Zur »freien Schulwahl«
Geschrieben am 23. April 2012
Im Kanton Zürich wird am 17. Juni über eine Initiative der Elternlobby Schweiz abgestimmt, in der folgender Verfassungszusatz vorgeschlagen wird: Der gleichberechtigte Zugang beinhaltet ab dem 4. Schuljahr die freie Wahl innerhalb der öffentlichen Schulen und eine öffentliche Finanzierung des Unterrichts an bewilligten Freien Schulen gemäss den Durchschnittskosten der öffentlichen Schulen, wenn sie wie diese allgemein zugänglich sind. Die Initiative wird wie folgt begründet: Interessant scheinen mir dabei zwei Fragen: Ist das Schweizer Bildungssystem mit der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vereinbar? Schafft freie Schulwahl mehr Chancengleichheit und mithin mehr Gerechtigkeit im Bildungssystem? Der entscheidende Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: 1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch.…