Zwei Wochen mehr Ferien, anyone?

Wer zwischen zwei gleichwertigen Jobangeboten wählen kann, von denen das eine sechs Wochen bezahlte Ferien und das andere vier Wochen ermöglicht, dürfte die Wahl nicht schwer fallen. Gleichwohl scheint es höchst unsicher, dass die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer einer Volksinitiative zustimmen, die sechs Wochen Ferien für alle Arbeitnehmenden ermöglichen würde.

Das erstaunt zunächst, da sich so viele Menschen Gedanken über ihre work-life-balance machen, sich damit beschäftigen, dass Arbeitszeit und Freizeit immer mehr verschmelzen und neue Technologien häufig eingesetzt werden, damit man mehr arbeitet anstatt weniger. Man würde erwarten, dass das Bewusstsein über Burnout-Prozesse [pdf] und die Bedeutung von Freundschaften und familiären Beziehungen zu einer klaren Annahme der Initiative führen würden.

Warum ist dem nicht so? Der naheliegende Grund sind die Kosten. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft zur Initiative, mit der er sie zur Ablehnung empfiehlt [pdf]:

Es ist nicht einfach, die Kosten längerer Ferien zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die zusätzlichen administrativen Kosten, die mit mehr Personal verbunden sind. Im Gegenzug ist damit zu rechnen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dank längerer Ferien ausgeruht und somit motivierter und konzentrierter sind und dass daraus wiederum eine höhere Arbeitsproduktivität resultiert. Aufgrund früherer Untersuchungen ist der Bundesrat davon ausgegangen, dass eine Woche mehr Ferien die Lohnkosten um 2 % erhöht. […] Daraus folgt, dass eine Erhöhung des Ferienanspruchs von vier auf sechs Wochen zu um 4 % höheren Lohnkosten führt.
Wie die Unternehmen auf die Verpflichtung reagieren, mehr Ferien gewähren zu müssen, dürfte wesentlich vom wirtschaftlichen Umfeld abhängen. Einige Unternehmen werden in der Lage sein, die höheren Personalkosten mit Produktivitätsfortschritten zu finanzieren. Andere Unternehmen werden nicht umhin kommen, Änderungskündigungen auszusprechen, mit dem Ziel, mehr Personal weniger Lohn zu zahlen. Ist dies nicht möglich, bleibt den Unternehmen nur noch die Möglichkeit, Stellen abzubauen oder die Geschäftstätigkeit ganz einzustellen.

Das ist letztlich auch der Grund für die Ablehnung des Bundesrates: Die Kosten wären zu hoch, die Konsequenzen ein Stellenabbau oder eine Lohneinbusse bei den Arbeitsnehmenden.

Die Erhöhung der Lohnsumme um 4% muss jedoch im Kontext betrachtet werden. Dieser Kontext ist zunächst die Produktivität. Sie ist in der Schweiz zwischen 1991 und 2006 um jährlich 1.2% gewachsen (neuere Zahlen kenne ich nicht, die Zahlen basieren auf einer Publikation des BfS), der Index stieg von 100 auf 120, also um rund 20%.

Dieser Produktivitätssteigerung steht eine Reallohnerhöhung von einem Indexwert von 277 (1991) auf 289 (2006) gegenüber (Zahlen ebenfalls vom BfS), also eine Erhöhung um 4.3% (nominal 24.4%).

Diese Zahlen kann man nun nicht so einfach in einen Bezug setzen. In der hier diskutierten Periode wurde in der Schweiz mehr und viel produktiver gearbeitet. Diese Produktivität hat sich jedoch für die Arbeitnehmenden kaum gelohnt: Sie verdienen zwar leicht besser, ihr Ferienanspruch hat sich aber sei 1983 nicht verändert.

Andererseits lässt sich für Arbeitgebende eine Produktivitätssteigerung nicht einfach monetarisieren, wohl aus zwei Gründen: Erstens verschafft diese Steigerung nur dann einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie größer ist als die der Konkurrenz, zweitens ist sie wohl zu einem großen Teil auch Investitionen in Technologie geschuldet, die nicht direkt mit dem Faktor Arbeit zusammenhängen.

Gleichwohl sprechen die Zahlen dafür, dass sich die Schweiz sechs Wochen Ferien leisten kann. Wenn Teile der damit verbundenen Steigerung der Lohnkosten auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden, erhalten sie dafür einen Gegenwert. Sechs Wochen ermöglichen einen Abstand von der Arbeit, sie ermöglichen längere Reisen, spontane Ausflüge, echtes Abschalten, kurz: Mehr Lebensqualität. Die darf etwas kosten.

