Lebenslange Verwahrungen - das Problem in einem Zitat

Die NZZ berichtet über die erste Verurteilung eines Straftäters, der lebenslang verwahrt wird, wie folgt:

Laut beiden Gutachten ist die Rückfallgefahr für den psychisch gestörten Sexualstraftäter sehr hoch. Der Triebtäter mit sadistischem Einschlag empfinde Lust, wenn er Frauen quäle.

Zudem ist der Mann laut den Forensikern wegen seiner schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung dauerhaft nicht therapierbar. Um die Öffentlichkeit vor dem Straftäter zu schützen, brauche es eine lebenslängliche Verwahrung, sagte der Richter am Donnerstag.

Der Verteidiger des vorbestraften Manns hatte vor Gericht im Falle einer Verurteilung eine Verwahrung nach altem Recht verlangt. Diese muss alle zwei Jahre überprüft werden. Seine Begründung: «Niemand weiss heute, was der Angeklagte in 20 Jahren für ein Mensch ist». Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Strafanträgen der Thurgauer Staatsanwaltschaft.

Was der Verteidiger dieses Mannes sagt, zeigt recht deutlich, wie unmenschlich und unvernünftig (ja geradezu sinnlos) die Verwahrungsinitiative ist. Nicht nur wissen wir heute nichts über den Zustand dieses Mannes in 20 Jahren - wir wissen auch nichts über die Therapiemöglichkeiten in 20 Jahren, und nichts über das gesellschaftliche Rechtsempfinden. Jemanden für 20 Jahre zu verwahren - das kann man sich noch halbwegs vorstellen. Aber danach mindestens überprüfen, wie sich der Mann entwickelt hat - spricht da wirklich auch nur etwas dagegen? (Claudio Sprenger merkt in den Kommentaren an, dass mein Einwand zur Entwicklung von Therapiemöglichkeiten ungültig ist: Das Gesetz sieht eine Überprüfung der Verwahrung bei solchen Entwicklungen explizit vor. Siehe Kommentare.)

Ein Nachtrag: Diese Initiative von Alt-Richter Giusep Nay ist genau das, was wir brauchen: Ein wirksamer Schutz von Grund- und Menschenrechten. Warum? Weil die Menschen, die den Mund laut öffnen und »wirksame Strafen«, »Ausschaffung«, »Verbot« etc. fordern immer andere meinen. Sie meinen nie Strafen gegen sie selber, Ausschaffungen ihrer selbst oder Verbote von dem, was sie selbst tun. Dabei vergessen sie aber, dass alle Menschen potentiell einer Minderheit angehören und ein Staat nur dann funktioniert, wenn dieser Staat eben nicht alles darf, sondern die Rechte der in ihm lebenden Menschen schützt. Aller Menschen, die in ihm leben.