Rechte für Roboter

Die Frage mutet zunächst absurd an: »Sollen Roboter mit Rechten ausgestattet oder geschützt werden?« Wenn man dann aber auf die Rechtsgeschichte zurückblickt, erkennt man, wie Paradigmenwechsel in der Zuteilung von Rechten immer wieder stattgefunden haben und zur Zeit undenkbar gewesen sind: Das Geschlecht, die Hautfarbe, die Abstammung und andere Gründe wurden vorgebracht, um Menschen Rechte zu verweigern, die ihnen nach heutigem Verständnis zustehen. Dasselbe gilt für Tiere: Tierrechte sind heute zwar weit gehend akzeptiert, gerade aber die Diskussion um Pferdefleisch zeigt, wie unklar die Vorstellungen in Bezug auf Tierrechte sind: In den USA dürfen Pferde nicht geschlachtet und gegessen werden, Rinder aber schon.

Das Roboter-Robbenbaby Paro.

Das Roboter-Robbenbaby Paro.

Diese Überlegung zeigt, dass man sich zumindest fragen kann, weshalb Robotern Rechte zugestanden werden könnten. Die Rede ist dabei von sozialen Robotern, also solchen mit physischer Präsenz und autonomer Handlungskompetenz, die in der Lage sind, auf einer emotionalen Ebene mit Menschen zu kommunizieren.

Solche Roboter gibt es immer mehr, sie können pädagogische, therapeutische und pflegerische Funktionen übernehmen. Beobachtet man die Reaktion von Menschen auf diese Roboter – ich beziehe mich hier wie im übrigen Beitrag auf ein Paper von Kate Darling - so stellt man Erstaunliches fest (S. 9 u. 14):

  • Kinder können nicht mit Sicherheit sagen, ob Roboter Schmerzen oder Gefühle empfinden. 
  • Ältere Menschen können tierähnliche Roboter nicht von Tieren unterscheiden.
  • Soziale Roboter werden aus Räumen entfernt, wenn sich Menschen ausziehen, sie schämen sich vor ihnen.
  • Werden Roboter weggegeben, empfinden Menschen Verlustgefühle.
  • Das »Misshandeln« von sozialen Robotern wird ähnlich wie das Misshandeln von Menschen oder Tieren von sadistischer Begeisterung und starkem Mitleid der Beobachtenden begleitet.
Anthropomorpher Roboter »Sabor V« von Peter Steuer, 1955. Technisches Museum Wien.

Anthropomorpher Roboter »Sabor V« von Peter Steuer, 1955. Technisches Museum Wien.

Damit wären wir bei den Gründen, warum man über Roboterrechte nachdenken könnte oder sollte:

  1. Schutz von menschlichen Gefühlen.
    »Nurturing a machine that presents itself as dependent creates significant social attachment«, stellte Sherry Turkle fest. Ähnlich wie bei Tieren schützen wir nicht die Roboter selbst, sondern die mit ihnen verbundenen menschlichen Gefühle. 
  2. Rechte als pädagogische Formulierung von Normen
    Darling stellt fest, dass Eltern Kinder dazu anhalten, Roboter nicht zu beschädigen. Nicht nur, weil die Geräte teuer sind, sondern weil sie ihnen auch Verhaltensweisen beibringen wollen, die im Umgang mit anderen Menschen wichtig sind. Das gilt auch für die Sexualmoral: Mit Robotern lassen sich sämtliche sexuellen Fantasien befriedigen. Werden hier Grenzen etabliert, so könnten diese dabei helfen, auch Menschen zu schützen. Rechte würden dann einfach festlegen, was Menschen mit anderen Lebewesen oder Objekten, mit denen sie emotional verbunden sind, nicht tun sollen.
  3. Roboter könnten Gefühle und Schmerz empfinden. 
    Wir verstehen außerhalb unserer Wahrnehmung kaum, was es bedeutet, Gefühle oder Schmerz zu empfinden. Wir vollziehen diese Regungen bei anderen nur durch äußerliche Zeichen nach. Woher wissen wir, dass intelligente Roboter nicht auch Gefühle entwickeln oder etwas empfinden können, was dem menschlichen Schmerzempfinden gleichkommt?
    Diese Frage stammt aus der Science Fiction, sie ist Gegenstand auch der Turing Tests, der besagt, dass Roboter dann denken können, wenn wir sie im Gespräch nicht von Menschen unterscheiden können. Etwas abstrahiert hieße das, wenn wir mit Robotern interagieren wie mit Menschen (oder Tieren), dann sollten sie auch entsprechende Rechte haben.
  4. Menschliche Entwicklung. 
    Als die Tierrechtbewegung an Schwung aufnahm, wurde in der Zeit folgendes Argument entwickelt:

