»Männer und Moleküle« – Fundstücke aus dem Chemiearchiv

Wegen eines Umbaus werden an »meiner« Schule die Sammlungen der Chemie und der Biologie gesichtet und verschoben.

Dabei gibt es einige interessante Fundstücke, die ich kurz präsentieren möchte. Die Bilder und die schlauen Kommentare stammen alle von einem Kollegen.

Nicht alle dieser Bücher scheinen pädagogisch gleich sinnvoll gewesen zu sein, wie der zuunterst stehende Brief belegt. Der Brief besticht auch durch die hohe Schule der Briefrhetorik, man beachte insbesondere die Grußformel: »Genehmigen Sie die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung« – die sollte man öfter verwenden.

Brüder, zur Sonne, zur Freiheit


ACTA revisited – sind die Vorwürfe unbelegt?

In den Kommentaren zu meiner Zusammenfassung von ACTA und den daraus resultierenden Konsequenzen wurde die Frage aufgeworfen, ob die mit ACTA verbundenen Befürchtungen nicht haltlose Übertreibungen sind, die weder mit dem Vertragstext noch mit seinen Auslegungen belegt werden können (vgl. dazu die Ausführungen von RA Thomas Stadler). In diese Richtung gehen auch die Auskünfte des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, die aber in einigen unten diskutierten Punkten äußerst schwammig sind. Diese Frage werde ich im Folgenden anhand eines Beispiels klären. Ich beziehe mich dabei auf die m.E. aktuellste und definitive Version des Vertragstextes (pdf). (Interessant ist auch das Interview mit dem Juristen Jens Ferner.)

Die Section 5 von Acta erwähnt in Artikel 27.2 explizit, dass die Durchsetzung von Urheberrecht mit den Gesetzen eines Landes vereinbar sein muss, insbesondere mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung, dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf einen fairen Prozess:

These procedures shall be implemented in a manner that avoids the creation of barriers to legitimate activity, including electronic commerce, and, consistent with that Party’s law, preserves fundamental principles such as freedom of expression, fair process, and privacy.

Es wird befürchtet wird, dass die konkrete Auslegung von ACTA diese Formulierung außer Kraft setzen wird. So sagt z.B. Prof. Axel Metzger von der Universität Hannover (pdf):

ACTA regelt einseitig Sanktionen, ohne adäquate Rechtsschutzmöglichkeiten vorzusehen. Dies ist in unseren Augen einer der Hauptkritikpunkte an dem Abkommen. Um ein Beispiel zu nennen: Art. 12 ACTA gestattet die Verhängung von einstweiligen Maßnahmen ohne vorherige Anhörung des Betroffenen. Anders als nach den europäischen Vorschriften muss der Betroffene auch nachträglich nicht informiert werden. Dies verletzt den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör. […]

Ich gehe dennoch hier einmal davon aus, dass so weit reichende Befürchtungen unbegründet sind, sondern konzentriere mich darauf, eine im letzten Artikel gemachte Aussage zu belegen:

Urheberrechtsfragen könnten die Nutzung des Internets, wie wir es heute kennen, verunmöglichen. Dienste wie Youtube, Facebook und Twitter publizieren viele Filme und Bilder, mit denen möglicherweise Urheberrecht verletzt wird. Ergreifen Sie keine Massnahmen, um diese Verletzungen zu verhindern (gemeint ist z.B. auch ein Partyvideo, in dessen Hintergrund ein geschützter Song läuft), drohen ihnen massive rechtliche Konsequenzen.

Der kritische Punkt ist dabei Artikel 23.1 wo Verstöße, die Sanktionen nach sich ziehen, definiert werden:

Each Party [gemeint: jede Nation, PW] shall provide for criminal procedures and penalties to be applied at least in cases of wilful trademark counterfeiting or copyright or related rights piracy on a commercial scale. For the purposes of this Section, acts carried out on a commercial scale include at least those carried out as commercial activities for direct or indirect economic or commercial advantage.

