Heute erhielt ich einen Strafbefehl

Update: Bei der genaueren Lektüre wurde mir klar, dass ich ein Recht darauf hätte, Einspruch dagegen einzulegen, wenn der Sachverhalt nicht stimmen würde, weil ich davon betroffen war. Mir ist nun klar, weshalb ich eine Kopie erhalten habe, finde aber weiterhin, eine reduzierte Form (in der nur die mich betreffenden Straftaten aufgelistet werden), würde ausreichen.

Erhalte ich eingeschrieben Briefe, rechne ich immer damit, dass ich eine Rechnung zu zahlen vergessen habe, weil ich ein sehr ambivalentes Verhältnis zur Briefpost habe. Heute überraschte mich aber die Postangestellte: In zwei Couverts der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat steckten zwei Strafbefehle. Als ich schon weiche Knie hatte, bemerkte ich, dass es sich um Kopien von Strafbefehlen handelte, die zwei andere Personen betreffen.

Um zu erklären, wie es dazu kam, dass ich Strafbefehl-Kopien zugeschickt bekomme, muss ich kurz zurückgreifen: Am so genannten Dörflifäscht im Zürcher Niederdorf wurde meine Tasche gestohlen. Da ich mit meinen Schülerinnen und Schülern in ein Gespräch verwickelt war, bemerkte ich das allerdings erst, als ein in Zivil gekleideter Polizist mir meine Tasche zurückbrachte. Er wies mich darauf hin, die beiden Diebe würden soeben in ein Polizeifahrzeug verladen, sie seien auf frischer Tat ertappt worden. Meine Tasche wurde dann noch einen Tag als Beweismittel verwendet, ich konnte sie erst später bei der Stadtpolizei abholen.

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Ich hatte Glück. Laptop und Portemonnaie zu ersetzen wäre möglich gewesen, aber enorm aufwändig und unangenehm. Dennoch blieb ein ungutes Gefühl: Die Angaben der Polizei, sie seien den beiden Tätern gefolgt, führten zusammen mit dem oben stehenden Zeitungsartikel bei mir zur Frage, ob die Polizei aufgrund des Aussehens von Personen ermittelt, was ich für problematisch hielte.

Und nun wurden mir also die Strafbefehle der beiden Männer zugestellt. Darin stehen ihre Vorstrafen, ihre Adressen, die Namen ihrer Eltern, die Namen von anderen Bestohlenen, ihr Aufenthaltsstatus in der Schweiz und die Strafe, die sie erhalten haben. Ich frage mich, warum mir ein solches Dokument automatisch zugeschickt wird, zumal es durchaus sensible Daten enthält. Ein Hinweis darauf, was ich mit dem Dokument tun darf und was nicht, fehlt ebenso wie ein Begleitschreiben.

Sinnvoller schiene mir:

  1. Eine Bestätigung über den Abschluss des Falls zu verschicken (»In Ihrem Fall wurden zwei Strafbefehle an die Täter verschickt.«).
  2. Die Möglichkeit der Einsicht in die Strafbefehle zu geben, sie aber nicht automatisch zu verschicken.

Meine Tasche, nach dem Diebstahl.

»Privatsphäre ist sowas von Eighties.« - Datenschutzkritik

Julia Schramm von der »Datenschutzkritischen Spackeria« (Wiki hier) wird heute auf SPON interviewt. Ich zitiere das Interview nicht ausführlich, möchte nur auf die meiner Ansicht nach zentralen Punkte eingehen:

