Nachdem heute 10vor10 und sämtliche Boulevardmedien der Schweiz über die Pädophilen berichtet haben, die der Polizei zufolge zu jeder Tages- und Nachtzeit ihr Unwesen im Internet treiben, um Opfer für ihre Schandtaten zu finden, profiliert sich die CVP als Vorreiterin bei der Forderung nach der Möglichkeit, weiterhin »verdeckte Ermittlungen« im Internet durchführen zu können. Die offizielle Sprachregelung ist bereits, dass es sich um eine »Gesetzeslücke« handle.
Pädophilie ist selbstverständlich immer das effizienteste Thema, um ein Vorhaben durchzubringen. Wer auch immer nur Zweifel an der Idee einer verdeckten Ermittlung im Internet zu äußern wagt, steht sofort unter dem Verdacht, Pädophile bei ihren Machenschaften helfen zu wollen. Ich sag deshalb noch kurz: Ich will nicht, dass Kinder Opfer von Pädophilen werden.
Und nun kommt, um was es geht: Ich will nämlich auch nicht im Internet von »verdeckt« ermittelnden Polizisten belauscht werden. Ich will nicht beim Chatten abgehört werden, ich will nicht, dass meine Emails gelesen werden und ich will nicht, dass meine Harddisk durchsucht wird. Weil der Staat das Recht dazu nicht haben sollte, die digitale Privatsphäre seiner Bürger systematisch zu verletzen. Es gibt also keine Gesetzeslücke, wie ich finde.
Und das Argument, dass niemand etwas zu befürchten habe, der nichts Verbotenes tue, kann man sich schenken - ich will auch nicht belauscht werden, wenn ich nichts Verbotenes tue.
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Ich muss noch einen Gedanken anfügen:
Was im »Tatort Internet« offenbar passiert, ist Folgendes: In einem Chatroom gibt sich ein(e) Polizist(in) als Kind aus und trifft dort auf eine Internetidentität, welche sich pädophil verhält. Genau gleich wie es sich nicht um ein Kind handelt, das sich in diesem Chatroom aufhält, könnte es auch sein, dass es sich nicht um einen pädophilen Menschen (oder um einen Menschen mit der Absicht, pädophile Straftaten zu begehen) handelt, der sich im gleichen Chatroom aufhält. Das Problem, ganz kurz, ist die Annahme, Internetprofile seien mit realen Identitäten identifizierbar. Oder in den Worten von Julia Schramm (@laprintemps):
[…] nichtsdestotrotz ermöglicht das Internet eine freiere und ehrlichere, eben weil offen konstruiert und künstlich, Identitätsentwicklung. Hier liegt nicht zuletzt der Grund für einen Angststrang rückständig und übertrieben konservativ denkender Menschen, die ohne eindeutige Schubladen die Orientierung verlieren. [Quelle: Lesenswerter Blogpost zu Internet und Identität]
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Soeben habe ich diesen juristisch differenzierten Post zum deutschen Problem »Tatort Internet« gelesen. Die Rechtsanwälte Lampmann, Behm und Rosenbaum gehen davon aus, dass »die grundsätzliche Frage, ob Kinder und Minderjährige auch vor sexuellen Übergriffen beziehungsweise deren Anbahnung im oder über das Internet (Cyber-Grooming) geschützt werden müssen, [von jedermann] zweifelsfrei von zu bejahen sein [müsste].«
Danach untersuchen sie eine Reihe von medienrechtlichen Fragen zu den Möglichkeiten im Umgang mit diesem Problem und kommen zu folgendem Schluss:
Wer in der aktuellen Diskussion die Problematik des Schutzes von Minderjährigen oder von Kindern mit dem Problem einer damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung vermischt und zum Ergebnis kommt, dass einem potentiellen Straftäter keinerlei Schutz seines Persönlichkeitsrechtes zukommen darf, hat das rechtstaatliche Prinzip nicht verstanden bzw. ist auf einem emotionalen Schritt stehen geblieben, welcher in letzter Konsequenz ausgerechnet den auf diese Weise vehement geforderten Rechtsstaat in seinem Bestand gefährden kann.
Das würde ich sofort unterschreiben.