich finanzierte Akteur mit starker medialer Präsenz Hilfswerke und NGOs konkurrenziert, die in Hilfsprojekten langjährige Erfahrung haben.
Zweitens ermöglicht die Sendung Privaten und Unternehmen, sich über Spenden zu profilieren. Dabei handelt es sich meiner Meinung nach klar um Schleichwerbung und unterschwellige Werbung, die gemäß Art. 10, Abschnitt 2 RTVG untersagt sind.
