Verbot von politischer Werbung - das spricht dafür

Besten Dank für die Rückmeldungen zum gestrigen Post, in dem ich ein Verbot von politischer Werbung angedacht habe.

Als Argumente gegen ein solches Verbot wurden eingebracht:

  1. Wie definiert man »politische Werbung«?
  2. Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit
  3. Wenn nicht unbedingt nötig, sollten keine zusätzlichen Verbote erlassen werden, welche die Freiheit einschränken.

Alle diese drei Argumente kann ich nachvollziehen, denke aber, dass sich eine Definition finden ließe - und dass die Meinungsäußerungsfreiheit nicht dadurch tangiert würde, dass man seine Meinung nicht mehr per Werbung verbreiten darf.

Nun zum Hauptgrund: Es geht um die Rolle von Geld in der Politik. In einer demokratischen Gesellschaft sollte es nicht möglich sein, dass politische Entscheidungen gekauft werden (und insbesondere nicht, dass die freie Meinungsbildung durch Propaganda beeinträchtigt wird). Nun wäre ich nicht so naiv, anzunehmen, Geld könnte irgendwie keine Rolle spielen - und auch nicht zu naiv zu meinen, man könne »Information« und »Propaganda« sauber voneinander trennen. Letztlich kann man nicht verhindern, dass Tettamanti nach der Weltwoche auch die Medienmonopole der Nordwestschweiz in die Hände von Chefredaktoren von SVPs Gnaden gibt - und die dürfen natürlich schreiben, was sie wollen.

Aber das Verbot von politischer Werbung scheint mir letztlich eine einfachere und fairere Lösung zu sein als andere Formen von Transparenz im Umgang mit politischer Finanzierung. Natürlich sollte es auch im Parlament griffige Massnahmen geben, um Lobbying zu verhindern - aber die Beeinflussung der StimmbürgerInnen findet hauptsächlich über Propaganda statt.

Das Problem der Antifeministen - und Antifeministinnen

Über Michèle Binswanger habe ich mich schon mehrmals ausgelassen - und nehme ihren gestrigen Kommentar zum Widerstand gegen Antifeministen zum Anlass, schnell das Problem dieser Bewegung darzustellen. Binswangers Hauptaussage, dass ein Unterdrücken einer missliebigen Meinung antidemokratisch sei, kann ich dabei unterschreiben: Antifeministen und Antifeministinnen dürfen ausdrücken, was immer sie ausdrücken wollen. Nur gilt es natürlich auch für alle - Zitat Binswanger - »Anti-Antifeministen«: Auch sie dürfen alle Methoden benutzen, um ihre Haltung auszudrücken, alle Methoden, die auch allen anderen Interessensgruppen zur Verfügung stehen.

Das Problem, also ganz knapp, ist der Feminismus als Projektionsfläche. Nicht nur verstehen die Vertreter des Antifeminismus nicht, inwiefern der Feminismus ein Fortschritt gewesen ist (nämlich in der Lösung einer gesellschaftlichen Rolle von einem als natürlich bezeichneten Geschlecht), sondern sie tun auch so, als könnte man diesen Fortschritt rückgängig machen. Nun ist es unmöglich eine gemachte Erkenntnis wieder zu vergessen - und so ist das auch auf einer gesellschaftlichen und kulturellen Ebene.

Binswanger ist, und ich nehme an, darauf bezieht sich auch Bobby California, gesteht auf einer inhaltlichen Ebene der Bewegung ein echtes Anliegen zu:

Die Gleichberechtigung ist stetig vorangeschritten und es ist tatsächlich an der Zeit, dass man sich darüber Gedanken macht, inwiefern Frauen noch benachteiligt werden, oder ob es nicht auch Bereiche gibt, in denen eine Gegenemanzipation der Männer angezeigt wäre. Stichwort tiefere Lebenserwartung und höhere Selbstmordrate bei Männern, die härtere Beurteilung von Männern vor Gericht, ihre Benachteiligung in Familien- und Sorgerechtsfragen, Frauengewalt und Männerdiskriminierung.