    Vor gerade einmal zwei Millionen Jahren turnten die unseligen Vorgänger der Menschengestalt noch als affenähnliche Wesen durch die Wälder. Zu welcher Form wird die Evolution den Menschen in den nächsten zwei Millionen Jahren bringen?

    Menschen grenzen sich nicht klar von Tieren ab. Sie entwickeln sich. Dasselbe gilt auch für Roboter: Bald werden wir Google Glasses tragen, viele ältere Menschen tragen intelligente Hörgeräte, wir werden unsere Gelenke mit Automaten verbessern etc. Teile von unser werden Teile von Robotern sein. Hat ein künstliches Herz ein »Recht auf Leben« oder nur ein natürliches? Solche Fragen sind sehr schwierig und könnten durch Roboterrechte recht einfach gelöst werden.

Versucht man, ethisch zu argumentieren, kann man sich – wie Darling das tut – auf Kant beziehen: Kant sagte in einer Vorlesung, wenn ein Mann einen Hund erschieße, dann füge er nicht dem Hund Schaden zu, weil der Hund zu einem Urteil nicht in der Lage sei, sondern sich selbst, er verletze »die Menschlichkeit in sich«. Alternativ kann aber auch utilitaristisch argumentiert werden, insbesondere, sobald Roboter erkennbar Präferenzen angeben können.

* * *

Zur Auflockerung zwei Science-Fiction-Ausschnitte; zuerst der Turing-Test in Blade Runner (Ridley Scott, 1982), dann der Moment, in dem HAL 9000, der Computer in 2001 – A Space Odyssey (Stanley Kubrick, 1968) abgeschaltet wird und ein Lied aus seiner »Kindheit« singt:

Moralische Überlegenheit – und eine kleine Theorie der »Meinung«

»Moralische Überlegenheit« ist ein Schlagwort, dass ich je länger je weniger verstehe. Es wird verwendet, um jemandem einen Vorwurf zu machen: Wer sich »moralisch überlegen« fühlt – oder wem man das unterstellen kann -, hat etwas falsch gemacht. Was eigentlich? Weil ich mir unsicher bin, zeichne ich einige Möglichkeiten nach.

  1. Wer moralische Aussagen macht, fühlt sich automatisch »moralisch überlegen«. Moralische Aussagen haben die Form »X ist (nicht) richtig«; z.B. Tiere zu töten, um sie zu essen. Wer das jetzt sagt, fühlt sich denjenigen moralisch überlegen, die durch ihre Handlungen oder Aussagen zu verstehen geben, Tiere dürfe man essen. Das scheint mir aber das Wesen von Moral zu sein: Wenn ich moralische Aussagen mache, dann akzeptiere ich andere, mir widersprechende, damit automatisch nicht.
  2. Es könnte aber auch um eine Gewichtung gehen: Diejenigen Aspekte, bei denen die (Wahrnehmung der) Realität meine moralischen Aussagen besonders zu rechtfertigen scheinen – »ha, Pferdefleisch in der Lasagne, dabei wissen wir ja, Tiere essen moralisch völlig daneben« -, betone ich bei jeder Gelegenheit, andere ignoriere ich. Ich demonstriere damit den Wert meiner Moral und setze meine Position als die überlegene.
  3. Andere moralische Aussagen oder Haltungen werden nicht einfach als falsch bezeichnet – dass andere Menschen sich nicht an meine moralischen Vorstellungen halten, ist keine besonders überraschende Einsicht -, sondern eifrig bekämpft; um eben die eigene Überlegenheit herauszustreichen.
  4. Katrin Rönicke schreibt in ihrem Vergleich von Twitter mit der DDR: »Eine andere Meinung ist dann nicht nur eine andere Meinung, sondern eine verwerfliche.« (Gilt wohl für Twitter wie es für die DDR gegolten hat.) Damit ist wohl gemeint, dass Meinungen in einen moralischen Kontext gestellt werden. »Tiere kann man essen oder nicht, man muss ja daraus nicht gleich eine Frage der Moral machen!« Hier bin ich mir nicht sicher, ob das wirklich so einfach ist: Legen Menschen den moralischen Gehalt von Meinungen fest, indem sie sie in den Kontext von moralischen Überlegungen stellen, oder sind Meinungen nicht automatisch moralisch aufgeladen?
J. Victtor, society6

