Das Verbot religiöser Beschneidungen

Die NZZ berichtet wie folgt über ein Urteil des Landgerichts in Köln:

In Deutschland hat das Landgericht Köln die Beschneidung eines Knaben aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung bewertet. Das Gericht fällte damit womöglich ein wegweisendes Urteil.

In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung verwiesen die Richter unter anderem darauf, dass «der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert» werde. «Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden, zuwider.»

Die Argumentation ist einleuchtend: Die Religionsfreiheit der Eltern sowie ihr Recht, die Erziehung ihres Kindes bestimmen zu dürfen, werden nicht massgeblich durch das Recht des Kindes tangiert, mit einem unversehrten Körper aufzuwachsen und selbst über die Entfernung der Vorhaut bestimmen zu dürfen.

Gleichwohl scheint es mir nicht unsinnig, den Kontext etwas zu erweitern. Juristisch stützt sich das Landesgericht auf das deutsche Grundgesetz, in dem so genannte Grundrechte juristisch einen privilegierten Status einnehmen. Dort steht:

Noch vor der Erwähnung der »körperlichen Unversehrtheit« steht die »freie Entfaltung der Persönlichkeit«. Etwas plakativ formuliert: Erziehung verhindert gerade die »freie Entfaltung der Persönlichkeit«. Sie fördert gewisse Züge einer Persönlichkeit und behindert andere. Sie lässt einige Emotionen zu, indem sie dafür ein Vokabular anbietet, einige ächtet sie, unter Umständen auch unter Zuhilfenahme eines geeigneten Vokabulars, andere ignoriert sie und blendet sie komplett aus.

Kinder werden - das ein Beispiel - in der Regel auf ein Leben als heterosexuelle Cisgender-Person in einer heteronormativen Gesellschaft vorbereitet. Diese Form von Erziehung kann ihnen langfristig körperlichen und psychischen Schaden zufügen.

Gleichwohl gibt es in Bezug auf diese Probleme, die rechtlich - so würde ich als Laie sagen - ähnlich gelagert sind, keinen juristischen Handlungsbedarf. Niemand kommt auf die Idee, heteronormative Erziehung zu verbieten oder Eltern vorzuschreiben, welche Ausdrucksweisen für Gefühle Kindern lernen müssen. Zudem sind Eltern darin frei, ihre Kinder so zu ernähren, wie sie es für richtig halten, sie als Passivraucherinnen und -raucher aufwachsen lassen und vieles mehr.

Dieser breitere Kontext zeigt, dass das Recht auf Erziehung - ohne jeden Bezug auf die Frage der Religion - eine Einschränkung der Grundrechte von Kindern beinhaltet. Aus ästhetischen Gründen werden Anomalien bei Kindern routinemässig operiert - auch hier liegt eine Körperverletzung vor, die nicht medizinisch motiviert werden kann, gegen die sich aber kein Gericht wenden würde.

Hilal Sezgin erwähnt einen anderen Kontext, der aufzeigt, aus welcher engen Perspektive das Urteil gefällt worden ist (Quelle: Radiomanuskript, pdf):

Es gibt eben nicht den einen Weg ins Muslim-Sein, und genauso wenig gibt es die normierte deutsche Kindheit. Es existieren viele unterschiedliche Wege, einen jungen Menschen ins Erwachsenenleben und zur Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft hinzuführen. Manche Praktiken sind grausam und untragbar. Aber die allermeisten sind einfach eine Möglichkeit der Sinnstiftung unter vielen. Sie sind nicht besser oder schlechter, sondern schlicht vielfältig. Und genau das ist in einer modernen pluralistischen Gesellschaft völlig in Ordnung.

Mein Fazit: Ich bin überfordert. Ich weiß, dass es viele Männer gibt, die unter ihrer Beschneidung leiden und gerne eine intakte Vorhaut hätten. Ihnen wurde Unrecht angetan. Andererseits scheint mir das Urteil willkürlich und gegen eine ganz bestimmte Gruppen gläubiger Menschen gerichtet (Juden und Muslime), deren religiöse Traditionen schon seit langem unter der Berufung auf juristische Grundsätze (z.B. Tierschutz) diskriminierenden Verfahren ausgesetzt waren. Wer sich eine Meinung bilden kann, tue das - ich kann es nicht.

Zusatz: Marina Weisband mit ganz ähnlichen Gedanken.