Das Problem dabei ist meiner Meinung nach, dass sich eine solche Bewegung nicht als »Gegenemanzipation« verkaufen sollte und sich nicht gegen einen selbst konstruierten Feminismus wenden sollte (selbst in radikalsten Formen hat der Feminismus nicht eine Benachteiligung von Männern gefordert).

Folgendes wäre einer solchen Bewegung zu wünschen:

  1. Einen wachen Blick auf die Realitäten, in denen Frauen heute in vielen Bereichen des Lebens nicht die gleichen Chancen haben wie Männer (beispielsweise lassen sich berufliche Entwicklung und das Mutter-Sein in vielen westeuropäischen Ländern nicht vereinen; man jammert über teure Krippenplätze und sagt sich: »Es lohnt sich ja gar nicht, dass die Mutter noch arbeiten geht.« - anstatt zu sagen: »Es lohnt sich ja gar nicht, dass der Vater 100% arbeitet.«).
  2. Eine Orientierung an den Knackpunkten, die Binswanger anspricht: Sorgerechtsfragen, juristische Benachteiligung, Selbstmordrate, auf einer abstrakteren Ebene: ein negativ geprägtes Männerbild.
  3. Konkrete Vorschläge zum Umgang mit diesen Problem und ihren Ursachen (beispielsweise dem Ideal eines souveränen, unabhängigen, starken Mannes).

Es sind keine einfachen Probleme und es gibt dafür keine einfachen Lösungen - die Orientierung am Feminismus suggeriert fatalerweise aber gerade beides.

P.S.: Ihr Bild auf Newsnetz, Frau Binswanger…

Eine Überlegung zur Steuergerechtigkeit

Auch wenn das neben der Diskussion über die Ausschaffungsinitiative der SVP etwas vergessen geht: Ende November wird in der Schweiz auch über Steuergerechtigkeit abgestimmt. (Dieses Vergessen ist nicht zufällig, übrigens: Die Ausländerpolitik der SVP ist eine reine Ablenkungsstrategie der unternehmerischen Elite, welche diese Partei lenkt und finanziert. Dieser Elite geht es um nichts anderes, als ihre eigene Position mit allen Mitteln zu festigen und zu verbessern: Und zu diesen Mitteln gehört unter anderem auch Fremdenfeindlichkeit.)

Aber eben: Steuergerechtigkeit. Nun kann man sagen, die Initiative sei nicht im Sinne von Gerechtigkeit, weil z.B. Wettbewerb gerecht sei, nicht aber einheitliche Steuersätze (das Argument des Wettbewerb spielt aber offenbar bei den Ausschaffungen keine Rolle - da scheint eine einheitliche Praxis erstrebenswert zu sein, im bürgerlichen Lager). Die Frage, was denn Steuergerechtigkeit sei, lässt sich für mich am überzeugendsten mit Rawls Schleier des Nichtwissens beantworten:

Man soll annehmen, man wisse (im vorliegenden Fall) nicht, in welchem Kanton man wohnt, wie hoch das eigene Einkommen ist und wie hoch das eigene Vermögen ist. Unter dieser Hypothese soll man sich für einen der beiden Vorschläge (wie bisher oder mit Minimalsteuersätzen für das reichste Prozent aller Besteuerten) entscheiden. Kurz gefasst: Beim Abstimmen so tun, als habe man keine eigenen Interessen, die es zu verfolgen gilt.

* * *

Nun wird man aber auch in diese Überlegung die »Drohung« der Reichen einfließen lassen: Vielleicht ziehen die weg, ins Ausland gar. Man muss nicht Zygmunt Bauman anführen, um feststellen zu können, dass eine internationale Elite gibt, die von der nationalen Rechtssprechung und Solidarität nicht mehr betroffen ist, weil sie sich jederzeit entziehen kann. Insofern wäre es idiotisch, die Gesetze eines Landes den Menschen anzupassen, die sich ohnehin nicht daran halten müssen. Zudem kann man sich - wie auch z.B. bei Beschränkungen medizinischer Forschung - den einfachen Einwand vor Augen halten, dass die Tatsache, dass es Länder gibt, in welchen Vorgänge legal sind, welche wir als moralisch verwerflich, ungerecht, unakzeptabel etc. halten, kein Grund ist, diese Vorgänge auch in der Schweiz zu erlauben. Das wäre - um wieder ein Beispiel aus der Ausländerthematik aufzugreifen - als würde man Zwangsheiraten legalisieren, nur weil Islamisten drohten, diese sonst andernorts durchzuführen.

