Die Initiative zur Einführung der Todesstrafe - eine Nachlese

Ein paar Anmerkungen zum geglückten Versuch, per Initiative einen PR-Stunt zu lancieren:

  1. Die Initiative spielt auf einen Bereich an, der nicht vom Strafrecht abzudecken ist und auch nicht davon abgedeckt sein sollte: Das unaussprechliche Leiden von Angehörigen eines Mord- und Vergewaltigungsopfers. Sie suggeriert, dieses Leiden könnte dadurch gelindert werden, dass man Täter härter bestrafe, bzw. umbringe.
  2. Die Haltung, eine Strafe müsse im Sinne des Opfers sein, ist nicht durchdacht. Strafen sind nicht ein Mittel für Menschen, und mögen sie noch so betroffen sein von einer Tat, ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Niklaus Oberholzer, Richter, formuliert den Sinn einer Strafe im lesenswerten Tagi-Interview wie folgt:

    Erstens ist eine Strafe Vergeltung für eine Verfehlung. Zweitens erhofft man sich von ihr eine erzieherische Wirkung: Die Strafe soll dazu beitragen, dass der Verurteilte seinen Fehler nicht wiederholt. Drittens soll sich eine Strafe generalpräventiv auswirken: Potenzielle Täter sollen abgeschreckt werden. Viertens hat die Strafe eine gesellschaftliche Funktion. Sie muss den Rechtsfrieden wiederherstellen. Dieser wird durch Normverletzungen gestört. Es braucht eine staatliche Handlung, um die Ordnung zu restaurieren.

  3. Oberholzer verortet die Initiative auch völlig richtig in dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach einer Einbahn-Justiz (nur die anderen sollen bestraft werden, siehe auch diesen Post):

    Der Einzelne ist immer dann für drakonisches Durchgreifen, wenn er das Gefühl hat: So etwas kann mir nie passieren. Also zum Beispiel bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten. Überall dort, wo er nicht ausschliessen kann, dass er selbst mal dreinläuft, plädiert er hingegen für Milde: bei Fahren im angetrunkenen Zustand, Park- und Geschwindigkeitsbussen, Steuerhinterziehung.

  4. Härtere Strafen bringen aus zwei Gründen, wie Oberholzer ausführt:

    Leute, die im Vollzug tätig sind, sagen mir: Strafen, die länger dauern als fünf, sechs Jahre, bringen eigentlich nichts. Fünf, sechs Jahre lang kann man mit den Inhaftierten arbeiten, sie eine Ausbildung absolvieren und eine Therapie machen lassen. Danach wird es immer schwieriger, sie sinnvoll zu beschäftigen. Und es wird für die Betroffenen immer schwieriger, draussen wieder Tritt zu fassen. Im Übrigen sollte man sich bewusst sein, dass schärfere Strafen keine abschreckende Wirkung haben. Was potenzielle Täter hingegen beeinflusst, ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Ist diese hoch, verzichtet manch einer auf eine Straftat.

  5. Der schweizerische Umgang mit Initiativen bringt die direkte Demokratie an ihre Grenzen, wie dieser Post aus dem Wahrscheinlich-Blog schön zeigt. Oder mit den Worten von Stefan Bühler in der heutigen NZZ am Sonntag:

    Denn der viertägige Spuk um die Todesstrafe ist nur der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, welche die direkte Demokratie in letzter Zeit mehrmals an ihre Grenzen gebracht hat: Die Häufung von Initiativen nämlich, die aus dem Bauch heraus lanciert werden statt aus dem Kopf. Initiativen, bei denen nicht tragfähige Lösungen im Zentrum stehen, sondern der Ausdruck eines angeblichen Unbehagens oder der Wunsch nach Vergeltung von Verbrechen. Initiativen, die Völkerrecht und Menschenrechte hintanstellen. Initiativen, die vom Parlament mehrheitlich abgelehnt werden – die vom Volk aber trotzdem gutgeheissen werden. Konkret: Die Initiative zur Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern, die Verwahrungsinitiative für gefährliche, nicht therapierbare Straftäter und die Initiative gegen den Bau von Minaretten.