J. Victtor, society6

Um hier eine kleine Theorie der Meinung einzuschieben: Das, was landläufig als Meinung bezeichnet wird, gehört zu einer von drei Kategorien:

  1. Geschmacksurteile: »Pferdefleisch schmeckt besser als das von Hühnern.« 
  2. Moralische Aussagen: »Tiere soll man nicht essen!«
  3. Prognosen: »Milan wird die Champions League dieses Jahr gewinnen.«
  4. Vermutungen: »Aus einem Pferd kann man mehr Lasagne machen als aus einem Rind!«

Zu sagen, jede und jeder sei zu einer Meinung berechtigt, trifft streng sicher auf die Fälle 1. und 3. zu: Über Geschmack lässt sich nicht streiten und Prognosen dürfen alle Fällen, auch grundlos. In diesen Fällen ist Toleranz angebracht. Vermutung dürfen durchaus durch Tatsachen widerlegt werden, sobald wir berechnet haben, wie das mit der Lasagneproduktion so ist, müssen wir nicht mehr spekulieren.

Es bleibt das Feld der Moral: Entscheidend ist hier wohl, dass Indifferenz keine Lösung ist. Wer die Champions League interessiert, kann mir komplett egal sein, ich kann mir hierzu keine Meinung bilden. Aber moralische Fragen stellen sich, wenn wir handeln – und wir nehmen damit Haltungen an, die anderen widersprechen.

Die Interpretation der moralischen Überlegenheit als eine Wertung von eigentlich nicht moralisch gemeinten Meinungen scheint mir nicht schlüssig zu sein. Von meinen abweichende moralische Aussagen sind per Definition für mich verwerflich (es ist nicht verwerflich, sie zu äußern, aber ihr Inhalt ist verwerflich). Das betrifft auch die erste der möglichen Lesarten. Bleiben also zwei Arten, die Rede von »moralischer Überlegenheit« zu verstehen: Jemand spricht zu oft über die Vorzüge der eigenen Haltung oder jemand spricht zu oft über die Nachteile der Haltungen anderer.

Letztlich könnte »moralische Überlegenheit« aber einfach auch nur ein Kampfbegriff sein, um diejenigen auf einer Meta-Ebene abzuwerten, denen man keine Argumente entgegenhalten kann. Wie gesagt: Ich blicke nicht durch und freue mich über Hinweise.

Fliegen ohne Identifikation

Wer von Zürich nach Wien (oder von Wien nach Zürich) fliegt, muss sich nicht identifizieren: Eine Maschine liest zwei Mal die Bordkarte ein, mit Menschen tritt man nur in Kontakt, damit die überprüfen können, ob man zu viel Flüssigkeit mit sich führt. Ob im Flugzeug die Menschen sitzen, die sich für den Flug registriert haben, interessiert niemanden.

Deshalb nur kurz die Frage: Setzen wir bei der Sicherheit im Flugverkehr momentan die richtigen Prioritäten?

Paper Airplane, Altay, society 6

Paper Airplane, Altay, society 6

Ritalin – nichts anderes als eine Brille?

Das Thema Ritalin taucht – nicht nur in der Schule – immer wieder am Diskurshorizont auf. Ich möchte hier kurz Stellung nehmen zur Frage, ob bzw. wann die Abgabe von Ritalin problematisch ist. (Edit, 18. Februar: Ritalin ist ein rezeptpflichtiges Medikament. Meine Ausführungen beziehen sich auf die Frage, ob man sich als Erwachsene(r) oder als Eltern Ritalin verschreiben lassen soll, wenn eine Ärztin oder ein Arzt das anbietet.)