  1. Datenschutz als ein positiv konnotierter Begriff setzt eine klare Trennung von persönlichen und öffentlichen Daten voraus sowie ein »Eigentum« an privaten Daten. Diese Trennung ist aber weder klar noch handelt es sich bei meinem Verhältnis zu meinen Daten um ein »Eigentum«.
  2. Mit der Einführung des Internets (aber schon vorher, mit generell jeder Form von Datenverarbeitung) findet ein »Kontrollverlust« respektive eine »Kontrollverlagerung« statt. Bottom line: Ich kann heute nicht kontrollieren, was mit meinen Daten passiert. Auch wenn ich kein eigenes Facebook-Konto habe, hat Facebook meine Adresse, Telefonnummer, weiss wer meine Freunde sind und weiss wie ich aussehe - weil andere Menschen diese Informationen bewusst oder unbewusst an Facebook weitergeleitet haben.
  3. Datenschutz ist häufig mit Machtprozessen verbunden: Welche Daten bedeutsam sind (und von der Veröffentlichung welcher Daten ich mich fürchten muss) entscheiden mächtige Instanzen. Auch private Unternehmen sammeln und bearbeiten Daten, beispielsweise Krankenkassen und die Pharmaindustrie.
  4. Die Konsequenz daraus wäre die Vision, dass die Trennung zwischen privaten und öffentlichen Daten aufgehoben werden könnte, indem man die Privatsphäre generell aufhebt und alle Daten gleichermassen veröffentlicht. Es ist eine Vision: Nicht eine konkrete politische Forderung, nicht eine Massnahme in einem bestimmten Bereich, sondern ein Ideal, von dem man sich leiten lassen kann oder nicht.

Reagiert man nun auf den letzten Punkt mit der etwas hämischen Aufforderung »veröffentliche du doch mal deine Bankauszüge und Krankenakte«, dann verkennt man die Reichweite und Bedeutung der Idee. Schramm dazu:

Privatheit ist ein Schutz – vor mir selbst und der Öffentlichkeit. Vor Anfeindung, Peinlichkeiten, vor Bloßstellung und der Reflektion mit mir selbst. Was ich nicht laut aussprechen muss, ist nicht real, ist nicht echt, ist mir nicht zu eigen. Was ich nicht ausspreche, sprechen auch andere nicht aus, sprechen andere nicht an, können andere nicht gegen mich verwenden. Solange wir in einer Welt leben, wo dies notwendig zu sein scheint, ist es umso wichtiger die Utopie einer Welt zu formulieren, in der Privatheit nicht als Schutz vor der Willkür anderer existiert. Ansonsten bleibt nur die Hoffnung auf Ignoranz der anderen und der Mut im Zweifel mit der Inkohärenz der eigenen Person zu leben.

Als jemand, der von jeher sehr offen mit seinem Leben, seiner Person und seinen Fehlern umgegangen ist und umgehen konnte, fallen mir solche Aussagen leicht […]

Hinzuzufügen wäre vielleicht auch: Und als sehr unabhängige, privilegierte, junge Person, fallen ihr diese Aussagen leicht. Um nur noch ein Beispiel zu machen: Man könnte denken, die Privatheit der sexuellen Orientierung sei sakrosankt. Was aber, wenn es eine öffentlich einsehbare Liste der sexuellen Orientierung aller Personen gäbe? Gäbe es eine Tabuisierung der Homosexualität? Gäbe es das Problem des coming out?

 

Daten stehlen, Daten sammeln, Daten schützen

Dabei stellt der Schutz der Privatheit – beim Arzt, Anwalt, Beichtvater und eben auch Bankier – ein wesentliches Element des Persönlichkeitsschutzes dar. - NZZ, 6. Februar 2010

Das stellt ein nicht gezeichneter Kommentar der NNZ fest, in dem weiter festgehalten wird, die »finanzielle Privatsphäre« sei ein so hohes Gut, dass es nicht ohne Widerstand preisgegeben werden dürfe.

Dem gegenüber steht die Feststellung der WoZ, bzw. ihrer Autoren Andreas Fagetti und Daniel Ryser:

«Bankgeheimnis» zuerst einmal in Anführungszeichen. Weil das, was jetzt fällt, das ist ja kein Bankgeheimnis im Sinne von Datenschutz, kein Steuergeheimnis. Die aktuellen Ereignisse sind kein Schritt in Richtung George Orwells düsterer Überwachungsutopie «1984», auch wenn der «gläserne Bürger» derzeit gerne warnend bemüht wird. Eine Vernebelung: Hier geht es um Rechtsgleichheit, nicht um die Allmacht des Staates. In der Steuererklärung werden die finanziellen Verhältnisse ohnehin offengelegt. Was aber dieser Tage unter Beschuss steht, ist ein Gesetz, das es zum Beispiel sehr reichen Ausländer Innen erlaubt, Geld am eigenen Fiskus vorbeizuschleusen und in der Schweiz zu deponieren. Zum Schaden des eigenen Staates, zur Freude der Schweiz.