Der kritische Punkt ist dabei die Definition von »acts carried out on a commercial scale«. ACTA geht davon aus, dass auch indirekte kommerzielle Vorteile eine Handlung zu einer kommerziellen machen. European Digital Rights (EDRI) macht dazu folgende Bemerkungen:

  • Die »commercial scale« ist für ACTA entscheidend (EDRI zitiert den europäischen Datenschutzbeauftragten, Quelle nicht online verfügbar). Sie wird hier vage und unklar definiert, so dass nicht sicher ist, was damit gemeint ist. Diese Vagheit und Unklarheit ist bewusst gesetzt, damit der Rahmen möglichst weit bleibt. [diese letzte Interpretation stammt von mir, PW]
  • ACTA verletzt mit dieser Formulierung einen WTO-Standard, wo »typical or usual commercial activity with respect to a given product in a given market« die Voraussetzung für »commercial scale« ist.
  • ACTA ignoriert bewusst zwei Ausnahmen, die das Europäische Parlament explizit formuliert hat:
    a) Handlungen von Privatpersonen zu persönlichen und oder Non-Profit-Zwecken
    b) »fair use«: Handlungen im Zusammenhang mit Forschung, Wissenschaft, Unterricht, Journalismus, Kritik und Kommentar (also insbesondere die Möglichkeit, Werke zu zitieren).

EDRI erwähnt ein Beispiel:

A member of the German parliament unintentionally put multiple copyright-protected images on his website. Large numbers of visits to the page led to a “commercial scale” reproduction of the image. He received an “indirect economic” advantage by not paying for the images and his service provider “aided and abetted” the “infringement” by not taking action against this repeat “offender”. Is he or his Internet provider a criminal? According to ACTA, they are. Unquestionably.

Wenn also jemand auf seiner privaten Homepage urheberrechtlich geschützte Bilder veröffentlich, ohne die Absicht, damit Geld zu verdienen, so kann ACTA dazu führen, dass nicht nur die betreffende Person, sondern auch ihr Internet Service Provider dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

»Aiding and abetting« betrifft nun genau die Dienste wie Facebook, Youtube oder Google – aber auch die Internet Service Providers (wie die Swisscom, Cablecom etc.). ACTA 23.4 lautet:

With respect to the offences specified in this Article for which a Party provides criminal procedures and penalties, that Party shall ensure that criminal liability for aiding and abetting is available under its law.

In Abhängigkeit der »commercial scale« machen sich also auch alle daran Beteiligten strafbar.

Ich werde weitere Belege einfügen, wenn ich darauf stosse. Vorerst freue ich mich auf Kritik und Anregungen in den Kommentaren.

Zusatz 8. Februar: Man beachte diesen Kommentar von Netzpolitik.org zu den Mythen um ACTA.

ACTA kurz erklärt

ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ein Handelsabkommen. Das Abkommen wurde schon von verschiedenen Nationen bzw. Staatenbünden unterzeichnet (u.a. durch die meisten Länder der EU und durch die USA, nicht aber durch Deutschland und die Schweiz), jedoch noch in keinem Land ratifiziert. D.h. ACTA ist momentan für keine Nation verbindlich. Die Ratifizierungsprozesse laufen aber in verschiedenen Ländern.

Die Verhandlungen über ACTA erfolgten seit 2007 hinter geschlossenen Türen. Informationen wurden immer wieder geleakt. Die definitive Version ist als pdf verfügbar.

Was ist der Inhalt von ACTA? 

ACTA soll die rechtlichen Ansprüche, die aus dem Geistigen Eigentum resultieren, besser durchsetzbar machen und das Geistige Eigentum besser schützen. Geistiges Eigentum ist in einem sehr umfassenden Sinne gemeint: Marken, Patente, Design und Copyright fallen alle in den von ACTA geregelten Bereich.

In ACTA sind nun recht vage Angaben darüber enthalten, wie diese Ansprüche umgesetzt werden sollen. In der Tendenz versucht das Abkommen jedoch mit massiven Mitteln, die Ansprüche der Rechteinhaber durchzusetzen.