Mein Wissensstand (editiert, 18. Februar): Ritalin schadet langfristig nicht. Es ist unklar, ob Ritalin langfristig schadet. Es hilft Menschen mit Konzentrationsschwächen, anderen nützt das Medikament nichts. Ritalin führt zu einer veränderten Selbstwahrnehmung, beruhigt aber sehr aktive Kinder und hilft ihnen dabei, zielorientiert zu lernen. Die Einnahme von Ritalin ist, wenn es regelmäßig eingenommen wird, mit recht starken Nebenwirkungen verbunden (siehe Kommentare).

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(1) Einnahme von Ritalin durch Erwachsene. 

Wenn Studierende vor Prüfungen Ritalin nehmen, wird das schnell als »Doping« bezeichnet und damit in den Bereich des Illegalen, Verwerflichen gerückt. Meiner Meinung nach ist die Einnahme von Ritalin nichts anderes als das Aufsetzen einer Brille: Wer nicht gut sieht, sieht mit einer Brille besser. Selbstverständlich ist man mit einer Brille nicht mehr »sich selber«, aber das sind wir schon nicht mehr, wenn wir Unterhosen anziehen. Wer Defizite hat, darf Hilfsmittel verwenden. Das gilt meiner Meinung nach auch für Medikamente. Die Nebenwirkungen spielen hier – wie bei anderen Drogen, die beim Lernen helfen können, e.g. Kokain – keine Rolle.

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(2) Einnahme von Ritalin durch Kinder. 

Die Frage, ob Kinder Ritalin einnehmen sollen, ist komplexer. Sie ist gekoppelt an Vorstellungen von Unterricht und Erziehung. Generell geht es um zwei Fragen:

  1. Müssen Kinder lange Zeit ruhig sitzen, um vernünftig lernen zu können? 
  2. Dürfen Eltern (oder gar Lehrpersonen) darüber entscheiden, ob Kinder Medikamente einnehmen sollen?

Wenn wir beim Brillenvergleich bleiben, dann würden wir wohl sowohl Lehrpersonen wie auch Eltern das Recht zugestehen, von einem Kind zu verlangen, eine Brille zu tragen, um lesen zu können. Sind nun die Veränderungen durch Ritalin stärker als die durch eine Brille? Eine Brille kann abgenommen werden, sie kann phasenweise getragen werden. Die Einnahme von Ritalin erfolgt dosiert über den ganzen Tag verteilt. Die Wirkung (und die Nebenwirkungen) entfalten sich auch in der Freizeit.

Grundsätzlich würde ich also dafür plädieren, die Kinder selbst entscheiden zu lassen. Sie zu einer Versuchsphase zu animieren, halte ich für sinnvoll – ansonsten sind sie nicht zu einem Entscheid in der Lage. Sie zur Einnahme zu zwingen, finde ich problematisch.

Lernen ausschließlich mit bestimmten Formen von Unterricht zu verbinden, ist ein überholtes Modell. Eine moderne Schule bietet verschiedene Methoden und Zugänge an. Sie berücksichtigt verschiedene Bedürfnisse, muss aber dazu auch über die nötigen Mittel und Fachpersonen verfügen. Es ist möglich, sportliche Aktivitäten und Lernen zu verbinden. Kinder, die nicht still sitzen können oder wollen, könnten auf anderen Wegen Lernerfahrungen machen und sich vielleicht später bewusst dafür entscheiden, ihr Konzentrationsproblem zu lösen oder damit zu leben.

(3) Normierung. 

Selbstverständlich geht es bei dem, was ich hier als »Problem« bezeichne, um eine Abweichung von einer Norm. Sich konzentrieren zu können gehört zu normalisierten Schülerinnen und Schülern, aber auch zu normalisierten Arbeitskräften. Wer von der Norm abweicht, wird bestraft. So gerecht es wäre, die Normen aufzulösen, so utopisch ist es – und letztlich bleibt die Frage: Den Preis für die Abweichung zahlen oder alles versuchen, um der Norm zu genügen?

Die »verdrängte Vergangenheit« aufarbeiten – zu Weltwoche vs. Strehle

Ja, früher war alles so schön einfach, so klar. Man konnte rauchen wie ein Schlot, weil es die Medizin noch nicht besser wusste. Die Erde war eine Scheibe, weil kein Seemann jemals an ihren Tellerrand gefahren war. Die einen konnten Kapitalismus richtig gut finden, weil es noch keine Finanzkrise gab. Die anderen träumten absolut entschieden vom Kommunismus, weil man die Morde des Stalinismus als antikommunistische Propaganda abtun konnte und weil er ja überhaupt noch im Regal mit den Systemangeboten auslag.