Die Initiative zur Einführung der Todesstrafe - eine Nachlese

Ein paar Anmerkungen zum geglückten Versuch, per Initiative einen PR-Stunt zu lancieren:

  1. Die Initiative spielt auf einen Bereich an, der nicht vom Strafrecht abzudecken ist und auch nicht davon abgedeckt sein sollte: Das unaussprechliche Leiden von Angehörigen eines Mord- und Vergewaltigungsopfers. Sie suggeriert, dieses Leiden könnte dadurch gelindert werden, dass man Täter härter bestrafe, bzw. umbringe.
  2. Die Haltung, eine Strafe müsse im Sinne des Opfers sein, ist nicht durchdacht. Strafen sind nicht ein Mittel für Menschen, und mögen sie noch so betroffen sein von einer Tat, ihren Gefühlen Ausdruck zu verleihen. Niklaus Oberholzer, Richter, formuliert den Sinn einer Strafe im lesenswerten Tagi-Interview wie folgt:

    Erstens ist eine Strafe Vergeltung für eine Verfehlung. Zweitens erhofft man sich von ihr eine erzieherische Wirkung: Die Strafe soll dazu beitragen, dass der Verurteilte seinen Fehler nicht wiederholt. Drittens soll sich eine Strafe generalpräventiv auswirken: Potenzielle Täter sollen abgeschreckt werden. Viertens hat die Strafe eine gesellschaftliche Funktion. Sie muss den Rechtsfrieden wiederherstellen. Dieser wird durch Normverletzungen gestört. Es braucht eine staatliche Handlung, um die Ordnung zu restaurieren.

  3. Oberholzer verortet die Initiative auch völlig richtig in dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach einer Einbahn-Justiz (nur die anderen sollen bestraft werden, siehe auch diesen Post):

    Der Einzelne ist immer dann für drakonisches Durchgreifen, wenn er das Gefühl hat: So etwas kann mir nie passieren. Also zum Beispiel bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten. Überall dort, wo er nicht ausschliessen kann, dass er selbst mal dreinläuft, plädiert er hingegen für Milde: bei Fahren im angetrunkenen Zustand, Park- und Geschwindigkeitsbussen, Steuerhinterziehung.

  4. Härtere Strafen bringen aus zwei Gründen, wie Oberholzer ausführt:

    Leute, die im Vollzug tätig sind, sagen mir: Strafen, die länger dauern als fünf, sechs Jahre, bringen eigentlich nichts. Fünf, sechs Jahre lang kann man mit den Inhaftierten arbeiten, sie eine Ausbildung absolvieren und eine Therapie machen lassen. Danach wird es immer schwieriger, sie sinnvoll zu beschäftigen. Und es wird für die Betroffenen immer schwieriger, draussen wieder Tritt zu fassen. Im Übrigen sollte man sich bewusst sein, dass schärfere Strafen keine abschreckende Wirkung haben. Was potenzielle Täter hingegen beeinflusst, ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Ist diese hoch, verzichtet manch einer auf eine Straftat.

  5. Der schweizerische Umgang mit Initiativen bringt die direkte Demokratie an ihre Grenzen, wie dieser Post aus dem Wahrscheinlich-Blog schön zeigt. Oder mit den Worten von Stefan Bühler in der heutigen NZZ am Sonntag:

    Denn der viertägige Spuk um die Todesstrafe ist nur der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, welche die direkte Demokratie in letzter Zeit mehrmals an ihre Grenzen gebracht hat: Die Häufung von Initiativen nämlich, die aus dem Bauch heraus lanciert werden statt aus dem Kopf. Initiativen, bei denen nicht tragfähige Lösungen im Zentrum stehen, sondern der Ausdruck eines angeblichen Unbehagens oder der Wunsch nach Vergeltung von Verbrechen. Initiativen, die Völkerrecht und Menschenrechte hintanstellen. Initiativen, die vom Parlament mehrheitlich abgelehnt werden – die vom Volk aber trotzdem gutgeheissen werden. Konkret: Die Initiative zur Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern, die Verwahrungsinitiative für gefährliche, nicht therapierbare Straftäter und die Initiative gegen den Bau von Minaretten.

  6. Ganz allgemein wäre es wohl sinnvoll, das Strafrecht nicht öfter als alle 15 Jahre zu ändern - und Initiativen nur dann zur Sammlung von Unterschriften zuzulassen, wenn geprüft worden ist, ob die InitiantInnen überhaupt über die personellen und materiellen Ressourcen verfügen, um die Unterschriften zu sammeln.