Coop@home und Intrum Justitia - zum »Verzugsschaden«

Ich bestelle regelmäßig bei coop@home (d.h. ca. eine bis zwei Bestellungen pro Monat). Ich bin es gewohnt, die Rechnungen per Kreditkarte zu zahlen und habe daher die Rechnungen, die mir Coop geschickt hat, ignoriert. Bei einer Rechnung im Januar habe ich zwei, bei einer anderen eine Mahnung erhalten.

Coop hat darauf Intrum Justitia damit beauftragt, das Geld einzutrieben. In den AGBs von coop@home steht:

Bei nicht termingerechter Bezahlung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 20.- zuzüglich eines Verzugszinses von 5 % per annum erhoben. Die Coop Genossenschaft ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen zu beauftragen sowie die Forderungen an Dritte im In- und Ausland abzutreten.

Das Abtreten der Forderung ist also legitim.

Intrum Justita schreibt nun solche Briefe (zum Vergrößern klicken):


Das Stossende dabei ist der Verzugsschaden; bei meinen beiden Rechnungen von Coop belief sich dieser Verzugsschaden auf 287.90.

Die Rechtslage sieht gemäß Beobachter und KTipp wie folgt aus:

Umtriebsentschädigungen: Umtriebspauschalen des Inkassobüros müssen Sie nicht zahlen - auch wenn sie Bezeichnungen tragen wie Verzugsschaden, Adress- und Bonitätsprüfungskosten und Ähnliches. […]

Wer Geld eintreiben muss, ist von Gesetzes wegen verpflichtet, seinen Aufwand möglichst tief zu halten (Schadensminderungspflicht). «Es ist gar nicht nötig, ein Inkassobüro einzuschalten. Wer gemahnt hat, kann danach direkt betreiben, ohne Umweg über ein Inkassobüro», so Jurist und Beobachter-Experte Michael Krampf. Der Beobachter rät deshalb: Den Verzugsschaden nie zahlen. Lassen Sie sich von angeblichen Sonderangeboten (Schuldrabatte) nicht blenden. Die Forderungen sind grundsätzlich überrissen.

Der von Art. 106 OR, auf den Intrum Justitia verweist, besagt:

Hat der Gläubiger einen grösseren Schaden erlitten, als ihm durch die Verzugszinse vergütet wird, so ist der Schuldner zum Ersatze auch dieses Schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.

Selbstverständlich habe ich einen Schaden bei Coop verursacht - sie mussten mich mahnen. Diese Gebühren war ich auch zu zahlen bereit - aber nicht fast 300.- für zwei Rechnungen. Mit der old school-Methode, einen eingeschriebenen Brief zu schicken, hätte ich das Geld denn auch sofort überwiesen; weil mir dann bewusst geworden wäre, dass es geschuldet ist.

Nun habe ich mich bei Coop freundlich gemeldet und ihnen gesagt, dass ich mir eines Fehlers bewusst sei und bereit sei, 100.- zu zahlen - und erwarte, dass mir 180.- gutgeschrieben würden für weitere Einkäufe.

Darauf erhielt ich dann einen negativen Bescheid, worauf ich nachhakte:

Warum arbeiten Sie mit einer Firma zusammen, deren Gebühren für Ihre Kunden so hoch sind (und bei denen es nach Auskunft von KTipp und Beobachter unklar ist, ob sie der Kunde überhaupt übernehmen muss)?

Coop antwortete:

Der geforderte Verzugsschaden wird von der Firma Intrum Justitia gestellt. Über die Höhe des Verzugsschadens oder der Vorgehensweise von Partner- oder Drittfirmen können und wollen wir keine Stellung nehmen.

Wie Intrum Justitia auf meine Anfragen reagieren würde, ich hinreichend bekannt. Bevor ich Betreibungen riskiere und einen Rechtsvorschlag erheben muss etc., bezahle ich solche Ausstände lieber.

Ich werde aber fortan auf Geschäfte mit coop@home verzichten und bei LeShop einkaufen.

Mittlerweile hat die Geschichte ein Update erhalten.