»Finanzielle Privatsphäre« kann ja nur so viel heißen: Niemand darf, ohne mein Einverständnis, wissen, wie viel Geld ich besitze. Ist das - und wenn ja, warum - wirklich ein so zentraler Wert wie meine Privatsphäre hinsichtlich meines Körpers, meiner Gesundheit, meiner Sünden?

Zudem: Ist das wirklich ein Prinzip, das existiert? Für jede Wohnung, die ich bis jetzt mieten wollte, muss ich einen Betreibungsauszug einholen. Ich selber kann ihn erhalten, wenn ich persönlich auf dem Amt vorbeigehe: Alle anderen können aber auch ohne mein Wissen einen Betreibungsauszug von mir einholen, ohne persönlich auftauchen zu müssen. Heißt das, wenn ich betrieben worden bin, verliere ich meine »finanzielle Privatsphäre«?

Dazu kommt diese Rede über Daten. Als ob meine Daten mir »gehörten«. Nehmen wir den einfachen Fall, dass ich ein Gästebuch in einem Hotel unterzeichne. Dann gehört dieser Eintrag sicher nicht mir, ich habe ihn ja hinterlassen, sogar bewusst hinterlassen. Diese Daten müssen auch nicht geschützt werden, schließlich wusste ich ja, was damit passieren kann.

In diese Richtung argumentiert auch ein Feuilletonartikel aus der gestrigen NZZ, in der das Verbot der Vorratsdatensicherung in Deutschland kommentiert wird. Dabei geht es darum, dass der Staat großflächlich und mit Privilegien begonnen hat, Daten zu sammeln, welche dann bei allfälligen Straftaten hätten ausgewertet werden können - was nun vom Verfassungsgericht in Karlsruhe verboten worden ist (Warum gibt es in der Schweiz schon wieder kein Verfassungsgericht? - Ah ja, weil wir gegen Verfassung und Menschenrechte gerne auf »demokratischem« Wege verstossen, ah, stimmt.):

Irritierend bleibt dabei der Gleichmut vieler potenziell Betroffener: Ihnen macht die Preisgabe ihrer Daten entweder nichts aus, oder sie halten sich für souverän genug, die Datensammler mit fingierten Identitäten, mit Maskeraden ihres Egos in den diversen Foren des Internets zum Narren halten zu können. Wir stossen hier auf jene Komplementarität, die Akzeptanz-Verhältnissen sehr oft zugrunde liegt: Zum Datensammeln gehören zwei – der, der sammelt, und der, der es dem Sammler leichtmacht, sei es durch Naivität oder bewusste Schutzlosigkeit. Schwer zu denken gab uns kürzlich auch der Leserbrief eines ehemaligen Datenschutzbeauftragten, der in seiner Zuschrift an die «FAZ» erklärte: «Wir müssen lernen, dass Daten eine wichtige Handelsware sind, dass sie keineswegs dem Betroffenen <gehören> (. . .).»

Zentral ist also dies: Es muss klar zwischen dem Staat und der Wirtschaft unterschieden werden. Der Staat muss Regeln vorgeben und seine Zugriffe auf seine Bürger müssen klar definiert und motiviert sein (z.B. ist die Verletzung der finanziellen Privatheit dann absolut problemlos, wenn es darum geht, demokratisch legitimierte Steuern einzutreiben, deren Basis die finanziellen Verhältnisse jedes einzelnen sind). Die Wirtschaft (und jeder einzelne) darf aber alles tun, was rechtlich möglich ist - und warum nicht: Gerade das »Akzeptanz-Verhältnis« zeigt ja, dass es vielen gar nichts ausmacht. Google sammelt meine Suchanfragen? Ja, das weiss ich. Das haben sie mir auch gesagt, als ich mich registriert habe. Und sie verwerten meine Daten? Auch das haben sie mir gesagt. Ich gebe sie ihnen freiwillig. Wo liegt eigentlich das Problem? Und sie fotographieren meine Strasse? Könnte nicht jeder einfach zu meiner Strasse kommen und sie fotographieren?

Bitte etwas mehr Gelassenheit: Zwar dürfen wir keinen Staat aufkommen lassen, welche zum Datenhamster wird - abgesehen davon ist Datensammlung aber einfach ein sinnvolles, alltägliches Verfahren, dem wir uns willentlich unterziehen. Kein Grund zur Aufregung.