Eva Berendsens lesenswerter Essay aus der FAZ vom 13. Februar weist auf einen Aspekt hin, der auch in der von der Weltwoche inszenierten Polemik gegen den Chefredaktor des Tages-Anzeigers, Res Strehle, von Belang ist. Roger Köppel, das Pendant Strehles bei der Weltwoche, formuliert das wie folgt:

In der schweizerischen Öffentlichkeit wäre es heute undenkbar, einen ­früheren Nationalsozialisten als Chefredaktor einer grossen meinungsbildenden Zeitung anzustellen. […] Ganz anders ist es, wenn heutige Journalisten oder Politiker in früheren Jahren für den internationalen ­Sozialismus und seine mörderischen Ikonen trommelten. Obschon sich die Schreckens­ideologien in nichts nachstehen, hat es sich ­irgendwie eingebürgert, dass man die linke Militanz als weniger schlimm empfindet als ihr rechtes Pendant.

Und in einem Interview führt er aus:

Die verdrängte Vergangenheit vieler Linker ist ein interessantes und wichtiges Thema. Es ist doch zeitgeschichtlich hoch interessant und relevant, den Linksextremismus in der Schweiz zu untersuchen. Diese Abgründe sind kaum ausgeleuchtet, vermutlich deshalb, weil prominente Journalisten wie Res Strehle mittendrin waren.

Weltwoche: »In einem Abschnitt, der sich vorgeblich mit Antisemitismus in der Schweizer Wirtschaft befasst, greifen die israelfeindlichen Autoren selber in den Giftschrank: «Prominente Juden im Dienste des Grosskapitals», schreiben Strehle/Kistler, «verbergen ihre Herkunft, um die Exportinteressen ihrer Firma nicht zu gefährden.» Gemünzt war der Vorwurf explizit auf den Schweizer Atomkraftbefürworter und «Energiepapst » Michael Kohn. «Juden im Dienste des Grosskapitals»? Was immer sich Strehle dabei gedacht haben mag: Solche Formulierungen rufen einen klassischen Topos sowohl des rechten wie des linken Antisemitismus auf […]«

Originalseite Strehles in der WoZ. Kommentar in der Weltwoche dazu: »In einem Abschnitt, der sich vorgeblich mit Antisemitismus in der Schweizer Wirtschaft befasst, greifen die israelfeindlichen Autoren selber in den Giftschrank: «Prominente Juden im Dienste des Grosskapitals», schreiben Strehle/Kistler, «verbergen ihre Herkunft, um die Exportinteressen ihrer Firma nicht zu gefährden.» Gemünzt war der Vorwurf explizit auf den Schweizer Atomkraftbefürworter und «Energiepapst » Michael Kohn. «Juden im Dienste des Grosskapitals»? Was immer sich Strehle dabei gedacht haben mag: Solche Formulierungen rufen einen klassischen Topos sowohl des rechten wie des linken Antisemitismus auf […]«

Abgesehen von der journalistischen Unsorgfältigkeit bzw. Unredlichkeit in der Berichterstattung der Weltwoche (bewusstes Weglassen von Kontext, elliptisches Zitieren, falsche Identifizierung einer Person, Suggestion falscher Tatsachen), der persönlichen Zuspitzung der Geschichte (wenn es um »zeitgeschichtlich[e]« Fragen geht, dann betreffen die Fragen wohl nicht hauptsächlich Res Strehle) und der gemeinsamen Vergangenheit Köppels und Strehles (Köppel hat Strehle beim »Magazin« zu seinem Stellvertreter ernannt), sind die von Köppel genannten Argumente durchaus interessant, ob sie nun Fassade sind oder nicht:

