Wenn der Staat Aussagen verbietet

Man lasse folgende Beispiele Revue passieren:

  1. Das Bundesgericht stuft den Vorwurf des »verbalen Rassismus« als persönlichkeitsverletzend ein und verbietet ihn daher (Medienmitteilung des Bundesgerichts, pdf).
  2. Das Oberlandesgericht Köln verbietet es Claudia D. zu behaupten, Jörg Kachelmann habe sie vergewaltigt und mit dem Tod bedroht.

Wie sind diese Fälle einzustufen? Dazu ein paar Bemerkungen:

  • Offenbar werden die Äußerungen von Laien als juristische Aussagen interpretiert: Weder Benjamin Kasper, dem verbaler Rassismus vorgeworfen wurde, noch Jörg Kachelmann erfüllen den Tatbestand, der ihnen angelastet wird. In diesem Sinne sind die Aussagen falsch.
  • Die Aussagen lassen sich aber auch nicht-juristisch verstehen: Es gibt verschiedene Haltungen zur Frage, was Rassismus bedeutet (vgl. z.B. diesen Artikel von Georg Kreis zum Urteil). Ich kann problemlos eine Aussage als rassistisch bezeichnen, ohne damit zu implizieren, sie erfülle einen juristischen Tatbestand.
    Bei Claudia D. ist das Urteil noch extremer: Das Gericht verbietet ihr unter Umständen, die Wahrheit zu sagen. Es gibt keinen Beweis, dass sie nicht vergewaltigt worden sei und nicht bedroht worden sei.
  • Die Urteile beziehen sich so auf den Wahrheitsgehalt von Aussagen, den die betreffenden Richterinnen und Richter nicht beurteilen können (und auch nicht müssen).
  • Letztlich geht es um das Abwägen zweier Freiheiten: Der Freiheit, Aussagen zu mache, sowie der Freiheit, in seiner »Ehre« nicht verletzt zu werden. 2009 hat das Zürcher Obergericht Erwin Kessler »jegliche kritischen Äußerungen« über Katja Stauber verboten - ohne dass es eine Rolle spielte, ob die Äußerungen wahr waren oder nicht.
  • Unbefriedigend ist meiner Meinung nach, wenn der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern möglicherweise wahre Aussagen verbietet, weil sich dadurch andere in ihrer Ehre verletzt fühlen können. Es würde reichen, so denke ich, wenn ehrverletzende Äußerungen dann verboten würden, wenn sie ganz offensichtlich keinen Wahrheitsgehalt haben. (Nach einigen Diskussionen - vgl. auch den Kommentar von Lukas Leuzinger - halte ich diesen Satz für sinnlos. Der Wahrheitsgehalt von Aussagen spielt eigentlich keine Rolle - die Frage ist nur, ob man sie für so schädigend hält, dass sie verboten werden müssen, oder ob man die Freiheit, Aussagen zu machen, höher einstuft. Ich finde problematisch, dass die erste Variante darauf hinausläuft, dass möglicherweise wahre Aussagen verboten werden.)

Silence. Liz Barr, Society 6.

Zur Meinungsäußerungsfreiheit im Fall Berg vs. Köppel

In meinem gestrigen Post über Sealand habe ich den Rechtsprofessor James Grimmelmann zitiert, der in seiner lesenswerten Abhandlung über Sealand herausstreicht, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in den USA und in Europa einen anderen Stellenwert habe. Er schreibt in Bezug auf »hate speech«, also Meinungen, die andere Menschen verletzen oder aufhetzen könnten.

[T]he diversity of local values, which at one time seemed likely to reduce Internet speech to only the inoffensive mush that would pass muster in every country, has arguably had the opposite effect. The United States hasn’t adopted European restrictions on hate speech; most European countries haven’t adopted U.S. restrictions on online gambling. The hate speech pours forth from U.S. servers; the gambling from European ones.

Der Stellenwert des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist in Europa umstritten. Wie in Bezug auf sexistische Werbung schon festgehalten, denke ich, Staaten, Gesetzgeber und Gerichte sollten in der Einschränkung dieses Rechts äußerst zurückhaltend sein. Dafür gibt es meines Erachtens drei gute Gründe:

  1. Es ist nie selbstverständlich oder klar, was ein Text bedeutet oder wie er gemeint ist. Elementare Strategien beim Verfassen von Texten verunmöglichen eine einheitliche, transparente rechtliche Regelung.
  2. Wenn gewisse »Meinungen«, also bestimmte Aussagen, verboten werden, dann muss jemand festlegen, was gesagt werden darf und was nicht, was richtig ist und was nicht. Diese Festlegung ist eine moralische und führt zu einer Wertediktatur, deren Problematik man am leichtesten erkennt, wenn man annimmt, politisch anders Gesinnte würden die Regeln machen.
  3. Die Digitalisierung der Information verhindert, dass Meinungen gelöscht oder verhindert werden können. Das zeigt z.B. der Rosenkrieg zwischen Shawne Fielding und Thomas Borer, wo der Blog von Fielding per Gerichtsbeschluss nur gelöscht werden kann, nachdem sie etwas geschrieben hat - das dann aber bereits mehrfach kopiert und verbreitet worden ist, effektiv gar nicht mehr gelöscht werden kann. Es entsteht durch das Internet eine Art globalen »Streisand Effekt«, den Martin Steiger in seinem Blog schön erklärt.

