Die Bundesratswahl - warum man den Einfluss der Parteien beschränken sollte

»Der 14. Dezember 2011 ist nicht mehr zu retten«, schreibt Fabian Renz im Politblog auf Newsnet. Er konstatiert, dass der Einfluss der Parteien auf die Bundesratswahl zu groß sei - und schließt daraus, dass die Volkswahl des Bundesrates diesen Missstand beheben könne. Auch Andi Gross sei der Ansicht, die »Legitimität« der Exekutive wäre größer, wenn sie direkt von der Bevölkerung gewählt würde.

Die Problembeschreibung von Renz ist meiner Meinung nach in den Ansätzen korrekt: Die politische und mediale Debatte um die Zusammensetzung des Bundesrates missachtet die Bedeutung des Amtes völlig. Es wird so getan, als sei allein die Zugehörigkeit zu einer Partei bzw. der Vorschlag durch eine Partei ausschlaggebend dafür, ob eine Person als Bundesrätin oder Bundesrat geeignet sei. Dabei geht vergessen, dass Bundesräte zunächst ein Departement zu führen haben. Ihre Aufgabe ist es nicht, politische Entscheide zu fällen, sondern diese Entscheide vorzubereiten, zu begleiten und auszuführen.

Ziel der Bundesratswahl muss sein, dass möglichst fähige Personen dieses Amt übernehmen. Offenbar gelingt das bei einer Wahl durch das Parlament nicht ideal - und es ist zu bezweifeln, ob dies bei einer Wahl durch die Bevölkerung anders aussehen würde. Bei Regierungsratswahlen werden zuweilen fähige Leute abgewählt, ohne dass es dafür überhaupt eine Begründung gibt. Diese Gefahr droht auch bei der Bundesratswahl. Je populistischer dieser politische Mechanismus von den Parteien benutzt wird, desto eher kommt es zu Abwahlen und sinnlosen Departementswechseln, die vor allem viele personelle und materielle Ressourcen beanspruchen.

Mein Vorschlag wäre daher dieser: Parteimitglieder dürfen nur noch Angehörige der Legislative sein. Zu RichterInnen und Mitgliedern der Exekutive (Bundesrate, Regierungsrat) können nur noch Menschen gewählt werden, die z.B. in den fünf vorangegangenen Jahren keiner Partei angehört haben. Das Verhältnis der Regierungsteile würde geklärt, die Parteipolitik hätte einen klaren Ort und könnte weniger stark falsche Anreize setzen; die Beurteilung von RichterInnen und ExekutivpolitikerInnen würde sachlicher.

Widersprüche der Schweizer Zweiklassengesellschaft

Auf dem Newsnetz-Politblog beschreibt Nina Merli heute, welche Auswirkungen die Konzeption einer Zweiklassengesellschaft mit privilegierten SchweizerInnen und AusländerInnen mit eingeschränkten Rechte hätte:

  • sie verhindere Integration, weil AusländerInnen permanent in Erinnerung gerufen werde, nicht dazuzugehören; Gäste zu sein
  • sie schafft zwei verschiedene Rechte, was bedeutet, dass nicht jede Tat für alle Menschen die gleichen Konsequenzen hat
  • sie fördert ein Machtgefälle, das die Gefahr mit sich bringt, ausgenutzt werden zu können.

In vielen Kommentaren zu diesem Blogpost wird die Konzeption der Zweiklassengesellschaft vehement verteidigt. Mittlerweile bin ich davon überzeugt, dass es hoch problematisch ist, wenn nationalkonservativ eingestellte SchweizerInnen mit dem Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit abgestempelt werden und ihre Argumente und Ansichten so auch entwertet werden. Ich halte das deshalb für problematisch, weil es zu einer Radikalisierung führt: Die Positionen werden umso starrer und heftiger vertreten, je uniformer und starrer die Kritik daran ist. Ich halte es für nötig, sie ernst zu nehmen und sachlich auf Widersprüche und Schwierigkeiten hinzuweisen. Dieser Post soll ein Beispiel dafür sein.

Ich zitiere zunächst einige Kommentare und fasse dann die Schlüsselargumente zusammen.