Glauben und vergeben - von Bill Maher zu Slavoj Zizek

Es ist Sonntag und es regnet. Ich schiebe einen geplanten Post zurück - und schreibe etwas über den Glauben.

Grundsätzlich halte ich es mit Bill Maher und seiner Frage, aus der er den Film »Religulous« gemacht hat (eine Verbindung von »ridiculous« und »Religion« - der Titel sagt eigentlich schon, was sein Grundannahme ist: Das Religion lächerlich sei.):

Warum ist es gut, zu glauben?

Die Antwort darauf ist: In den meisten Fällen ist es besser, nicht zu glauben - sondern versuchen, etwas so zu verstehen, dass man darüber etwas weiß, oder aber Aussagen anzuzweifeln und lieber mit einem begründeten Zweifel dazustehen als mit unbegründetem Glauben. (Die Frage, wie man glauben und wissen unterscheiden könne, beantworte ich dabei pragmatisch: Etwas zu »wissen« impliziert, dass man bereit ist, dieses Wissen zu ändern, sollte ein methodisch akzeptabler Einwand auftreten - etwas zu »glauben« impliziert, dass man das auch glaubt, wenn alles andere dagegen spricht.)

Nun wäre das keinen Post wert, gäbe es nicht eine Ausnahme - denn dann wäre ich einfach ein weiterer, mehr oder weniger militanter Atheist. Die Ausnahme ist das Vergeben, wie der Titel schon antönt.

Was meine ich damit? Im Alltag verletzen sich Menschen ständig und nehmen Schaden aneinander. Dieser Schaden kann nicht gutgemacht werden: Es gibt keine Möglichkeit, jemanden dafür zu entschädigen, dass man ihn oder sie verlassen hat, vergessen hat, verletzt hat. Das wirkt sich auf beide Personen aus: Die verletzende leidet ebenso daran, wie die verletzte; oder zeitgemäßer: Täter und Opfer leiden beide. (Der gefühllose, reuelose Täter ist ja letztlich nichts als ein Mythos, wie böse Menschen generell: Wir können Sie uns nur in Comics oder James-Bond-Filmen vorstellen.)

Nun brauchen Gesellschaften also eine Methode zur Wiedergutmachung des Nicht-Wiedergutzumachenden. Dieses Paradox könnte man mit dem Strafrecht auflösen, indem die Gesellschaft den Täter bestraft und so Täter und Opfer deutlich macht, dass in dieser sinnlosen Geste der Strafe die Wurzel des Vergebens und Verzeihens liegt. Weil der Täter bspw. ins Gefängnis muss, darf er sich einbilden, ihm könne vergeben werden - und weil das Opfer den Täter im Gefängnis weiß, erhält es die Möglichkeit zur Vergebung.

Nun zeigen diese Gedanken schon, dass das Strafrecht notwendigerweise auf objektivierbare Schäden limitiert bleibt (das Verursachen von Liebeskummer ist nicht strafbar) und gleichzeitig immer noch einer kapitalistischen Logik zu gehorchen scheint: Die Strafe muss eine Art Währung für das Vergehen sein, sie muss gleich groß sein wie das Vergehen, oder zumindest dieser Illusion genügen, eine Strafe könne ein Vergehen aufwiegen - was natürlich nie möglich ist.