Die Konsequenzen von ACTA

Die Folgen einer Ratifizierung von ACTA sind zu einem Teil Interpretationssache, weil die Protokolle, welche die Auslegung zentraler Formulierungen regeln, nicht öffentlich einsehbar sind. Man kann jedoch mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  1. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen werden möglich sein, ohne dass ein begründeter Verdacht gegen eine Person vorliegen muss.
  2. Für Internetprovider wird es fast zur Pflicht, die Kommunikation ihrer Kunden zu überwachen und sie auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen, weil die Provider sonst für mögliche Vergehen ihrer Kunden mithaften.
  3. Allgemein wird das Urheberrecht dem Recht auf freie Meinungsäußerung übergeordnet. Es wird möglich, dass private Unternehmen erlaubt wird, Menschen in ihrer Meinungsäußerung einzuschränken und ihre Privatsphäre zu verletzen, um sicherzustellen, dass sie keine Urheberrechtsverletzungen begehen.
  4. Urheberrechtsfragen könnten die Nutzung des Internets, wie wir es heute kennen, verunmöglichen. Dienste wie Youtube, Facebook und Twitter publizieren viele Filme und Bilder, mit denen möglicherweise Urheberrecht verletzt wird. Ergreifen Sie keine Massnahmen, um diese Verletzungen zu verhindern (gemeint ist z.B. auch ein Partyvideo, in dessen Hintergrund ein geschützter Song läuft), drohen ihnen massive rechtliche Konsequenzen.
  5. ACTA könnte auch für Wettbewerbsverzerrung und Innovationshemmungen verwendet werden. Das Abkommen sieht massive Hürden für freie Software vor, weil diese unter keinen Umständen Urheberrechtsverletzungen ermöglichen dürfte. Aber auch die Verbreitung von nicht geschützter Kultur und der Betrieb kleiner Internetdienstleister würde erschwert wenn nicht verunmöglicht.
  6. ACTA kriminalisiert insbesondere auch die indirekte Verletzung von Urheberrecht. D.h. viele Dienste, welche keine Urheberrechtsverletzungen beabsichtigen, ermöglichen Urheberrechtsverletzungen (sagen wir z.B. eine Bibliothek mit einem frei verfügbaren Computer), ohne das zu beabsichtigen.
  7. ACTA betrifft auch die Patentierung von Saatgut und Medikamenten. Hier werden Lösungen verhindert, die Menschen mit Essen und medizinischer Versorgung ausstatten, weil sie dabei möglicherweise Urheberrechte verletzen.

Kritik an ACTA

Aus diesen Gründen gibt es massive Kritik an ACTA. Diese umfasst aber nicht nur die Konsequenzen, sondern auch den Weg, auf dem ACTA entstanden ist. In der Broschüre (pdf) der Digitalen Gesellschaft heißt es:

ACTA und die Schweiz

ACTA wird in der Schweiz ein Thema, sobald das Abkommen von EU-Staaten ratifiziert ist.  Das Vorgehen der Befürworter eines maximalen Copyrights, also von Institutionen und Firmen, deren Ansicht nach Urheberrecht wichtiger ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf einen fairen Prozess, verwenden internationale Verträge als eine Art Strategie. So heißt es auf Techdirt.com: 

Finally, international trade agreements are a favorite tool of the copyright maximalist. You see it all the time. If they can’t pass legislation they want, they resort to getting these things put into international trade agreements, which get significantly less scrutiny. This also allows for two tricks: the first is leapfrogging, where you get each country to implement the laws required by these agreements in slightly different ways, and then push other countries to match (or better yet, exceed) the rules in the other countries to stay in compliance. Then you use those agreements to demand the same thing from other countries to “harmonize” international laws.

Es geht also darum, ein Gesetz in einigen Ländern über internationale Verträge einzuführen, weil es sich auf direktem Wege nicht verabschieden lässt. Dann wird darauf gedrängt, dass sich alle Länder auf eine Version ändern, es entsteht ein Anpassungsdruck. Die Schweiz wird in dieser Frage auf den Druck der EU reagieren müssen. Wenn ACTA in der EU gilt, wird es auch in der Schweiz gelten müssen.

(Zusatz: Eine kritische Prüfung eines Punktes aus diesem Post habe ich hier vorgenommen.)

Zum Schluss ein Film von La Quadrature du Net:

Twitter, nicht Facebook: Social Media privat und beruflich nutzen

Es gibt eine Reihe von Berufen, in denen man viel mit Kundinnen, Patienten, Mandantinnen, Schülerinnen und Studierenden zu tun hat. Social Media bieten sich an, um  niederschwellige Kommunikationsmöglichkeiten zu bieten.

Selbstverständlich kann man in seiner beruflichen Rolle darauf verzichten, im Netz präsent zu sein: Eine Email-Adresse anbieten und damit hat sichs. Ich will nicht für Social Media Werbung machen. Für viele handelt es sich um einen vergnüglichen Zeitvertrieb, viele finden es stressig, so regelmäßig und intensiv zu kommunizieren – und andere unerlässlich.

