Heiraten ist ein zentrale kultureller Ritus - mit viel Symbolik und viel Tradition. Gleichwohl kann man sich fragen, ob der Staat in dieser Form die Lebensentwürfe seiner Bürgerinnen und Bürger sanktionieren soll. Mit anderen Worten: Warum gibt es überhaupt heute noch die Möglichkeit, sich auf dem Standesamt zu verheiraten?
In einem Kommentar zu ihrer Kolumne (pdf) schreibt Monika Bütler auf ihrem Blog:
Mit der Heirat bietet der Staat ein Standardpaket an Versicherungen an insbesondere für Paare mit Kindern, welches sonst viel komplizierter konstruiert werden müsste.
Konkret heißt das wohl, dass die Heirat folgende Aspekte regelt bzw. automatisiert:
- Unterstützungspflicht der Ehepartner
- Möglichkeit der Erbschaft zwischen Ehepartnern
- Besuchs- und Entscheidungsrechte in medizinischen Notfallsituationen
- Anerkennung der Kinder
- gemeinsames Sorgerecht für die Kinder
- Unterhaltspflicht für die Kinder
- gegenseitige Übernahme von Familiennamen
Dieses Vertragspaket bietet eine gewisse Sicherheit für die Vertragspartner (also die Eheleute), aber hat auch für den Staat einen Nutzen (in der klassischen Interpretation): Unterstützungspflichten, welche ansonsten der Staat übernehmen müsste, werden direkt von Bürgerinnen und Bürgern übernommen.
Man kann sich nun fragen, ob diese automatische Regelung vernünftig und sinnvoll ist. Vergleichen wir sie mit der Situation von unverheirateten Eltern mit Kindern:
- Muss der Vater sein Kind anerkennen (d.h. die Frage, wer der Vater eines Kindes ist, wird zumindest gestellt).
- Muss für ein gemeinsames Sorgerecht abgeklärt werden:
a) ob es dem Kind im Zusammenleben mit den Eltern gut geht
b) wie eine allfällige Trennung organisiert wird - sowohl in Bezug auf Betreuung als auch in Bezug auf Finanzen. - Können weitere Verträge zwischen Konkubinatspartnern beliebig geschlossen werden (mit Ausnahme des Familiennamens).
Diese Lösung ist m.E. in jedem Aspekt besser für die Vertragspartner:
- Sie ist präziser.
- Sie macht keine stillschweigenden Annahmen.
- Sie fordert Lösungen für Probleme, bevor diese auftauchen.
Nun gibt es zusätzlich das Phänomen der so genannten »Heiratsstrafe«. Bütler schreibt dazu:
Zu guter letzt heiraten viele Paare trotz grosser Liebe schon gar nicht, weil es sich nicht lohnt. Wer will, kann dies als stillen Protest gegen die Heiratsstrafe interpretieren, die einen Teil der Paare betrifft. Während Einverdienerpaare von der gemeinsamen Veranlagung profitieren, ist es für
Doppelverdiener günstiger, unverheiratet zu bleiben und getrennt Steuern zu zahlen. In diesem Sinne wäre auch „Heiraten-und-Aushalten-für-die-Aufenthaltsbewilligung“ ein stiller Protest gegen ein nicht ganz optimales
Ausländerrecht.
In meinem Kommentar zu ihrer Kolumne habe ich schon angemerkt, wie fragwürdig ich die implizierte Annahme finde, dass Liebe und Heirat (im staatlichen Sinne) miteinander in Verbindung stehen.
Interpretiert man Heiraten im obigen Sinne als den Abschluss eines Vertrages (eine ander Interpretation ist m.E. kaum möglich, wiederum im Sinne des Zivilstandsamtes) - dann ist den Vertragspartnern beim Abschluss des Vertrages ja bewusst, dass sich ihre steuerliche Beurteilung ändert, dass der Staat davon ausgeht, dass nur heiratet, wer eine Familie mit einem verdienenden Elternteil gründen will. Und tatsächlich ist in diesem Frau der nicht arbeitende Elternteil durch eine Heirat optimal geschützt.
Deshalb verstehe ich nicht, weshalb man von einer Strafe spricht. Bestraft wird niemand - schließlich haben alle Verheirateten diesen Zustand aus freien Stücken im vollen Bewusstsein der Konsequenzen gewählt.