Aus diesen Gründen braucht es wohl letztlich eine Form von Glauben: Damit das Unverzeihbare und das nicht zu Vergebende verziehen und vergeben werden kann. Um das in der Sprache der Religion auszudrücken, bin ich theologisch zu wenig geschult und ich lasse es bleiben - zitiere aber Slavoj Zizeks Die gnadenlose Liebe:

Das Opfer Christi ist daher in einem radikalen Sinne sinnlos: kein Tauschakt, sondern eine überflüssige, exzessive, ungerechtfertigte Geste, die Seine Liebe zu uns, zur sündigen Menschheit beweisen soll. Es ist so, wie wenn wir in unserem Alltagsleben jemandem »beweisen« wollen, daß wir ihn/sie wirklich lieben, und dies nur mittels einer überflüssigen Geste der Verausgabung tun können. Christus »zahlt« nicht für unsere Sünden; Paulus hat deutlich gemacht, daß eben diese Logik der Bezahlung, des Tausches, gewissermaßen die Sünde selbst ist und die Wette von Christi Tat darin besteht, zu zeigen, daß diese Kette des Tau- sches durchbrochen werden kann. Christus erlöst die Menschheit nicht dadurch, daß er den Preis für unsere Sünden entrichtet, sondern indem er uns zeigt, daß wir aus dem Teufelskreis von Sünde und Vergeltung ausbrechen können. Statt für unsere Sünden zu bezahlen, löscht Christus sie buchstäblich aus und macht sie durch seine Liebe rückwirkend »ungeschehen«.

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Hier noch der oben erwähnte Film von Bill Maher:

 

Die so genannte »Gesetzeslücke» bei der Internetüberwachung

Nachdem heute 10vor10 und sämtliche Boulevardmedien der Schweiz über die Pädophilen berichtet haben, die der Polizei zufolge zu jeder Tages- und Nachtzeit ihr Unwesen im Internet treiben, um Opfer für ihre Schandtaten zu finden, profiliert sich die CVP als Vorreiterin bei der Forderung nach der Möglichkeit, weiterhin »verdeckte Ermittlungen« im Internet durchführen zu können. Die offizielle Sprachregelung ist bereits, dass es sich um eine »Gesetzeslücke« handle.

Pädophilie ist selbstverständlich immer das effizienteste Thema, um ein Vorhaben durchzubringen. Wer auch immer nur Zweifel an der Idee einer verdeckten Ermittlung im Internet zu äußern wagt, steht sofort unter dem Verdacht, Pädophile bei ihren Machenschaften helfen zu wollen. Ich sag deshalb noch kurz: Ich will nicht, dass Kinder Opfer von Pädophilen werden.

Und nun kommt, um was es geht: Ich will nämlich auch nicht im Internet von »verdeckt« ermittelnden Polizisten belauscht werden. Ich will nicht beim Chatten abgehört werden, ich will nicht, dass meine Emails gelesen werden und ich will nicht, dass meine Harddisk durchsucht wird. Weil der Staat das Recht dazu nicht haben sollte, die digitale Privatsphäre seiner Bürger systematisch zu verletzen. Es gibt also keine Gesetzeslücke, wie ich finde.

Und das Argument, dass niemand etwas zu befürchten habe, der nichts Verbotenes tue, kann man sich schenken - ich will auch nicht belauscht werden, wenn ich nichts Verbotenes tue.

* * *

Ich muss noch einen Gedanken anfügen:

Was im »Tatort Internet« offenbar passiert, ist Folgendes: In einem Chatroom gibt sich ein(e) Polizist(in) als Kind aus und trifft dort auf eine Internetidentität, welche sich pädophil verhält. Genau gleich wie es sich nicht um ein Kind handelt, das sich in diesem Chatroom aufhält, könnte es auch sein, dass es sich nicht um einen pädophilen Menschen (oder um einen Menschen mit der Absicht, pädophile Straftaten zu begehen) handelt, der sich im gleichen Chatroom aufhält. Das Problem, ganz kurz, ist die Annahme, Internetprofile seien mit realen Identitäten identifizierbar. Oder in den Worten von Julia Schramm (@laprintemps):

[…] nichtsdestotrotz ermöglicht das Internet eine freiere und ehrlichere, eben weil offen konstruiert und künstlich, Identitätsentwicklung. Hier liegt nicht zuletzt der Grund für einen Angststrang rückständig und übertrieben konservativ denkender Menschen, die ohne eindeutige Schubladen die Orientierung verlieren. [Quelle: Lesenswerter Blogpost zu Internet und Identität]

