Wie die NZZ berichtet, fordert der Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen die sofortige Einführung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts. Auf den ersten Blick könnte man denken, dass eine Verschiebung des Automatismus vom Sorgerecht für die Mutter zum gemeinsamen Sorgerecht eine Selbstverständlichkeit sein dürfte. Dieser erste Blick täuscht aber aus mehreren Gründen:
- Nicht heiraten.
Ein Vater, der das gemeinsame Sorgerecht für seine Kinder unabhängig von der Beziehungsform mit der Mutter übertragen bekommen möchte, sollte nicht heiraten. Für im Konkubinat lebende Eltern ist es problemlos möglich, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen - und es dann unabhängig von ihrer Beziehung zu erhalten. - Vaterschaft ist mehr als Sex gehabt zu haben. (Antje Schrupp)
Während die Mutter zwangsläufig ein Kind anerkennen muss und es zwangsläufig auch betreuen muss, kann sich ein Vater diesen Vorgängen entziehen. Letztlich läuft die pointierte Aussage von Antje Schrupp auf die Frage hinaus, wie man die Personen definiert, welche das gemeinsame Sorgerecht erhalten sollen:
a) der biologische Vater
b) der Ehemann der Mutter
c) der Mann, der die Vaterrolle für die Kinder einnimmt
d) eine Kombination von a) - c); z.B. der Ehemann der Mutter, wenn er eine Vaterrolle für das Kind einnimmt… - Rechte und Pflichten.
Das Sorgerecht sollte an eine Sorgepflicht gekoppelt sein. In der Schweiz arbeiten ca. 5% der Väter von Kindern unter 6 Jahren nicht Vollzeit; d.h. weniger als 5% der Väter von kleinen Kindern übernehmen einen direkten Anteil an der Sorgepflicht. Das Argument, dass die Väter mit ihrem erzielten Einkommen die Familie unterstützen, kann nicht als Basis für die Forderung nach einem automatischen Sorgerecht herangezogen werden: Sorgerecht bedeutet, konkrete Entscheidungen für das Wohl des Kindes zu fällen. Ein Vater, der Vollzeit arbeitet, kennt dieses Kind fast sicher weniger gut als eine Mutter, die nicht oder Teilzeit arbeitet - also sollte auch sie im Zweifelsfall entscheiden können. - Wie funktioniert ein gemeinsames Sorgerecht?
Bei einer solchen Diskussion darf man nicht von einem imaginierten »Normalfall« ausgehen: Vater und Mutter trennen sich, können Gespräche führen, haben ähnliche Vorstellungen und leben in der gleichen Region. Dann dürfte auch ein nicht-automatischer Antrag auf gemeinsames Sorgerecht kein Problem sein. Vielmehr sollte für den Automatismus der Sonderfall herangezogen werden: Vater und Mutter sind heillos zerstritten, haben komplett andere Vorstellungen und leben an anderen Enden der Schweiz. Wie sollten sie nun ein Recht »gemeinsam« ausüben können? Wer schlichtet? Wäre es nicht einfacher, nur jemand hätte das Sorgerecht?
Das sind sicher nicht alle relevanten Argumente, aber eine Auswahl. Zum Schluss soll zunächst Antje Schrupp zitiert weden, dann ein Lösungsmodell vorgestellt werden:
Gehen die neuen Väterrechte eigentlich mit einer Pflicht einher? Also könnte zum Beispiel eine uneheliche Mutter dem Mann, der gegen ihren Willen das Sorgerecht über ihr Kind bekommen hat, dieses ins Haus bringen und sagen: Ich fahr jetzt drei Wochen weg, kümmer du dich? Wäre der Mann dann dazu verpflichtet, das Kind zu versorgen? […]
Männer sollten einmal darüber nachdenken, was genau sie sich eigentlich unter Vaterschaft vorstellen und was ihnen daran wichtig ist. Ist es die verantwortliche Sorge um Kinder, um die nächste Generation, das Weitergeben von Idealen und Werten? Oder ist es bloß die Sicherung des eigenen Genpools? Oder ist es am Ende sogar nur das prinzipielle Bestehen darauf, „Rechte“ zu haben? Das fände ich dann schon etwas dürftig.
Meiner Meinung nach sollte es unter der Voraussetzung, dass gewisse Bedingungen eingehalten sind (z.B. Unterhaltszahlungen ausgerichtet werden), einen Automatismus geben, der mit einer Befragung der Mutter der Eltern verbunden ist: Ist Sind sie einverstanden mit dem gemeinsamen Sorgerecht, wird es erteilt. Hat Haben sie Einwände dagegen, werden diese gerichtlich geprüft und allenfalls auf ein alleiniges Sorgerecht für die Mutter oder für den Vater entschieden.