»löchrig wie Emmentaler Käse« - was die Verlage vom »Newsmän« @Kuedder lernen können

Nacht für Nacht macht es sich @KueddeR zur Aufgabe, als «kostenpflichtig» deklarierte Artikel aus allen grösseren Schweizer Zeitungen über Twitter frei zu verlinken. Damit tut er zwar nichts Verbotenes, zeigt aber die Grenzen der Bemühungen auf, die Leser online zum Zahlen zu bringen.

So beginnt ein Artikel von Ronnie Grob, mit dem er beschreibt, vor welchem Problem die Verlage stehen: »Das Problem der Verlage in der jetzigen Situation ist der teilbare Link, der das Netz zur wunderbaren Kommunikationsmaschine gemacht hat, wie wir sie alle lieben.«

Die Medienbranche versteht noch nicht genau, was der anonyme Twitter-User @KueddeR genau tut. Hier eine kurze Beschreibung: Es handelt sich, so meine Vermutung, um einen Zürcher mit recht viel frei verfügbarer Zeit, die er früher in die Pflege und den Aufbau von Wikipedia-Seiten gesteckt hat, heute teilweise in seinen Twitter-Account. Er hat viele Zeitungen und Zeitschriften abonniert und informiert sich auch online - seine Schwerpunktthemen sind Schweizer und Zürcher Politik, aber auch gesellschaftliche Themen bedient er oft. Seine politische Haltung kann man als liberal bezeichnen, aber nicht als pointiert links oder rechts. Viele interessante Artikel verbreitet er auf Twitter - dabei hat er nicht alle gelesen. Er verschickt Links, welche die Verlage selbst anbieten, nutzt also einfach ein Feature, und zwar genau so, wie es gedacht ist: Zum Teilen von Inhalten. (Eine Ausnahme sind Titelbilder o.Ä., von denen er teilweise auch Bilder macht, aber ohne je ganze Artikel zu präsentieren, es geht dabei immer nur um Themen und oder Schlagzeilen (z.B. Cover der Weltwoche)).

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Der Chefredaktor der Südostschweiz, David Sieber, hat in einem Blogpost mit dem Titel »Geklaut oder geshared – Hauptsache gratis« seine Irritation über den »Newsmän« kundgetan. Er schreibt unter anderem:

Er kann das tun, weil die Paywalls offenbar löchrig sind wie Emmentaler Käse und er wie ein Mäuschen überall durchschlüpft. […] Beim Schlagabtausch in der Blogosphäre und auf Twitter geht es im Grundsatz einerseits um das Selbstverständnis der «Digital Natives», die es gewohnt sind, sich ihre (Gratis-)Informationen im Internet zu beschaffen und zu sharen, also zu teilen. Sie bewegen sich gewandt durchs Netz, kennen und nützen Grauzonen und denken sich (meist) nichts Böses dabei (auch wenn manche von ihnen ihr Verhalten zu einem Menschenrecht erklären). Auf der anderen Seite stehen die Vertreter der etablierten Medien, die zusehen müssen, wie ihre Felle davonschwimmen oder jedenfalls genutzt werden, ohne einen Obolus zu entrichten. Die Journalisten in dieser Kategorie sorgen sich nicht nur um das Wohlergehen ihres Arbeitgebers (und damit ihres Arbeitsplatzes), sondern haben vor allem das Gefühl, dass ihre Arbeit nichts mehr wert ist. Daher auch die teils gehässigen Posts und Kommentare.

Siebers Perspektive, dass nämlich ein etabliertes System der Wissensproduktion auf neuartige Netzwerke trifft, ist nur teilweise richtig. Es gibt im Journalismus schon länger eine »Ökonomie der Aufmerksamkeit« (Georg Franck): Beim Primeur der Sonntagszeitungen interessiert die Journalistinnen und Journalisten hauptsächlich, wie oft sie in anderen Zeitungen zitiert werden. Selten sind diese Primeurs ökonomisch relevant, vielmehr dienen sie dazu, Aufmerksamkeit auf einen Titel, eine Autorin/einen Autor oder eine Publikation zu lenken.

