Instruktionsverbot und Volkswahl des Bundesrates - zwei Details

In der WoZ erschien heute ein Artikel mit dem Titel »Projekt Machtübernahme«. Darin wird mit zwei Argumenten die Behauptung belegt, die SVP strebe in der Schweiz »die Mehrheit an«:

  • Volkswahl des Bundesrats. Das Kleingedruckte im Initiativtext entlarvt die wahren Absichten der Systemveränderer. Demnach wären BundesratsanwärterInnen, die rund dreissig Prozent Wähleranteil erzielen, im ersten Durchgang gewählt. Das entspricht in etwa dem Wähler­anteil der SVP. Die anderen Parteien hätten im ersten Wahlgang das Nachsehen und wären im zweiten je nach Konstellation auf die Unterstützung der SVP angewiesen.
  • [D]ie vom Volk abgesegnete Bundesverfassung verbietet Instruktionen an Parlamentsmitglieder. Im Artikel 161 Absatz 1 heisst es: «Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen.» Die SVP ergänzte allerdings ihre Parteistatuten, damit künftig nur noch der Fraktion genehme SVP-ParlamentarierInnen in den Bundesrat gewählt werden. Nimmt ein der Partei nicht genehmer Kandidat die Wahl an, hat das «automatisch» den Parteiausschluss zur Folge. Und in ihrem Fraktionsreglement bedroht sie jedes Mitglied, das den Interessen der SVP Schweiz oder der Fraktion «in grober Weise» zuwiderhandelt, mit dem Ausschluss.

Dazu zwei Bemerkungen, angeregt durch ein Twittergespräch mit Martin Steiger:

Was verbietet das Instruktionsverbot?

SR 101 Art. 161 Instruktionsverbot (Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

In der NZZ von heute (noch nicht online) beurteilen die Staatsrechtler Pierre Tschannen (Bern) und Markus Schefer (Bern) das Vorgehen der SVP als staatsrechtlich einwandfrei:

Mitgliedern der Bundesversammlung darf nicht vorgeschrieben werden, wie sie im Parlament zu handeln haben. Darunter fallen allerdings nur rechtlich verbindliche Weisungen […] Auch für Staatsrechtsprofessor Markus Schefer von der Universität Basel ist für die Wahl in den Bundesrat unerheblich, ob dabei die Parteimitgliedschaft auf dem Spiel steht. Den Parteimitgliedern werde nicht vorgeschrieben, was sie zu tun und zu lassen hätten. «Ihnen werden einzig die Konsequenzen klargemacht.»

Wenn ich das als Laie richtig verstehe, besagt das Instruktionsverbot nur, der Staat dürfe auch gesetzlichem Wege (der dann »rechtlich verbindlich« wäre) ParlamentarierInnen nicht vorschreiben, wie sie abstimmen oder wählen müssen. Die Parteien wären aber völlig frei darin, ihre Mitglieder zu instruieren (was die NZZ in Bezug auf die SP und die Grünen 2003 noch kritisierte und als »Flirt mit der Illegalität« bezeichnete) - weil sie dann im rechtlichen Sinne immer noch tun könnten, was sie wollten.

Man halte sich das noch einmal vor Augen:

  1. Die Wahlberechtigten eines Kantons wählen eine Nationalrätin als Vertreterin einer Partei.
  2. Diese Nationalrätin wird als Vertreterin dieser Partei in den Bundesrat gewählt.
  3. Die Nationalrätin wird aus der Partei ausgeschlossen, weil sie die Wahl angenommen hat.

Meiner Meinung nach müsste das Instruktionsverbot jede Art von Weisung an ParlamentarierInnen verbieten - nicht nur »rechtlich verbindliche«; vor allem aber solche, welche »Konsequenzen« haben. Aber ich verstehe, dass es ausgelegt werden kann als ein Verbot von staatlicher Manipulation und Willkür in politischen Prozessen.

Wie würde das Volk den Bundesrat wählen?

Der Initiativtext ist hier abrufbar. Die WoZ verweist auf »Kleingedrucktes« und erwähnt einen Anteil von 30%, welcher zur Wahl reichen würde.

Ich versuche mal einfach zu rechnen:

Erster Wahlgang:

  • Zur Wahl stehen wohl pro Partei zwei TopkandidatInnen sowie einige weitere mögliche Kandidierenden.
  • Angenommen, der heutige Bundesrat würde kandidieren plus weitere KandidatInnen, dann gäbe es wohl einen leichten Bonus für Bisherige (v.a. Leuthard und die FDP-BR) sowie die klaren Blöcke links 30% - Mitte 35% - rechts 35%.
  • National bekannte PolitikerInnen könnten wohl auch in benachbarten Blöcken bis zu 10% holen.
  • Mein Prognose:
    a) Leuthard würde als einzige über 50% schaffen und wäre im ersten Wahlgang gewählt.
    b) Bisherige und profilierte Rechtsbürgerliche könnten ca. 45% schaffen.
    c) Gemäßigte Linke wie Sommaruga wohl ca. 40%.

Zweiter Wahlgang:

  • Zur Wahl stehen wohl nur noch Kandidierende, die im ersten Wahlgang eine relevante Anzahl Stimmen erhalten haben (oder evtl. sehr prominente Neukandidierende).
  • Es würde sich die Frage nach parteiübergreifender Unterstützung stellen:
    a) die SVP könnte ihnen genehme FDP- und CVP-Leute unterstützen
    b) die Linke könnte ihnen genehme GLP- und CVP-Leute unterstützen.
  • Meine Prognose:
    a) Gewählt wären 2 bisherige FDP-BR, 2 SVP-NR sowie je 1 SP und Mitte VertreterIn.
    b) Aufgrund von Art. 175, Abs. 5 der Initiative müssten zwei der Gewählten aus den französisch- und italienischsprachigen Gebieten kommen. Gut möglich, dass das dann den Ausschlag geben würde - wobei man annehmen kann, dass die großen Parteien und den Top-Kandidierenden schon solche platzieren, die diese Bedingung erfüllen könnten (ohne notwendigerweise aus diesen Regionen stammen zu müssen).

Fazit: Ich denke, die WoZ täuscht sich in der Aussage, die SVP könnte ihre Kandidierenden im ersten Wahlgang wählen lassen. Ihre Befürchtung, die Volkswahl könnte zu einem Rechtsrutsch führen, würde ich aber nicht von der Hand weisen.

Auf Inputs und Korrekturen freue ich mich.