* * *

Soeben habe ich diesen juristisch differenzierten Post zum deutschen Problem »Tatort Internet« gelesen. Die Rechtsanwälte Lampmann, Behm und Rosenbaum gehen davon aus, dass »die grundsätzliche Frage, ob Kinder und Minderjährige auch vor sexuellen Übergriffen beziehungsweise deren Anbahnung im oder über das Internet (Cyber-Grooming) geschützt werden müssen, [von jedermann] zweifelsfrei von zu bejahen sein [müsste].«

Danach untersuchen sie eine Reihe von medienrechtlichen Fragen zu den Möglichkeiten im Umgang mit diesem Problem und kommen zu folgendem Schluss:

Wer in der aktuellen Diskussion die Problematik des Schutzes von Minderjährigen oder von Kindern mit dem Problem einer damit einhergehenden Persönlichkeitsrechtsverletzung vermischt und zum Ergebnis kommt, dass einem potentiellen Straftäter keinerlei Schutz seines Persönlichkeitsrechtes zukommen darf, hat das rechtstaatliche Prinzip nicht verstanden bzw. ist auf einem emotionalen Schritt stehen geblieben, welcher in letzter Konsequenz ausgerechnet den auf diese Weise vehement geforderten Rechtsstaat in seinem Bestand gefährden kann.

Das würde ich sofort unterschreiben.

Von Gutmenschen und Trollen - oder Nietzsche und Bittermann

Es gibt viele Trollindikatoren, also Hinweise darauf, dass jemandem nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung, sondern am Stören solcher Auseinandersetzungen gelegen ist. Der für mich wichtigste im politischen Kontext ist der Begriff »Gutmensch«.

Der Begriff ist wohl, entgegen Wikipedia, weder auf die Nazis noch auf Nietzsche zurückzuführen (»Diese ›guten Menschen‹ – sie sind allesamt jetzt in Grund und Boden vermoralisiert und in Hinsicht auf Ehrlichkeit zuschanden gemacht [...]«), sondern wohl erst seit den 80er-Jahren gebrächlich zu sein. Weite Verbreitung fand er gemäß der GfdS 1994 mit Klaus Bittermanns »Wörterbuch des Gutmenschen«, das sich gegen »Betroffenheitsjargon und Gesinnungskitsch« wandte.

Man könnte jetzt wie Evelyn Finger grundsätzlich festhalten, dass der Begriff schief ist:

Heute gilt Gutsein als peinlich, so uncool wie Lichterketten, so von vorgestern wie die Verteidigung einer aufgeklärten Moral und die Hoffnung auf eine bessere Welt. Da darf uns die popkulturelle Konjunktur der Globalisierungskritik nicht täuschen. Dass der »Gutmensch«, aus der politischen Rhetorik stammend, sich in der Alltagssprache niedergelassen hat, kann als Triumph antihumanistischen Denkens gelten.

So weit muss man aber gar nicht gehen. Wenn »Gutmensch« mit Nietzsche und Bittermann eine Person meint, die sich aufgrund von moralischen Werten und anständiger Political Correctness unehrlich verhält und sich von der Wahrheit abwendet, wenn also der Begriff in diesem Sinne scharf gebraucht wird: Dann stört er mich nicht.

In aktuellen Diskussionen wird er aber eher so gebraucht: »Du bist einer von denen, die meine Meinung nicht teilen, und deshalb kannst du grundsätzlich nicht mit mir diskutieren und ich muss auf deine Argumente nicht eingehen. Mag sein, dass die von mir angeführten Statistiken nicht stimmen, mag sein dass meine Argumente nicht gültig sind - aber das ist egal, weil du bist ein »Gutmensch« und das sagt ja wohl alles.«

Dann eben sagt es nur das: Hier ist ein Troll am Werk.

Lebenslange Verwahrungen - das Problem in einem Zitat

Die NZZ berichtet über die erste Verurteilung eines Straftäters, der lebenslang verwahrt wird, wie folgt:

Laut beiden Gutachten ist die Rückfallgefahr für den psychisch gestörten Sexualstraftäter sehr hoch. Der Triebtäter mit sadistischem Einschlag empfinde Lust, wenn er Frauen quäle.

