»Der Presserat tritt nicht auf die Beschwerde ein«

Als ich 18 Jahre alt war, war ich zum ersten Mal auf einer Gemeindeversammlung in Birmenstorf. Auf meinen Vorschlag hin, das Geld für Busabonnements den Eltern von ortsansässigen SchülerInnen nicht mehr auszuzahlen, sondern ihnen einen Gutschein für ein Abo zuzuschicken (weil Schwarzfahren ein ärgerliches Problem war, das für mich oft zu Busverspätungen führte), erhielt ich von einem Gemeinderat den wohl wohlgemeinten Ratschlag, es doch an einer anderen Gemeindesversammlung noch einmal mit einem Vorstoss zu versuchen: Beim ersten Mal könne man gar keinen Erfolg haben, niemand wolle einem 18-Jährigen zustimmen.

Mit dieser Anekdote leite ich über zu meiner ersten Presseratsbeschwerde wegen den im Magazin veröffentlichten Briefen von Müttern an ihre Kinder, die sie an einer Babyklappe in Lübeck abgegeben haben. Ich habe dahingehend argumentiert, dass

a) persönliche Briefe nur mit dem Einverständnis ihrer Verfasser abgedruckt werden dürfen und

b) die Briefe verstießen gegen die Menschenwürde der in ihnen erwähnten Babys.

Am Samstag habe ich die Erwägung des Presserats erhalten, ich drucke sie unten ab, da sie noch nicht auf der Homepage veröffentlicht sind. [Update: Hier ist die Erwägung online.] Der Presserat hält meine Beschwerde für »offensichtlich unbegründet«.

Aus seiner Argumentation lässt sich schließen, dass es in der Schweiz okay ist

  1. Briefe abzudrucken, auch wenn die Verfasser und Empfänger nicht einverstanden sind; nämlich dann, wenn man Verfasser und Empfänger nicht um Erlaubnis bitten kann.
  2. persönlichste Stellungnahmen ohne Einwilligung abzudrucken, sofern der Eindruck entsteht, das »Ansehen« der davon betroffenen Personen werde dadurch nicht »beeinträchtigt«.

Man erkennt an meiner etwas säuerlichen Reaktion: Ich halte es immer noch nicht für vertretbar, diese Briefe abzudrucken.

* * *

Als Rückmeldung auf meine Beschwerde habe ich eine Email von einer Familie erhalten, welche ein Kind adoptiert hat, das an einer Babyklappe abgegeben worden ist. Die Email dokumentiert sehr schön, welche Probleme durch eine solche Publikation auch für das Kind (oder v.a. für das Kind) entstehen - und ihre Verfasser geben an, die Mütter hätten diese Briefe »in größtem Vertrauen unter Zusicherung von Anonymität (z.T. persönlich!)« der Leiterin der Babyklappe Lübeck, Friederike Garbe, abgegeben. Diese scheint allerdings das Rampenlicht eher zu suchen als zu meiden - und Anonymität für einen eher weniger wichtigen Wert zu halten.

Presserat: Meine erste Beschwerde

Nach einem heiteren Tag auf den Skis - beschwere ich mich durchaus ernsthaft bei Schweizerischen Presserat: Der Abdruck von Briefen von Eltern an ihre Babys, die sie an einer Babyklappe abgeben durch Das Magazin gehört zum ethisch Verwerflichsten, was ich in den letzten Jahren in Medien gelesen habe.

Hier also meine Beschwerde (Ergänzung 16. 2.: Da ich die Beschwerde in Hardcopy einschicken muss, habe ich sie leicht überarbeitet, die eingeschickte Versionen findet sich hier):

Sachverhalt:
Am 6. Februar 2010 hat »Das Magazin« der TAMEDIA nach einer kurzen Einleitung (http://dasmagazin.ch/index.php/alles-uber-meine-mutter/) vier Briefe abgedruckt, welche der Einleitung zufolge in der Babyklappe in Lübeck (Deutschland) abgegeben worden sind. Einer dieser Briefe wurde zuvor (am 27. Dezember 2009) in Deutschland schon von Bild am Sonntag abgedruckt (http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/27/brief-einer-mutter/an-ihr-weggebenes-baby-babyklappe.html).
Die Briefe wurden von Eltern oder einem Elternteil von Babys verfasst, welche an der betreffenden Babyklappe abgegeben worden sind. Aus den Briefen lässt sich weder die Identität der Babys noch die der Mutter (bzw. des Vaters) rekonstruieren; es handelt sich aber um äußerst intime Briefe in denen die Beweggründe für das Vorgehen der Eltern dargelegt werden.
Begründung:

Persönliche Briefe dürfen nur mit dem Einverständnis der Verfasser und der Adressaten der Briefe abgedruckt werden - um ihre Privatsphäre zu schützen (Punkt 7 der Erklärung des Presserats). Die Entscheidung von Eltern, ein Kind wegzugeben, gehört zu den privatesten Entscheidungen, die überhaupt möglich sind. Eine Veröffentlichung solch intimer Gedankengänge (welche als Brief an eine lebende Person verfasst worden sind), verletzt m.E. sowohl die Privatsphäre des Babys (siehe auch Punkt 7.4) als auch die der Eltern - es sei denn, die Redaktion von Das Magazin kann geltend machen, sowohl die Einwilligung der Eltern als auch diejenige der gesetzlichen Vertreter der Babys eingeholt zu haben.

Darüber hinaus wird die Menschenwürde eines Kindes (Punkt 8 der Erklärung), welches von seinen Eltern nicht aufgezogen werden kann oder dessen Eltern sich dieser Pflicht entziehen wollen, massiv beeinträchtigt - auch wenn dies anonym geschieht.
Im konkreten Fall kann m.E. kein Recht der Öffentlichkeit auf Information geltend gemacht werden. In den Briefen ist keine Information enthalten, nach welcher ein konkretes öffentliches Interesse verlangt, zumal es sich um Personen handelt, die öffentlich nicht bekannt sind. Eine sachliche Berichterstattung über das Phänomen »Babyklappe« hätte dieselben Informationen enthalten können, ohne die Briefe abdrucken zu müssen.