Das Netz löst nun die Ökonomie der Aufmerksamkeit vollständig von der Ökonomie des Geldes. Auch ohne »Newsmän«: Egal ob Artikel auf Print oder digital verfügbar sind, mit Smartphones lassen sich ohne Aufwand Kopien anfertigen, die sich mit Social Media publizieren lassen. Der Journalist David Bauer hat eben erst ein Tool entwickelt, mit dem sich alle Links von einem bestimmten Twitter-Profil als eine Art Zeitschrift lesen lassen. Solche Möglichkeiten ergeben sich aus mit verschiedenen Accounts, es wird bald möglich sein, alle getwitterten Links zu Artikeln aus der Sonntagszeitung auf einer Webseite, gebündelt nach Ressorts, zu lesen. Texte und Bilder lassen sich heute nicht mehr vor digitalen Kopien schützen. Jedes EBook ist im Netz verfügbar, jeder Text kann zur Verfügung gestellt werden, anonym und ohne Möglichkeit, das rechtlich zu unterbinden.

Das ist die Ausgangslage. Nun kann man zwei Dinge tun: Entweder fordern, das Netz und seine Möglichkeiten müsse komplett zerstört werden, oder die Tatsache akzeptieren und Hürden abbauen. Wenn es nämlich für Leserinnen und Leser einfacher ist, eine Sonntagszeitung auf dem iPad zu lesen als sich die Links auf Twitter zusammenzusuchen, dann bezahlen sie dafür. Es wird immer solche geben, die das nicht tun. Aber die haben früher einfach die Zeitung in der Beiz gelesen. »Der «Newsmän» ist dabei das kleinste Problem.« - Damit hatte David Sieber Recht.

Legalität und Moralität - zur Legitimation der Bankgeheimnisverletzung im Fall Hildebrand

Im Fall Hildebrand wurde alles geschrieben, was man schreiben konnte. Ich will ihn deshalb nicht mehr aufrollen - der Kommentar von David Sieber für die Südostschweiz genügt eigentlich. Nur als Zusammenfassung: Ein noch anonymer IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin hat beim Kaffee mitbekommen, dass Philipp Hildebrand, Präsident der Schweizerischen Nationalbank, für größere Beträge mit Devisen gehandelt hat - in einer Zeit, in der er in seiner Funktion für die Devisenkursentwicklung bedeutende Entscheide fällen musste. Der IT-Berater hat sich die Konten Hildebrands angeschaut, davon Kopien gemacht und diese Kopien zunächst dem Anwalt und SVP-Großrat Hermann Lei, mit seiner Hilfe dann Christoph Blocher weitergeleitet, der damit dann bei BR Calmy-Rey vorstellig wurde. Lei hat die Unterlagen ebenfalls an die Weltwoche weitergeleitet, die sie für Artikel verwendet hat.

Ich möchte nun nur eine Frage in den Blick nehmen, die meiner Meinung nach verallgemeinerbar ist: Der IT-Mitarbeiter, der Anwalt Lei, Nationalrat Blocher (der promovierter Jurist ist) und die Verantwortlichen bei der Weltwoche (Urs Paul Engeler, Philipp Gut, Roger Köppel) waren sich alle bewusst, dass das Anfertigen von Kopien von privaten Kontodaten ein Straftatbestand darstellt, weil es das Bankkundengeheimnis verletzt. Offenbar hat sich der IT-Berater deswegen auch selbst bei der Polizei angezeigt, wie die NZZ schreibt:

Ein Mitarbeiter, der auf verdächtige Muster stösst, muss den von bankeigenen Reglementen vorgezeichneten internen Verfahrensweg befolgen. Es gibt keinerlei übergeordnete Interessen, die eine Weiterleitung vertraulicher Kundendaten nach aussen und damit eine Verletzung des Bankgeheimnisses rechtfertigen würden. Ein Whistleblowing-Gesetz, das Mitarbeiter schützt, die Missstände aufdecken, ist derzeit in der Schweiz nicht in Kraft.