Zudem ist der Mann laut den Forensikern wegen seiner schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung dauerhaft nicht therapierbar. Um die Öffentlichkeit vor dem Straftäter zu schützen, brauche es eine lebenslängliche Verwahrung, sagte der Richter am Donnerstag.

Der Verteidiger des vorbestraften Manns hatte vor Gericht im Falle einer Verurteilung eine Verwahrung nach altem Recht verlangt. Diese muss alle zwei Jahre überprüft werden. Seine Begründung: «Niemand weiss heute, was der Angeklagte in 20 Jahren für ein Mensch ist». Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Strafanträgen der Thurgauer Staatsanwaltschaft.

Was der Verteidiger dieses Mannes sagt, zeigt recht deutlich, wie unmenschlich und unvernünftig (ja geradezu sinnlos) die Verwahrungsinitiative ist. Nicht nur wissen wir heute nichts über den Zustand dieses Mannes in 20 Jahren - wir wissen auch nichts über die Therapiemöglichkeiten in 20 Jahren, und nichts über das gesellschaftliche Rechtsempfinden. Jemanden für 20 Jahre zu verwahren - das kann man sich noch halbwegs vorstellen. Aber danach mindestens überprüfen, wie sich der Mann entwickelt hat - spricht da wirklich auch nur etwas dagegen? (Claudio Sprenger merkt in den Kommentaren an, dass mein Einwand zur Entwicklung von Therapiemöglichkeiten ungültig ist: Das Gesetz sieht eine Überprüfung der Verwahrung bei solchen Entwicklungen explizit vor. Siehe Kommentare.)

Ein Nachtrag: Diese Initiative von Alt-Richter Giusep Nay ist genau das, was wir brauchen: Ein wirksamer Schutz von Grund- und Menschenrechten. Warum? Weil die Menschen, die den Mund laut öffnen und »wirksame Strafen«, »Ausschaffung«, »Verbot« etc. fordern immer andere meinen. Sie meinen nie Strafen gegen sie selber, Ausschaffungen ihrer selbst oder Verbote von dem, was sie selbst tun. Dabei vergessen sie aber, dass alle Menschen potentiell einer Minderheit angehören und ein Staat nur dann funktioniert, wenn dieser Staat eben nicht alles darf, sondern die Rechte der in ihm lebenden Menschen schützt. Aller Menschen, die in ihm leben.

Das Problem der Briefpost - ein kleiner Rant

Das Problem der Briefpost ist, dass ich keine mehr erhalten will. Oder, um eine Ausnahme einzuführen: Lediglich adrett von Hand beschriftete, optional parfümierte Couverts, in denen mir gute Wünsche anerboten, angenehme oder unangenehme persönliche Ereignisse angekündigt oder mitgeteilt werden oder mannigfaltige Formen von Liebe gestanden werden.

Alles andere will ich in dieser Form nicht. Und ich brauche es nicht. Ich brauche keine Werbung, und auch wenn meine Name auf der Werbung steht, ist es Werbung. Ich brauche keine Rechnungen, weil ich E-Rechnungen bezahle und jedes Unternehmen der Schweiz sich damit auseinandersetzen kann und sollte. Und ich brauche keine Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und Ähnliches: Weil ich mich per Internet darüber informieren kann. Auf Informationen kann ich ebenfalls verzichten: Ich lese und beantworte meine Mails. Und Urkunden hole ich gerne persönlich ab, falls das nötig sein sollte.

Man kann mir ja Bequemlichkeit vorwerfen, aber nicht in dieser Hinsicht: Ich habe sämtliche Optionen angeklickt und Bestrebungen unternommen, um papierlos leben zu können. Aber dennoch muss ich am Ende jeder Woche ca. 15 Couverts ungeöffnet ins Altpapier werfen, 10 Couverts öffnen und dann ins Altpapier werfen und weitere 10 Couverts öffnen und dann auf meine Ablage befördern.

Abschließend: Ich kann das - und will es nun nicht mehr tun. Danke.