  6. Ganz allgemein wäre es wohl sinnvoll, das Strafrecht nicht öfter als alle 15 Jahre zu ändern - und Initiativen nur dann zur Sammlung von Unterschriften zuzulassen, wenn geprüft worden ist, ob die InitiantInnen überhaupt über die personellen und materiellen Ressourcen verfügen, um die Unterschriften zu sammeln.

Noch was zur Todesstrafe - und warum ich blogge

Erstaunliches und Problematisches zur aufflammenden Diskussion über die Todesstrafe in der Schweiz:

Die Todesstrafe könnte in der Schweiz juristisch problemlos eingeführt werden.
Grundsätzlich gibt es drei Probleme mit der Initiative - welche aber erst nach der Sammlung der Unterschriften auftreten werden. (Persönlich zweifle ich keine Sekunde daran, dass man 100’000 Unterschriften wird sammeln können, zumal die Initiative ja mit sexueller Gewalt verbunden ist. Mit diesem Schlagwort könnte man selbst Unterschriften für Folter sammeln.)

  1. Zwingendes Völkerrecht: Dagegen verstößt die Initiative gemäss Jörg-Paul Müller, einem profilierten Staatsrechtler, nicht. Er sagt in der NZZ am Sonntag: »Über die Todesstrafe gibt es keinen weltweiten Konsens – denken Sie an Länder wie die USA, China oder Iran«.
  2. Die Verfassung der Schweiz: Die kann ja durch eine Initiative geändert oder angepasst werden.
  3. Europäische Menschenrechtskonvention: Die entsprechenden Paragraphen könnten gekündigt werden.

Fazit: Offenbar ist das juristische Gefüge der Schweiz so anfällig, dass selbst zentralste Grundsätze in Gefahr sind, durch Initiativen torpediert zu werden. Daran müsste man dringend etwas ändern - m.E. mit einem Verfassungsgericht nach deutschem Vorbild.

Schweizer Medien dürften keine unkommentierte Diskussion zulassen.
Von mir aus dürfen alle Menschen diskutieren, was sie wollen. Aber wenn ihre Diskussionen auf viel besuchten Online-Portalen (Newsnetz, NZZ Online) dokumentiert und zusammengetragen werden, dann ist es meiner Meinung nach eine journalistische Pflicht, gewisse Aussagen nicht unkommentiert abzudrucken. Dazu gehört insbesondere der Begriff der Menschenrechte:

Darüber, ob eine solche Initiative gegen die Menschenrechte verstösst, werden sich die User nicht ganz klar. «Was das Schweizer Volk will, das ist Gesetz. Auch wenn es gegen alle anderen Regeln verstösst», schreibt darum ein Befürworter.

Unter einem solchen Satz müsste stehen, dass Menschenrechte keine Privilegien sind: Man kann sie durch keine Handlung verlieren, weil man sie sich auch nicht verdienen musste. Der Staat hat die Aufgabe, das Leben seiner BürgerInnen zu schützen und zu erhalten - und würde mit sich selber in Widerspruch geraten, wenn er BürgerInnen mit dem Tod bedrohen würde.

(Das Argument, der Staat schütze ja gerade andere Menschen vor StraftäterInnen, ist in diesem Zusammenhang ungültig: Der Staat schützt diese Menschen auch ohne Todesstrafe - und zwar vor einer Gefahr, die nicht von ihm selbst ausgeht.)

Noch einmal: M.E. wäre es die Pflicht von JournalistInnen, deutlich zu machen dass es keine gültigen Argumente für die Einführung der Todesstrafe gibt.