  1. Gibt es zweierlei Maßstäbe im Umgang mit rechtem oder linkem Extremismus oder ist das ein Topos des rechtskonservativen Diskurs? 
  2. Wann müssen sich Menschen von ihren früheren Standpunkten distanzieren? Können sie das überhaupt?
  3. Wo endet das Recht auf Widerstand gegen einen ungerechten Staat und wo beginnt »Terrorismus«? Wenn mit Claudio Zanetti ein Vertreter der rechtskonservativen Ideologie die Möglichkeit des bewaffneten Widerstands legitimiert, ist das eine philosophische Aussage. Ging Strehles Haltung darüber hinaus?
  4. Gibt es denn die politische oder ideologische Unschuld noch? Kann man sich als Freundin des Kapitalismus davon distanzieren, dass Menschen ausgebeutet werden und ihre Lebensgrundlage verlieren, weil andere mehr Kaufkraft haben? Oder als Sozialist in die Utopie retten, dass alle politisch umgesetzten Formen von Sozialismus Menschen unfrei gemacht haben und mit großem Leiden verbunden waren? – Ist nicht, wer eine Haltung einnimmt, auch automatisch mit den negativen Auswüchsen dieser Haltung verbunden?

Letztlich geht es aber wohl nur um das »Freund/Feind-Schema«, das in solchen Debatten immer wieder aufflackert. Klaus Kusanowsky schreibt dazu:

Diese Antisemitismus-Debatten stellen praktisch ein gesunkenes Kulturgut dar, das in dieser Freund/Feind-Unterscheidung besteht. Früher wurde dieses Freund/Feind-Schema für eine sehr gefährliche Angelegenheit genutzt, nämlich für Kriege und Massenmord. Seitdem in Deutschland keiner mehr so einfach Kriege führen und Massenmorde begehen kann und will, stellt sich die Frage, was mit dieser Unterscheidung noch anzufangen wäre. Eine Möglichkeit besteht darin, sie zu nostalgischen Zwecken zu benutzen, um eine Erinnerung an ihrer ehemaligen Gefährlichkeit wachzuhalten, was allerdings nur unter sehr ungefährlichen Bedingungen möglich ist. Speziell auf diese Antisemitismus-Debatten bezogen heißt das, dass sie nicht nur ganz ungefährlich sind, sondern auch, dass das Freund/Feind-Schema nur noch sehr ungefähr funktioniert.

Geheimnisse im Web 2.0 – ein Rätsel um einen Schweizer Top-Manager

»Top-Manager und leitender Angestellter eines Konzerns, mittleren Alters, Schweizer.« So das Profil eines Mannes, der Prostituierte am Zürcher Sihlquai mehrfach sexuell genötigt hat und sich als Polizist ausgegeben hat. Mehr darf über den Mann nicht an die Öffentlichkeit gelangen, hat das Bezirksgericht Zürich entschieden.

Schnell wurde Kritik laut. Auf Politlinks hieß es in einem mittlerweile gelöschten Beitrag (Google-Cache):

Wenn ein Hauswart, ein Albaner oder eine geistig verwirrte Mutter angeklagt ist, darf die ganze Schweiz die Identität der Person erfahren und der “Blick” kann wochenlang Kampagnen führen, die das Privatleben und die Zukunft der Person nachhaltig zerstören. Wenn aber ein Top-Manager betroffen ist, gelten anscheinend andere Bedingungen

Niklaus Ramseyer zählt verschiedene Prozesse auf, in denen die Namen von teilweise auch prominenten Tätern öffentlich wurden und bilanziert:

Inzwischen öffnet das Zürcher Bezirksgericht mit seinem Geheimhaltungs-Befehl Spekulationen quer durch Chefetagen Tür und Tor. Schon wird gemunkelt, es handle sich beim heimlich Verurteilten Polizisten-Darsteller im Rotlicht-Milieu um einen Herrn Blumer oder Baumann – einen Herrn B. jedenfalls. Doch das sei vielleicht auch nicht wahr.

Das Argument verfängt, weil hier explizit bekannte Figuren genannt werden: [dieser Abschnitt wurde am 15. April auf die Bitte eines der Genannten gelöscht]

Während Ramseyer damit Recht hat, dass das Schweigegebot des Gerichts zu Spekulationen führt, nährt er diese Spekulationen durch die Nennung zweier Namen, für deren Richtigkeit er keine Belege anbringen kann und die er so erwähnt, dass ihm niemand den Vorwurf machen kann, er habe den Täter genannt. Schon alleine aus den einleitend genannten Kriterien ergibt sich aber ein recht kleiner Katalog mit möglichen Tätern.

