Die NZZ berichtet heute von der Verurteilung eines 23-jährigen Schweizers:
Täter gefasst – dank präventiver verdeckter Ermittlung im Netz
23-jähriger Schweizer will Sex mit einer 13-Jährigen, doch diese ist in Tat und Wahrheit ein Polizist
Ein 23-Jähriger will also eigentlich Sex mit einem Polizisten, der so tut, als wäre er eine 13-Jährige - und wird dafür verhaftet.
Der Täter wurde dabei nach altem Recht verurteilt, mit der neuen Strafprozessordnung wäre die Ermittlung des Polizisten illegal. Die NZZ schreibt:
Heute gilt für solche Fälle Artikel 286 der neuen schweizerischen Strafprozessordnung, und diese Norm sieht eben nicht mehr vor, dass ohne konkreten Tatverdacht verdeckt im Internet ermittelt werden kann.
Politiker und Rechtsgelehrte streiten zurzeit über die Frage, ob man nun die Lücke im eidgenössischen Strafprozessrecht oder aber in den kantonalen Polizeigesetzen füllen soll, wie es zum Beispiel der Kanton Schwyz getan hat.
Die Frage, ob es sich um Lücke handelt, die gefüllt werden muss und soll, wird gar nicht erst gestellt. Deshalb noch einmal meine Position:
Verdeckte Ermittlung bedeutet, dass die Polizei im Internet als Lockvögel agiert und Menschen (oder ihre Internetpräsenz) überwacht, ohne dass sie auch nur den Verdacht haben muss, dass diese Menschen etwas Verbotenes tun könnten. Diese Menschen, um konkret zu werden, sind Sie, diese Sie diesen Text lesen, ich und alle Menschen, die wir kennen. Also: Die Polizei würde jeden überwachen können und jeden zu Straftaten verführen.
Ist es nun wirklich so klar, dass wir das wollen müssen? Ich will es nicht. Ich finde es unvernünftig und einem Rechtsstaat nicht würdig. Und es spielt keine Rolle, ob man den betreffenden Schweizer verhaften konnte oder nicht.