Die so genannte »Gesetzeslücke» bei der Internetüberwachung

Nachdem heute 10vor10 und sämtliche Boulevardmedien der Schweiz über die Pädophilen berichtet haben, die der Polizei zufolge zu jeder Tages- und Nachtzeit ihr Unwesen im Internet treiben, um Opfer für ihre Schandtaten zu finden, profiliert sich die CVP als Vorreiterin bei der Forderung nach der Möglichkeit, weiterhin »verdeckte Ermittlungen« im Internet durchführen zu können. Die offizielle Sprachregelung ist bereits, dass es sich um eine »Gesetzeslücke« handle.

Pädophilie ist selbstverständlich immer das effizienteste Thema, um ein Vorhaben durchzubringen. Wer auch immer nur Zweifel an der Idee einer verdeckten Ermittlung im Internet zu äußern wagt, steht sofort unter dem Verdacht, Pädophile bei ihren Machenschaften helfen zu wollen. Ich sag deshalb noch kurz: Ich will nicht, dass Kinder Opfer von Pädophilen werden.

Und nun kommt, um was es geht: Ich will nämlich auch nicht im Internet von »verdeckt« ermittelnden Polizisten belauscht werden. Ich will nicht beim Chatten abgehört werden, ich will nicht, dass meine Emails gelesen werden und ich will nicht, dass meine Harddisk durchsucht wird. Weil der Staat das Recht dazu nicht haben sollte, die digitale Privatsphäre seiner Bürger systematisch zu verletzen. Es gibt also keine Gesetzeslücke, wie ich finde.

Und das Argument, dass niemand etwas zu befürchten habe, der nichts Verbotenes tue, kann man sich schenken - ich will auch nicht belauscht werden, wenn ich nichts Verbotenes tue.

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Ich muss noch einen Gedanken anfügen:

Was im »Tatort Internet« offenbar passiert, ist Folgendes: In einem Chatroom gibt sich ein(e) Polizist(in) als Kind aus und trifft dort auf eine Internetidentität, welche sich pädophil verhält. Genau gleich wie es sich nicht um ein Kind handelt, das sich in diesem Chatroom aufhält, könnte es auch sein, dass es sich nicht um einen pädophilen Menschen (oder um einen Menschen mit der Absicht, pädophile Straftaten zu begehen) handelt, der sich im gleichen Chatroom aufhält. Das Problem, ganz kurz, ist die Annahme, Internetprofile seien mit realen Identitäten identifizierbar. Oder in den Worten von Julia Schramm (@laprintemps):

[…] nichtsdestotrotz ermöglicht das Internet eine freiere und ehrlichere, eben weil offen konstruiert und künstlich, Identitätsentwicklung. Hier liegt nicht zuletzt der Grund für einen Angststrang rückständig und übertrieben konservativ denkender Menschen, die ohne eindeutige Schubladen die Orientierung verlieren. [Quelle: Lesenswerter Blogpost zu Internet und Identität]

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Soeben habe ich diesen juristisch differenzierten Post zum deutschen Problem »Tatort Internet« gelesen. Die Rechtsanwälte Lampmann, Behm und Rosenbaum gehen davon aus, dass »die grundsätzliche Frage, ob Kinder und Minderjährige auch vor sexuellen Übergriffen beziehungsweise deren Anbahnung im oder über das Internet (Cyber-Grooming) geschützt werden müssen, [von jedermann] zweifelsfrei von zu bejahen sein [müsste].«

Danach untersuchen sie eine Reihe von medienrechtlichen Fragen zu den Möglichkeiten im Umgang mit diesem Problem und kommen zu folgendem Schluss:

Wer in der aktuellen Diskussion die Problematik des Schutzes von Minderjährigen oder von Kindern mit dem Problem einer damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung vermischt und zum Ergebnis kommt, dass einem potentiellen Straftäter keinerlei Schutz seines Persönlichkeitsrechtes zukommen darf, hat das rechtstaatliche Prinzip nicht verstanden bzw. ist auf einem emotionalen Schritt stehen geblieben, welcher in letzter Konsequenz ausgerechnet den auf diese Weise vehement geforderten Rechtsstaat in seinem Bestand gefährden kann.

Das würde ich sofort unterschreiben.