Interessant finde ich, dass der Name nun seit über einer Woche auch interessierte Mediennutzerinnen und -nutzern nicht bekannt ist – unabhängig davon, ob Namen von Straftätern öffentlich bekannt gemacht werden sollen (gerade bei Sexualstraftätern dürfte es ein öffentliches Interesse an diesen Namen geben, im Sinn der therapeutischen Funktion des Strafrechts müsste die Identität allerdings geschützt werden). Warum erscheint er nicht auf den Social-Media-Kanälen, auf denen sich Menschen teilweise anonym äußern könnten? Kann man daraus ableiten, dass die Einsicht in die Praxis des Gerichts, den Namen zu schützen, sehr verbreitet ist? Gibt es ähnliche Geheimnisse, die trotz der Möglichkeiten von Social Media geschützt werden können? Gibt es nicht ein Interesse von allen Männern auf der Liste, öffentlich zu bekunden, dass sie NICHT der Täter sind? Und eine letzte Frage: Ist es ein zulässiges Argument, dass wenn der Schutz bei einigen Straftätern nicht funktioniere, er auch bei allen anderen nicht funktionieren soll, um Willkür zu verhindern?

JRZ: Entscheid der Ombudsstelle

jrz

Heute habe ich per Post von Achille Casanova den Entscheid der von ihm geleiteten Ombudsstelle in Bezug auf meine Beschwerde zu »Jeder Rappen zählt« erhalten. Ich habe im Dezember bereits einmal über den Verlauf der Beschwerde berichtet. Der Entscheid kann als pdf hier abgerufen werden, die wesentlichen Argumente von Robert Ruckstuhl, dem Programmleiter Radio SRF, sind:

  1. JRZ trage zur Meinungsbildung über »menschliche Notlagen in aller Welt« bei. 
  2. Die Glückskette verteile die Gelder an Hilfswerke weiter, diese würden deshalb nicht konkurrenziert.
  3. Sendungen zu Sammelaktionen der Glückskette gehörten seit Jahrzehnten zum Programm von SRF, JRZ thematisiert eine »’vergessene’ Katastrophe«.
  4. Schleichwerbung könne nicht vorliegen, weil weder eine Gewinnorientierung vorliege, noch eine Einflussnahme auf die redaktionelle Selektion der Spenderinnen und Spender vorgenommen werden könne, die im Programm genannt werden.

Casanova schließt sich dieser Argumentation im wesentlichen an. Er betont die Programmautonomie, die Platz für solche Sendungen lasse, das sonst  »das zuständige Bundesamt für Kommunikation intervenieren würde«. Zudem sei die Aktion »einmalig« und das Vorgehen der Glückskette transparent.

Zum Vorwurf der Schleichwerbung hält Casanova fest, dass ein »fünfstelliger Betrag« eine Erwähnung garantiere, damit aber weder Waren noch Dienstleistungen im Programm genannt würden.

Aus diesen Gründen weist er die Beschwerde ab.

Es ist nun möglich, die Beschwerde an die unabhängige Beschwerdeinstanz weiterzuziehen. Dafür sind gemäß Art. 94 RTVG drei Parteien zugelassen:

  1. wer am Beschwerdeverfahren bei der Ombudsstelle beteiligt war (also ich)
  2. wer eine enge Beziehung zum Gegenstand der Sendung nachweisen kann […]
  3. 20 natürliche Personen, die das durch Unterschrift bezeugen und mindestens 18 Jahre als sind und über eine Niederlassungs-, eine Aufenhaltsbewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht verfügen.

Die Frist beträgt 30 Tage ab heute. Machen wir’s doch so: Wenn sich innert 15 Tagen 20 qualifizierte Personen in den Kommentaren eintragen oder mir eine Mail schicken, werde ich die Beschwerde weiterführen. Grundsätzlich bin ich immer noch der Meinung, JRZ entspreche nicht dem Auftrag von SRF. Während die Argumentation von Ruckstuhl meine Bedenken wegen Schleichwerbung eher zerstreut hatten, irritiert mich Casanovas Bemerkung, ein fünfstelliger Betrag stelle die Erwähnung im Programm sicher. Ich warte also mal ab, welche Reaktionen es gibt.