Aber ich möchte für den vermehrten Einsatz von Twitter plädieren. Twitter hat gegenüber Facebook zwei entscheidende Vorteile:

  1. Erstellt man ein öffentliches Twitter-Profil, dann können die Nachrichten, die man verschickt, auf dem Netz eingesehen werden. Gerade im beruflichen Umfeld heißt das, dass es keine private oder halb-private Kommunikation gibt – ein massiver Vorteil, wie ich finde. [Bei Twitter gibt es die Möglichkeit privater Nachrichten zwar auch, ich nutze die aber nur zum Verschicken von Telefonnummern o.Ä.].
  2. Dadurch muss man auch nicht befreundet sein. Wenn jemand lesen will, was ich schreibe, kann er oder sie das jederzeit anonym hier einsehen. Ich werde es nicht erfahren. Anders bei Facebook: Dort braucht es in den meisten Fällen Freundschaftsanfragen oder Abos, von denen die Publizierenden immer erfahren.

Diese zwei Vorteile sind mit einem massiven Nachteil verbunden: Man darf sich keine Fehler erlauben, gerade weil die Nachrichten öffentlich sind. Ein sinnvolles, halb-privates und halb-berufliches Twitterprofil weist auf interessante Texte hin, enthält Meinungen, zu denen man öffentlich stehen kann, unterhält und vermittelt möglicherweise ein paar Eindrücke aus dem Leben der twitternden Person – aber wiederum: Nur solche, von denen alle wissen können und sollen.

Diese Botschaften können aber alle gelesen und sogar in einer Zeitung zitiert werden, wie ich finde. Dazu hat sich eine interessante Diskussion zwischen Journalisten ergeben, die man hier nachlesen kann.

Souveräner Umgang mit Kritik – und noch was zur Weltwoche

Meiner Meinung nach ist folgende Strategie im Umgang mit Kritik erfolgreich und souverän:

  1. Unsachliche und rein polemische Kritik ignorieren – und zwar konsequent.
  2. Alle anderen Arten von Kritik zur Kenntnis nehmen, auch wenn sie unzutreffend, nur bedingt sachlich und teilweise polemisch ist.
  3. Nachfragen, wie die Kritik genau gemeint ist. In einen Dialog treten, wie das Moritz Leuenberger in einer interessanten Rede empfohlen hat.
  4. Die Kritik würdigen und bekannt geben, welche Aspekte man bedeutsam findet.
  5. Konkrete Massnahmen vorschlagen, um kritisierte Probleme zu lösen.
Man signalisiert, dass man sicher und kompetent genug ist, um sich Kritik auszusetzen. Zudem ist man willig, eigene Haltungen und Handlungen zu überdenken und zu überprüfen. Die Möglichkeit, Fragen zu stellen (3.), erlaubt einem auch, widersprüchliche oder unzutreffende Kritik als solche zu entlarven.

Zwei Dinge müssen unter allen Umständen vermieden werden:

  • Zu sagen, die KritikerInnen hätten nicht Recht.
  • Zu sagen, die eigenen Fehler seien nicht so schlimm, weil auch andere sie machten.

Damit versetzt man sich in eine Abwehrhaltung. In einem früheren Post habe ich geschrieben: »Wer Kritik reflexartig abweist, bestätigt sie implizit immer.«

* * * 

Ausriss aus der Weltwoche vom 26. Januar 2012

Vor diesem Hintergrund möchte ich die Strategie der Weltwoche im Fall Hildebrand kurz kommentieren. Mittlerweile finde ich die Publikation der Dokumente und die damit verbundenen, übertriebenen und falschen Aussagen in der Ausgabe vom 12. Januar nicht mehr besonders problematisch. Es wurden journalistische Standards verletzt und Fehler gemacht: Allerdings hätten wohl alle Wochenpublikationen der Schweiz diese Geschichte in ähnlicher Form gebracht, hätten sie diese Daten, Informationen und diese Quelle gehabt.