Kinderpornographie - eine Bilanz

Mein gestriger Post wurde erfreulicherweise eifrig diskutiert - teilweise auch eher aggressiv:

Wenn Sie Kinderpornos schönreden, sind Sie in meinem Augen mitverantwortlich dafür, dass Kindern Gewalt angetan wird. - Bobby California

Um das noch einmal zu betonen: Ich will Kinderpornographie nicht schönreden, sondern eine Diskussion führen, ober der gesellschaftliche Umgang damit vernünftig ist oder nicht. Ich habe explizit eine Position zur Debatte gestellt und bin offen für Korrekturen und andere Meinungen: Nicht aber für den Vorwurf, ich hege Sympathien für Produzenten oder Konsumenten von Kinderpornographie. Aber auch wenn man etwas falsch findet, darf man sich dazu ein paar Fragen stellen - ohne sich gleich einem Vorwurf aussetzen zu müssen.

In diesem Sinne möchte ich einige (subjektiv wahrgenommene) Ergebnisse noch einmal aufnehmen:

  1. Kinderpornographie (im Folgenden KP) ist, wenn sie Abbild realer Kinder ist, immer zu verbieten: Weil ein Kind nicht einwilligen kann, so abgebildet zu werden resp. niemand für das Kind diese Entscheidung fällen kann (anders als Bsp. bei medizinischen Behandlungen).
  2. KP kann aber heute auch virtuell hergestellt werden, d.h. gezeichnet und animiert. Für virtuelle KP gelten andere Überlegungen.
  3. Grundsätzlich kann man heute (und v.a. in Zukunft) nicht mehr unterscheiden, ob 1. oder 2. vorliegt.
  4. Auch wenn der Konsum und der Besitz von KP im Falle von 1. zu verbieten ist, so findet im Bezug auf KP eine Stigmatisierung Pädophiler statt, wie sie in diesem Ausmass problematisch ist: Sehr wenige Konsumenten von KP neigen zu Übergriffen, wie Markus Graf in seinem differenzierten Post belegt.
  5. Der Umgang mit KP zeugt in verschiedenen Bereichen von einem double standard: Mit anderen Formen von Pornographie sind in einem vergleichbaren Ausmass negative Effekte für Darsteller und Darstellerinnen verbunden (und sie müsste gleichermassen als Problem in Hinsicht auf sexuelle Gewalt stigmatisiert werden, wäre man konsequent) - dennoch gilt ein Verbot von Pornographie als rückständig und als eine Beschneidung der Meinungsäußerungsfreiheit.
  6. Zu 4.: Viele pornographische Produkte werben damit, Frauen zu verwenden, die »barely 18« etc. sind. Nun kann man sich sagen: Da sich in der Schweiz auch 16-jährige prostituieren dürfen, dürfen sie wohl auch in Pornos mitmachen, also könnte man die Altersgrenze auf 16 Jahre ansetzen. Nun könnte aber auch eine 15-Jährige aussehen wie eine 16-Jährige, oder gar eine 14-Jährige: Wo und wie gibt es für den Konsumenten von harter Pornographie da eine feste Grenze?
  7. Ein weiterer Fall von double standard, den Anna in die Diskussion eingebracht hat: Der »Konsum« von Prostitution müsste gleichermassen verboten werden, wollte man ehrlicherweise verhindern, dass Menschen Opfer sexueller Gewalt werden. Ähnlich habe ich mich schon in diesem Post damit auseinandergesetzt.
  8. KP zeigt auf, inwiefern im Feld der Sexualität Grenzen zwischen Legitimität und Illegitimität gezogen werden. Sexualität ist immer mit Unsicherheit verbunden: Mein Begehren ist etwas dermassen Subjektives (und Unkontrollierbares), dass ich mich nur sehr schwer seiner sozialen Akzeptanz versichern kann. Also hilft es mir, wenn ich mich deutlich abgrenzen kann. Sexualität ist auch in Westeuropa eine normierte: Die Norm ist, dass ein Mann eine oder mehrere gleichaltrige oder jüngere Frauen begehrt, eine Frau hingegen einen gleichaltrigen oder älteren Mann. Nun gibt es Bereiche, die aus dieser Norm ausscheren, aber einmal zur Norm werden könnten: Und es gibt vollkommen illegitime. Und zu denen gehört Pädophilie.
  9. Der Umgang mit dem Illegitimen ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Toleranz wird immer dann zu einer Herausforderung, wenn man sich nicht vorstellen kann, das zu tun was andere tun. Es liegt mir fern, hier ein Rezept anzugeben, wie man mit Pädophilen umgehen soll - dazu habe ich auch keine Berechtigung: Aber die Vorstellung, Pädophile müssten registriert, markiert und für immer weggeschlossen werden irritiert mit zutiefst. (Noch einmal: Ich will nicht, dass sich ein Pädophiler an einem Kind vergreift. Und verbitte mir, dass meine Worte so interpretiert werden.)
  10. Ich wünsche mir weiterhin so viele konstruktive Feedbacks.