Das zeigt sich gerade im Fall von Roger Köppel und Sibylle Berg (vgl. auch die Position auf dem Blog Ars Libertatis). Ausgangspunkt ist dieser Tweet von Sibylle Berg:

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, reagierte Köppel darauf wie folgt:

Köppel schreibt der “lieben Sibylle”, sie habe sich damit strafbar gemacht, dass sie die Weltwoche als “neuen Stürmer” bezeichnet habe. Sie habe zu unterlassen, seine Zeitschrift in “irgendeinen Zusammenhang mit dieser antisemitischen, ehemaligen Wochenzeitung zu bringen”. Er werde, so Köppel weiter, ihre “groteske Äußerung” als einmalige Entgleisung betrachten - wenn sie beiliegende Unterlassungserklärung unterzeichne.

Bergs Vergleich ist nun allgemein bekannt. Man kann sich fragen, was der Sinn von Köppels Vorgehen sein könnte: Sicher kann es nicht darum gehen, diesen Tweet rückgängig machen zu können, weil er nun mehr Leuten bekannt ist als je zuvor. Zudem kann man sich fragen, wie sinnvoll es sein kann, jemandem zu verbieten, die Weltwoche in »irgendeinen Zusammenhang« mit Der Stürmer zu bringen. Ein Zusammenhang ist ja schon, wie Köppel selber schreibt, dass es sich um Wochenzeitungen handelt.

Man ist versucht, Köppels Äußerungen im letzten Weltwoche-Editorial auf seinen Konflikt mit Frau Berg zu beziehen. Dort schreibt er:

Wie weit darf eine Zeitung unerfreuliche, mit Tabus behaftete Realitäten abbilden? Wieweit ist es erlaubt, politisch unkorrekte oder politisch unerwünschte Missstände aufzu­decken? Es ist eine Tatsache, dass die Roma-Kriminalität in der Schweiz auf einem hohen Niveau weiter stark zunimmt. Es ist zudem ­eine Tatsache, dass für die kriminellen Akti­vitäten gezielt Roma-Kinder missbraucht ­werden. […] Man kommt diesen Problemen nicht durch Klagen und Maulkörbe gegen Journalisten bei.

Nun ist es auch eine Tatsache, dass die Weltwoche das Titelbild nicht im Sinne seines Fotographen verwendet hat und ein Bild verwendet, das sich nicht als Symbolbild eignet, weil es mit den beschriebenen Vorgängen nichts zu tun hat - weder handelt es sich um ein Roma-Kind, das in der Schweiz kriminell ist, noch hat die Kriminalität von Roma in der Schweiz etwas mit Waffen zu tun.

Die Frage ist nun: Warum sollte Sibylle Berg nicht das Recht haben, mit ihren Mitteln auf diesen Missstand aufmerksam zu machen? Warum will Herr Köppel ihr einen Maulkorb verpassen? (Wie er das schon in Bezug auf das Projekt »Welschwoche« getan hat…)

Man kann im Editorial weiterlesen. Dort geht es um den Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland und dort gleicht Köppels Argumentation einer Rassenlehre: »Schweizer« seien »von Geburt an« so, Deutsche anders. Köppel schreibt:

Die deutsche Gründlichkeit läuft logisch auf politische Intoleranz hinaus. Der Gründliche duldet keinen Widerspruch, weil es keinen Widerspruch geben kann, wenn eine Sache ergründet worden ist. Hat der Gründliche den letzten Grund einmal erreicht, kann nur einer vollständig recht und können nicht mehrere teilweise recht haben. Der Gründliche geht ­davon aus, dass alle Menschen, hätten sie die Dinge so durchschaut wie er, nach den gleichen Vorstellungen leben würden. Andere ­Lebensweisen irritieren ihn, weil sie ihm als Ausdruck schlechter Moral oder mangelnder Intelligenz erscheinen. Kompromisse kommen vor, aber eigentlich streben die Gründlichen die Schönheit vollkommener Konzepte und absoluter Begriffe an (Gerechtigkeit, ­Moral, Gemeinschaft, Solidarität).

[…] Die Schweizer sind sorg­fältig, aber nicht gründlich. Es fehlt ihnen die ­Fähigkeit zur dogmatischen Intoleranz, zur moralischen Absolutsetzung des eigenen Standpunkts. Die Schweizer sind Skeptiker, Pragmatiker und deshalb Weltmeister des Entgegenkommens. Politisch sind sie auf Kompromiss programmiert, und eine ihrer grössten Schwächen besteht darin, dass sie auf die gleiche Nachgiebigkeit hoffen, die sie ­selber in Konflikten so freigebig offerieren.

Die Frage ist nun wohl: Ist Köppel in den eigenen Augen ein Deutscher oder eher ein Schweizer?

In Bezug auf Frau Berg stellt sich diese Frage nicht. In ihrer vorletzten Kolumne auf Spiegel Online entwirft sie eine der Köppels kaum nachstehende Charakterisierung der Deutschen, die klar macht, wie sie sich selbst sieht:

Vielmehr steht zu befürchten, dass, wenn es etwas wie einen deutschen Charakter gibt, der dem Glücksempfinden ein wenig abträglich ist. Vermutlich sitzt die preußische Erziehung in ihrer Rigorosität dem Menschen noch in den Genen. Immer der Beste in allem sein zu wollen, hat seine Narben hinterlassen. Die Menschen verlassen sich mehr auf Obrigkeiten als auf sich selbst. Was dem Basispunkt der Autonomie und der Selbstachtung widerspricht. Selten wird, zum besseren emotionalen Verständnis, ein abhängig Angestellter die gleiche Zufriedenheit empfinden wie ein selbstbestimmter Selbständiger. Obwohl das scheinbare Unsicherheiten und mehr Arbeitszeit mit sich bringt.

Update 18. April 2012:

Roger Köppel schreibt Frau Berg einen offenen Brief (pdf) - in dem er wiederum die Tatsache herausstreicht, dass Berg als Deutsche moralisch anders ticke als das in der Schweiz üblich sei…