Problematisch finde ich die Verbohrtheit, mit der die Verantwortlichen damit ringen, ihre Fehler zuzugeben und sich der Kritik zu stellen. Auch hier bin ich mir nicht sicher, ob andere Zeitungen und Zeitschriften das besser könnten – eine gewisse Immunität gegen Kritik scheint unter Journalistinnen und Journalisten zu den Gepflogenheiten zu gehören. Aber in der Weltwoche wird diese Sturheit noch mit dem übertriebenen Herausstreichen der eigenen Leistungen und dem Wiederholen zumindest problematischer Aussagen garniert.

Hier einige Beispiele:

Urs Paul Engeler auf persoenlich.com:

Sie spielen auf die Hildebrand-Affäre an. Verschiedene Seiten werfen Ihnen vor, Sie hätten unjournalistisch gearbeitet, weil Sie Ihre Information nicht von einer zweiten Person verifizieren liessen. Werden Sie beim Referat darauf eingehen?

- Vielleicht frage ich in einem Nebensatz, wie viele Zweitquellen die andern Medien konsultiert haben, als sie kritiklos das lügenhafte Communiqué von Bundesrat und Bankrat vom 23. Dezember 2011 abdruckten. Oder aus wie vielen Quellen die (vom Gesamtmedienverbund wiederholte) Falschmeldung der “NZZ am Sonntag” geschöpft wurde, Frau Hildebrand habe die umstrittene Transaktion auf ihrem eigenen Konto durchgeführt. Wahrscheinlicher aber ist, dass ich schlicht darauf hinweise, dass meine Darstellung der Hildebrandschen Devisengeschäfte richtig war, zweitens einen Transparenz-Schub ungeahnten Ausmasses bewirkt und dringend nötige personelle Folgen ausgelöst hat.

Alex Baur in der Weltwoche vom 26. Januar zur Kritik des Informanten R.T.:

Auch das wäre ein interessantes Thema für den Presserat: Dürfen Journalisten den Sarasin­-Informatiker R[…]. T. , der zu seinem eigenen Schutz in einer psychiatrischen Klinik interniert wurde, mit Interviews be­drängen? Wie sind die Aussagen eines psy­ chisch angeschlagenen Mannes zu werten, der um seine Existenz kämpft? Sind sie journalistisch überhaupt verwertbar? Wie weit dürfen Medien in eine Strafuntersu­chung eingreifen? Man würde zumindest eine gewisse Zurückhaltung erwarten.

Und noch ein Beispiel aus dem Text von Roger Köppel, ebenfalls aus der Weltwoche vom 26. Januar:

Die nach dem Weltwoche­-Artikel veröffentlich­ten E­-Mails belegten schliesslich, dass Hilde­brand sehr wohl im Bild gewesen war und auch die fragliche Transaktion über seinen Bankbe­rater und die Frau höchstpersönlich angeord­net hatte. Die Recherchen waren richtig.

Dazu ein kurzer Kommentar: Anstatt zuzugeben, die Weltwoche habe Aussagen gemacht, die sie nicht habe belegen können, unternimmt Köppel eine rhetorische Volte, die nicht gelingen kann: Dokumente, welche erst nach der Publikation der Weltwoche veröffentlicht worden sind (und welche die Weltwoche nicht kannten), belegten etwas, was in den Recherchen gar nicht zum Ausdruck kam – und das so nicht einmal stimmt: Es gibt keinen Beleg dafür, Hildebrand habe die »fragliche Transaktion […] höchstpersönlich angeordnet«. Das Wort ist strapaziert: Aber diese Aussage ist eine Lüge.

Ein sehr genauer Kommentar zur Ausrichtung und zum Vorgehen der Weltwoche findet sich in der heutigen Ausgabe der Zeit Schweiz.

»links« – Gedanken zu einem Begriff

Ich mag es nicht, als »Linker« bezeichnet zu werden. Das hat drei Gründe: Erstens erscheint es mir als eine Abwertung meiner Haltungen und meiner Denkweise, weil sie als Resultat einer Art politischen Infektion betrachtet werden. Zweitens werden die Haltungen auf finanzielle Interessen reduziert: »Linke« sind staatsgläubig, weil sie vom Staat finanziell abhängig sind. Diese Reduktion ärgert mich natürlich besonders, weil ich meinen Lohn tatsächlich vom Staat beziehe. Gleichwohl ist es ein unredliches Argument, weil es nicht meine Aussagen, sondern meine Person in den Blick nimmt. Drittens ist der Begriff negativ konnotiert: »Linke« sind »Nette« und damit auch naiv, weltfremd, ignorant. Sie haben, so scheint es, gute Absichten, handeln aber so, dass sie das Gegenteil bewirken. Diese Konnotation geht zurück auf eine der ersten vielbeachteten SVP-Kampagnen, das so genannte »Messerstecher-Plakat« von 1993:

Betrachten wir der Vollständigkeit halber noch eine politologische Definition. In den Erläuterungen zur Parlamentskarte von Michael Hermann steht [pdf]:

«Links» steht für ein Staatsverständnis, das Wohlfahrt und Ausgleich ins Zentrum stellt, im «rechten» Staatsverständnis stehen dagegen Ordnung und Sicherheit im Fokus. Die Links-Rechts-Achse kann dabei nicht auf den Nenner «mehr oder weniger Staat» reduziert werden. Die Parlamentarier im rechten Spektrum des politischen Raums setzen jedoch die Prioritäten anders als jene des linken. Statt für den Ausbau des Wohlfahrtstaats setzten sie sich für die Stärkung von Armee und Polizei ein. Entlang der Links-Rechts-Achse verlaufen ausserdem Abstimmungen zu Umweltschutz und zum Asylwesen. Die Parlamentarier auf der linken Seite des Raums stimmen dabei für mehr Umweltschutz und für ein an humanitären Prinzipien ausgerichtetes Asylwesen.

Auch diese differenziertere Begriffsverwendung ist für mich nicht befriedigend. Ich habe den Anspruch, Probleme zu analysieren, sie aus mehreren Perspektiven zu sehen und verschiedene Lösungsvorschläge zu prüfen. Den Haltungen, die ich dann einnehme, wird eine solche Klassifikation nicht gerecht. Was sagt es aus, wenn ich in einigen Fällen dafür bin, dass die Polizei gestärkt wird, in anderen Fällen dagegen? Was sagt es aus, wenn ich dafür plädiere, dass der Staat Armen dabei hilft, ein menschenwürdiges Leben zu führen, aber gleichzeitig auch sehe, dass es in einem sinnvollen Rahmen finanzielle Anreize braucht, um Leistungen zu erbringen?

Letztlich stört mich auch, dass in der Diskussion über politische Meinungen und die Gesellschaftsordnung oft ein falsches Dilemma eingesetzt wird: Wer sich an den Auswüchsen und Auswirkungen eines globalisierten, durch staatliche Eingriffe nur unzureichend gesteuerten Kapitalismus stört, fordert nicht eine politische Ordnung, wie sie im real existierenden Kommunismus herrscht und geherrscht hat. Es gibt nicht den einen, reinen Kapitalismus – und es gibt auch nicht nur eine Alternative. Es wäre wünschenswert, in Diskussionen auf der Ebene der Argumente zu bleiben: Nicht ideologische Verkürzungen einsetzen, nicht persönliche Umstände ins Spiel bringen und nicht historische Gegebenheiten heranziehen, die sich nicht direkt auf die Argumente beziehen.

* * * 

Anmerkung vom 24. Januar, 13.30:
Die folgende Passage war der ursprüngliche Schlussabschnitt des Posts. Ich finde ihn – nach der Diskussion in den Kommentaren – unglücklich. Ich hätte gerne Beispiele für beeindruckende gesellschaftspolitische Analysen, die zu einem Ergebnis geführt haben, das niemand als »links« bezeichnen würde.

Aber die Frage ist, ob eine präzise, auf Fakten beruhende, intelligente Analyse der gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten nicht automatisch zu einer »linken« Position führt, wie das gestern auf Twitter diskutiert worden ist:

Diese Frage ist echt: Immer wieder wird debattiert, ob es rechte Intellektuelle gibt. Damit meine ich insbesondere Denkende, die unabhängig sind und aus ihrer Ideologie keinen Profit schlagen, sondern mit und in ihrem Denken begründen. Vorschläge nehme ich gerne in den Kommentaren entgegen.

Zwei Wochen mehr Ferien, anyone?

Wer zwischen zwei gleichwertigen Jobangeboten wählen kann, von denen das eine sechs Wochen bezahlte Ferien und das andere vier Wochen ermöglicht, dürfte die Wahl nicht schwer fallen. Gleichwohl scheint es höchst unsicher, dass die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer einer Volksinitiative zustimmen, die sechs Wochen Ferien für alle Arbeitnehmenden ermöglichen würde.