Lei, Blocher, Köppel. Bildquelle: Screenshot Tele Züri, St. Galler Tagblatt, Newsnet

Dieser Gesetzesverstoß wird nun von allen Beteiligten gerechtfertigt:

  • Hermann Lei:
    »Der Informant befand sich aber in grosser Gewissensnot und wandte sich neben mir auch an andere Stellen. Für ihn war klar, dass der oberste Währungshüter die Grundsätze des schweizerischen Bankenwesens verletzt, nämlich Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit. Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Informant jetzt schwere Konsequenzen tragen muss. Viel nötiger wäre jetzt doch eine Untersuchung gegen Herrn Hildebrand.«
  • Christoph Blocher (der erst gehandelt hat, als er nach seiner Vereidigung als NR im Genuss der parlamentarischen Immunität war):
    »Es gibt Dinge im Leben, die man tun muss, auch wenn man dann bestraft wird. Das nennt man Widerstandsrecht.«
  • Roger Köppel:
    »[…] eine Verletzung des von ihm ansonsten todesmutig verteidigten Bankgeheimnis durch den Kontodatendieb ist zwar «strafbar», jedoch entschuldbar, denn das «Motiv aber stimmt».« [zitiert nach Journal 21]

    Es liegt im Sinne des Rechtsstaats, das Recht zu verletzen, wenn schlimmere Verfehlungen unterbunden werden können. Weltwoche, Editorial

Die allgemeine Frage lautet: Unter welchen Umständen ist es gerechtfertigt, gegen das Gesetz zu verstossen?

Köppels alleiniger Verweis auf das »Motiv« der Handlung genügt m.E. nicht: Auch wenn ich jemandem ein Geschenk machen möchte (oder sogar ein Bedürfnis von jemand anderem decken möchte), darf ich - in einem moralischen Sinne - in der Schweiz keinen Diebstahl begehen.

Auf die Auswirkungen der Handlungen hingegen stützt Lei seine Argumentation ab, aber auch Köppel argumentiert an einem anderen Ort so: Wenn der Nutzen einer Handlung genug groß ist, dann darf ich gegen das Gesetz verstossen. Auch diese Rechtfertigung überzeugt nicht. Gesetzesverstöße können in vielen Fällen einen Nutzen haben (z.B. kann es sehr sinnvoll sein, schneller zu fahren, als man darf), werden dadurch aber nicht legitimiert.

Bleibt noch Blochers »Widerstandsrecht«: Damit meint man generell das in der deutschen Verfassung gewährte Recht, in gewissen Fällen Widerstand gegen die Staatsgewalt bzw. Regierung zu leisten:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung [gemeint: die demokratische, freiheitliche Ordnung] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Man sieht schnell: Hildebrands Fall war in keiner möglichen Interpretation ein Versuch, die Demokratie oder die freiheitliche Ordnung in der Schweiz abzuschaffen. Zudem ist davon auszugehen, dass allen Beteiligten (der IT-Berater, Lei, Blocher, Köppel) auch Handlungsalternativen offen gestanden hätten. Da gibt es große Widersprüche in Bezug auf die Motive. So sagt Lei beispielsweise: »Wir kamen aber überein, nicht an die Medien zu gelangen, um nicht die Nationalbank und damit die Schweiz zu schädigen«, gesteht im gleichen Interview aber: »Es stimmt, dass ich die «Weltwoche» auf Ungereimtheiten im Fall Hildebrand hingewiesen habe.«

Zurück aber zum allgemeinen Fall: In der Annahme, eine Gesetzesordnung sei menschenrechtskonform und demokratisch legitimiert - gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen ein Gesetz gerechtfertigt ist? Natürlich. Das Gesetz sieht solche Fälle selbst vor (Stichworte Notwehr und Notstand). Darüber hinaus sollten Gesetzesbrüche aber nur unter höchsten Anforderungen möglich sein: Diese Anforderung müssen erstens für die Motive und Absichten der Handelnden gelten, zweitens für die beabsichtigen Auswirkungen ihrer Handlungen und drittens für die Handlungsalternativen.

Kurz gesagt: Meiner Meinung darf gegen das Gesetz verstoßen, wer absolut keine andere Möglichkeit hat, es nur aus gutem Willen tut und damit voraussichtlich viel mehr Gutes bewirkt als Schlechtes.