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Die Argumente gegen die Todesstrafe müssten eigentlich nicht wiederholt werden, aber als Vorbereitung auf kommende Diskussionen ist es vielleicht hilfreich, sie in Erinnerung zu rufen. Sie sind auf der Übersicht von unser-recht.ch sehr schön zusammengestellt (in Bezug auf eine Dissertation von Beatrice Luginbühl, die aber wohl eher deskriptiv vorgeht):

  1. Fehlurteile.
  2. Keine abschreckende Wirkung, kein Präventionseffekt.
  3. Amnesty International: »Die Todesstrafe lässt sich nicht rechtfertigen, denn sie ist unmenschlich, unwirksam und unwiderrufbar.«

Die in der aktuellen Diskussion vorgebrachten Argumente sind vor allem zwei:

  1. Man stellt sich vor, Angehörige seien Opfer eines Mordes geworden, und macht die so imaginierten Gefühle für die Entscheidung verantwortlich. -
    Kommentar: Kein Argument. Ein Rechtssystem wird ja gerade installiert, damit Menschen nicht das machen, was sie bei erlittenem Unrecht gerne machen würden. Würde Strafrecht dem entsprechen, was Opfer sich für Täter wünschten, wäre es kein Recht.
  2. Die Ohnmacht in Bezug auf rückfällige StraftäterInnen: Da andere Strafen »nichts nützen«, wäre es am »effizientesten« oder »kostengünstigsten«, diese TäterInnen gleich hinzurichten - weil man damit auch gleich alle anderen Menschen schützt. -
    Kommentar: Dieses Argument beruht auf einer Reihung von Fehlschlüssen und falschen Annahmen, z.B. der, dass StraftäterInnen generell rückfällig würden - was nicht stimmt. Ich möchte nicht auf alle Probleme dieses Arguments eingehen, sondern nur zeigen, dass potentielle Gefahr von jedem Menschen ausgeht: Wie legt man dann die Grenze fest, wann es »effizient« ist, einen Menschen umzubringen? Diese Grenze ist plötzlich verschiebbar und wird zu einer Bedrohung für alle von uns: Weil wir alle plötzlich als Belastung und Gefahr für die Gesellschaft gelten könnten, je nach dem, worüber gerade ein paar Menschen abstimmen.

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Marcel Weiss hat auf Twitter zwei Kommentare zum Bloggen gepostet:

Was es zu viel gibt: Blogger, die sich in ihrem Bereich nur an Themen aus anderen Blogs und den Altlastmedien abarbeiten. [Tweet]

Was fehlt: Blogger, die Erkenntnisse aus akademischen Arbeiten an die Öffentlichkeit zerren. [Tweet]

Ich gehe mit ihm einig. Beides stimmt. Und wenn ich das konsequenterweise auf mich anwenden würde, dann müsste ich etwas über die Interpretation von Kleists Erzählungen posten. Und warum tue ich das nicht?

  1. Weil ich auf meinem Blog Themen dokumentieren möchte, die mich neben meiner Arbeit beschäftigen - um später auch für mich nachlesen zu können, was ich wann über was gedacht habe.
  2. Weil ich der Meinung, trotz meiner Bezüge auf »Altlastmedien« und Vorgedachtes Zusammenhänge formulieren zu können, welche man so nicht überall lesen kann.
  3. Weil ich das Bloggen auch als eine Form des politischen Engagements betrachte.
  4. Weil »Erkenntnisse aus akademischen Arbeiten« nicht grundsätzlich Perlen sind, die man für die Öffentlichkeit aus den Austern holen könnte. Das mag vielleicht mal beim Umgang mit Privatsphäre oder dem Trinken von Kaffee so sein, ist es aber nicht bei Kleists Erzählungen.
  5. Weil ich wohl einfach weiter machen werden, was ich tue - auch wenn es vernünftige Argumente dagegen gibt. Das ist wohl das Fleischessen-Paradox der menschlichen Natur: Wir tun nicht die Dinge, die wir für vernünftig halten.