Das erstaunt zunächst, da sich so viele Menschen Gedanken über ihre work-life-balance machen, sich damit beschäftigen, dass Arbeitszeit und Freizeit immer mehr verschmelzen und neue Technologien häufig eingesetzt werden, damit man mehr arbeitet anstatt weniger. Man würde erwarten, dass das Bewusstsein über Burnout-Prozesse [pdf] und die Bedeutung von Freundschaften und familiären Beziehungen zu einer klaren Annahme der Initiative führen würden.

Warum ist dem nicht so? Der naheliegende Grund sind die Kosten. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft zur Initiative, mit der er sie zur Ablehnung empfiehlt [pdf]:

Es ist nicht einfach, die Kosten längerer Ferien zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind nicht nur die Lohnkosten, sondern auch die zusätzlichen administrativen Kosten, die mit mehr Personal verbunden sind. Im Gegenzug ist damit zu rechnen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dank längerer Ferien ausgeruht und somit motivierter und konzentrierter sind und dass daraus wiederum eine höhere Arbeitsproduktivität resultiert. Aufgrund früherer Untersuchungen ist der Bundesrat davon ausgegangen, dass eine Woche mehr Ferien die Lohnkosten um 2 % erhöht. […] Daraus folgt, dass eine Erhöhung des Ferienanspruchs von vier auf sechs Wochen zu um 4 % höheren Lohnkosten führt.
Wie die Unternehmen auf die Verpflichtung reagieren, mehr Ferien gewähren zu müssen, dürfte wesentlich vom wirtschaftlichen Umfeld abhängen. Einige Unternehmen werden in der Lage sein, die höheren Personalkosten mit Produktivitätsfortschritten zu finanzieren. Andere Unternehmen werden nicht umhin kommen, Änderungskündigungen auszusprechen, mit dem Ziel, mehr Personal weniger Lohn zu zahlen. Ist dies nicht möglich, bleibt den Unternehmen nur noch die Möglichkeit, Stellen abzubauen oder die Geschäftstätigkeit ganz einzustellen.

Das ist letztlich auch der Grund für die Ablehnung des Bundesrates: Die Kosten wären zu hoch, die Konsequenzen ein Stellenabbau oder eine Lohneinbusse bei den Arbeitsnehmenden.

Die Erhöhung der Lohnsumme um 4% muss jedoch im Kontext betrachtet werden. Dieser Kontext ist zunächst die Produktivität. Sie ist in der Schweiz zwischen 1991 und 2006 um jährlich 1.2% gewachsen (neuere Zahlen kenne ich nicht, die Zahlen basieren auf einer Publikation des BfS), der Index stieg von 100 auf 120, also um rund 20%.

Dieser Produktivitätssteigerung steht eine Reallohnerhöhung von einem Indexwert von 277 (1991) auf 289 (2006) gegenüber (Zahlen ebenfalls vom BfS), also eine Erhöhung um 4.3% (nominal 24.4%).

Diese Zahlen kann man nun nicht so einfach in einen Bezug setzen. In der hier diskutierten Periode wurde in der Schweiz mehr und viel produktiver gearbeitet. Diese Produktivität hat sich jedoch für die Arbeitnehmenden kaum gelohnt: Sie verdienen zwar leicht besser, ihr Ferienanspruch hat sich aber sei 1983 nicht verändert.

Andererseits lässt sich für Arbeitgebende eine Produktivitätssteigerung nicht einfach monetarisieren, wohl aus zwei Gründen: Erstens verschafft diese Steigerung nur dann einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie größer ist als die der Konkurrenz, zweitens ist sie wohl zu einem großen Teil auch Investitionen in Technologie geschuldet, die nicht direkt mit dem Faktor Arbeit zusammenhängen.

Gleichwohl sprechen die Zahlen dafür, dass sich die Schweiz sechs Wochen Ferien leisten kann. Wenn Teile der damit verbundenen Steigerung der Lohnkosten auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden, erhalten sie dafür einen Gegenwert. Sechs Wochen ermöglichen einen Abstand von der Arbeit, sie ermöglichen längere Reisen, spontane Ausflüge, echtes Abschalten, kurz: Mehr Lebensqualität. Die darf etwas kosten.