Die Schuldvermutung - oder die Unschuldsvermutung

Update 9. Januar 2011:

Der Fall des Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand, der wegen medialen Drucks nach Währungsspekulationen auf seinem Konto zurückgetreten ist, lässt die Umkehrung der Unschuldsvermutung aktuell werden. Hildebrand gibt als Grund seines Rücktritts an, nicht beweisen zu können, dass nicht er, sondern seine Frau die betreffende Transaktion getätigt habe - er kann also seine Unschuld nicht beweisen. Auf Twitter schreibt Christof Moser:

Und auf NZZ-Online wird Anita Fetz zitiert:

Die Unschuldsvermutung für öffentliche Personen gibt es offenbar nicht mehr.

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Ursprünglicher Post vom 20. Dezember 2011:

Im Tages-Anzeiger berichtet heute Marcel Reuss von seiner Sicht auf die Razzia, die am letzten Wochenende im Zürcher Club Zukunft stattgefunden hat:

In der Zwischenzeit haben etliche zu rauchen begonnen. Und während Einzelne deswegen harsch zurechtgewiesen werden, frage ich mich, wo ich gelandet bin. Nicht am Bellevue beim illegalen Steineschmeissen, sondern in einem legalen Klub, in dem gefühlt für jeden die Schuldvermutung gilt und der Polizei zum Teil das Fingerspitzengefühl abgeht.

Die Formulierung darf einen Moment überdacht werden. Gibt es nicht eine Reihe von Fällen, in denen Beschuldigte schuldig gesprochen werden, bevor ihnen nachgewiesen worden ist, dass sie gegen das Gesetz verstoßen haben?

Der Fall der Club-Razzia mag harmlos sein - allenfalls konnte einige Partywillige nicht so stilvoll abtanzen, wie sie sich das gewünscht hätten. Verhaftet wurde niemand Unschuldiges. Aber die Polizei hat Anwesenden den Autoschlüssel abgenommen, wenn sie betrunken waren. Dafür gibt es meines Wissens keine Rechtsgrundlage Dafür gibt es zwar eine Rechtsgrundlage, die ich aber leicht problematisch finde (siehe Kommentare) - ein Auto samt Schlüssel darf man in jedem beliebigen Zustand besitzen. Nur fahren darf man es nicht.

Es gibt weitere Fälle, die ich hier nicht abschließend aufzählen will. Nur drei seien genannt:

Das alles reicht nicht, um eine These zu belegen. Sie ist nur gefühlt: Dass Schuld schneller zugeschrieben wird. Dass staatliche Organe sich zu wenig darum bemühen, Entlastendes zu würdigen. Dass Druck entsteht, Menschen zu verurteilen, zu bestrafen. Der Staat letztlich offensiver wird und dadurch in vielen Bereichen die Rechte von Menschen tangiert. Im Interview mit dem Sonntag hat der Bankier Oskar Holenweger seine Verhaftung beschrieben:

Ich kam mir vor wie im falschen Film. Wehrlos, ausgeliefert. Von der ersten Sekunde an fragte ich mich: Was wird hier gespielt? […]
Offenbar fanden die Beamten die Haustür nicht, darum stiegen sie über das Küchenfenster ein. Meine Bewunderung für diese Übung hielt sich in Grenzen. Ich frage mich heute noch, was man mit dieser Aktion erreichen wollte. […]
In Erinnerung bleibt mir einfach die Frage, die ich immer und immer wieder stellte: Worum geht es? Sagt mir, um was es geht! Diese Frage wurde mir sehr, sehr lange nicht beantwortet. Nie erhob man einen konkreten Vorwurf – es hiess immer schwammig, «irgendwas mit Geldwäscherei».

Holenweger wurde zu Unrecht verhaftet - es dauerte 8 Jahre, bis sein Fall geklärt war.

Vielleicht sind diese Beispiele Ausreißer in einem sonst funktionierenden System. Das wäre gut. Vielleicht zeigen sie aber auch eine gesellschaftliche und staatliche Tendenz, Schuldige finden zu wollen, sie symbolisch zu bestrafen und dadurch einen psycho-sozialen Prozess in Gang zu setzen, der nicht mehr rational und kaum mehr fortschrittlich ist. Ich weiß es nicht; wünschte mir aber, man würde Menschen ganz, ganz lange als unschuldig ansehen…