Ausländer müssen nicht integriert werden, die Integration muss jeder selber anstreben. […] Auf den Punkt gebracht, wer der Gesellschaft Schaden beifügt, keinen Nutzen bringt, soll einfach sein Köfferchen ohne Wenn und Aber packen müssen. Silvie Blake
In vielen Ländern würde nach einem Kiosk-Einbruch auch nicht eingebürgert. Dies ist ein gutes Gesetz.
Siehe auch Tagesscau vom 30.8.: Einbrüche, Gewalt und Drohungen sind in der Schweiz seit 2004 gestiegen. Werner Brupbacher
In der weltoffenen urbanen Schweiz sind Schweizer Kinder längst in der Minderheit … Sie Guter Sie Oder gehören Sie auch zu den lieben Linken, die Multikulti predigen um dann wenn ihre Kinderlein ins Schulalter kommen, den Wohnort in die dumpfe SVP-Hinterwäldler-Welt zu verlegen, damit ihre Kinderlein nicht in Ghettoschulen zur Minderheit gehören?! Werner Zimmermann
Mein Vater war ebenfalls aus Zürich und ging im Chreis Cheib in die Schule (dort wo man jetzt schweizer Kinder mit der Lupe suchen muss). Parallel mit der Ankunft der Ausländer südlich von Zagreb und Afrikanern hat auch die Dumpfbackendichte im Viertel stark zugenommen! Ich kann in meiner eigenen Stadt nicht mehr frei ausgehen, die Langstrasse ist ein Irrenhaus geworden. Roger
Mir geht das noch viel zu wenig weit. Ich fordere ein Einbürgerugnsmoratorium von so langer Dauer, bis keine Flüchtlingstouristen mehr in die Schweiz kommen und der Schweiz wieder 5,4 Mio. Menschen lebten wie 1960. Mit 8 Mio Menschen ist die Schweiz nämlich hoffnungslos überbevölkert. Die CH-Landwirtschaft kann gerade noch 2,5 Mio Menschen ernähren. Und wie geht es weiter? Roland K. Moser

Grundsätzlich sehe ich folgende Feststellungen, Zusammenhänge und Forderungen:

  1. Die Einteilung von Menschen nach ihrer Herkunft ist richtig und legitim, weil SchweizerInnen grundsätzlich früher hier waren und zudem unter der Zuwanderung leiden.
  2. Die Zuwanderung basiert auf Freiwilligkeit, die Regeln für AusländerInnen müssen sich nicht an Prinzipien der Gerechtigkeit, Solidarität oder Menschlichkeit orientieren - weil niemand in die Schweiz kommen muss.
  3. Grundsätzlich muss die Situation von AusländerInnen in der Schweiz mit derjenigen von AusländerInnen in anderen Ländern verglichen werden, es muss eine Art Markt herrschen, bei dem der Preis in der Schweiz konkurrenzfähig ist.
  4. AusländerInnen müssen den SchweizerInnen etwas nützen (Menschen müssen generell anderen etwas nützen). Ihre Anwesenheit ist direkt an ihre Nützlichkeit zu koppeln.
  5. Integration ist ein falscher Begriff, im Wesentlichen geht es um Angleichung von AusländerInnen an die SchweizerInnen. Diese kann mit 2. problemlos gefordert werden.
  6. Zentrales Problem ist die Sicherheit, welche wegen der Zuwanderung abgenommen hat.
  7. Härtere Strafen und höhere Hürden bei der Einbürgerung haben einen positiven Effekt auf den Nutzen der AusländerInnen, ihren Willen sich anzugleichen und die Sicherheit.

Lassen wir den grundsätzlichen Einwand beiseite, dass wir hier von Menschen sprechen und es keinen Grund gibt, Menschen auf ihre Nützlichkeit zu reduzieren - und gehen akzeptieren wir diese Prämissen, so ergibt sich für mich folgender logische Widerspruch:

Es gibt keine Evidenz dafür, dass tiefere Einbürgerungsquoten, härtere Strafen oder weniger Integrationsbemühungen den Nutzen von AusländerInnen, ihre Anzahl oder die Sicherheit aller in der Schweiz lebenden Menschen verbessern könnten. Kurz gefasst: Die Massnahmen widersprechen den zu erreichenden Zielen fundamental.

Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, die ich nicht alle durchgehen müsste. Nur zwei Punkte:

  • Die Vorstellung, in die 60er-Jahre zurückkehren zu können und eine neue Anbauschlacht zu beginnen, mag romantische Aspekte haben - realitätsferner könnte man kaum denken. Die Schweizer Wirtschaft ist auf AusländerInnen angewiesen. Die einzige Massnahme, die ihre Zahl reduzieren würde, wäre der Verzicht auf Wirtschaftswachstum und wirtschaftlichen Wohlstand.
  • Härtere Strafen (auch Entzug der Möglichkeit, eingebürgert zu werden) schaffen nie mehr Sicherheit. Nie. Menschen werden nicht deshalb straffällig, weil die Strafen zu gering bemessen sind, sondern weil sie keine anderen Perspektiven in ihrem Leben haben.