Wikipedia meint, Double Standard müsse auf Deutsch mit Doppelmoral wiedergegeben werden:
Doppelmoral bezeichnet ein Verhalten, das „mit zweierlei Maß“ misst und Werturteile, die für eine Person oder Personengruppe getroffen werden, hinsichtlich eigener Bedürfnisse nicht gleichermaßen anwendet.
Diese Woche konnte man die Doppelmoral bei der Arbeit beobachten. Zunächst bei der Anfrage des Weltwoche-Journalisten Andreas Kunz, der wissen will, welchen Parteien, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbänden oder NGOs die JournalistInnen von SRF angehören, dann beim Vorschlag des Bundesrates, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit AusländerInnen das Schweizer Bürgerrecht erhalten können. Weshalb wird mit »zweierlei Maß« gemessen? Der Reihe nach.
Die Weltwoche versucht den Mythos am Leben zu erhalten, wonach die staatlichen Medien unausgewogen berichten und grundsätzlich linke Positionen vertreten. Wie die Diskussion bei Infamy gezeigt hat, geben diesem Mythos zwei Aspekte Nahrung: Erstens gab es in den letzten 20 Jahren einen massiven Rechtsrutsch in der Schweiz, weshalb die traditionelle Mitte nun auch als »links« bezeichnet werden können, zweitens führen differenziertes Nachdenken, wissenschaftliches Vorgehen und der Einbezug von ExpertInnen (also grundsätzlich journalistische Arbeitsweisen) zum Verdacht, hier sei eine Linke oder ein Linker am Werk (es gibt kaum rechte Intellektuelle, wie Seibt und Messmer schon festgestellt haben).
Problematisch an der Umfrage der Weltwoche ist nicht die Anfrage an sich (weshalb ich ausnahmsweise diesbezüglich gleicher Meinung bin wie Ronnie Grob: JournalistInnen dürfen, sollen und müssen Fragen stellen), sondern die damit verbundenen Annahmen:
- Die journalistische Arbeit ist direkter Ausdruck einer persönlichen Gesinnung.
- Ethische Grundsätze der journalistischen Arbeit sind nur eine Bemäntelung von Propaganda im Namen des Journalismus.
Diese beiden Annahmen stimmen nicht. Eine Journalistin, welche Atomkraft ablehnt, kann dennoch ausgewogen über eine Vorlage zur Atomkraft berichten. Wären diese Annahmen wahr, dann gäbe es auch keinen Grund, weshalb die Weltwoche selbst nicht mit gutem Beispiel vorangehen könnte und diese Informationen, wie von Barnaby Skinner gefordert, im Impressum veröffentlichen könnte.
Viel bedeutender ist wohl ein nicht erwähnter Zusammenhang: Das JournalistInnen häufig gehalten werden, so zu schrieben, dass es ins Konzept der Geldgebenden passt. Bei SRF ist das kein Problem: Das Geld kommt vom Staat und der Staat ist demokratisch strukturiert und keineswegs links. Bei der Weltwoche weiß man nicht einmal, wer die Geldgebenden sind.
Zum Schweizer Bürgerrecht. Frau Sommaruga nannte im Wesentlichen folgende Kriterien, welche erfüllt sein müssen, damit eine Ausländerin oder ein Ausländer das Schweizer Bürgerrecht erhalten kann:
- Integration
- Beherrschung einer Landessprache
- 5 bzw. 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz
- Respekt vor den Werten der Bundesverfassung
- keine politisch extreme Haltung
- keine schlechte Zahlungsmoral
- Wille zur Arbeit oder Wille zur Bildung.
Die SP hat dieser Forderungen »skandalös« genannt - und sie hat Recht. Zunächst ist natürlich der Double Standard stossend, dass dieser Katalog ein Resultat der Forderungen der SVP ist, welche selbst zentrale Werte der Bundesverfassung nicht respektiert (z.B. Menschenrechte, Religionsfreiheit) und in gewissen Fragen als politisch durchaus extrem bezeichnet werden kann (um genau zu sein: Gewisse Mitglieder der SVP zeigen in gewissen Sachfragen politisch extreme Haltungen.). Weiter ist problematisch, dass nicht nur das Handeln der einzubürgernden Personen berücksichtigt wird, sondern auch ihre Gesinnung.
Wenn man die Position vertritt, dass das Bürgerrecht, welches man per Geburt erhält, einem das Recht gibt zu definieren, wer dasselbe Bürgerrecht erhalten darf, dann kann man natürlich auch festschreiben, dass wir nur schöne, schlaue oder starke Menschen einbürgern. Mir ist aber unklar, warum wir nicht einfach ein Äquivalent zur Geburt festlegen, also ein Kriterium, das sowohl von der Einstellung als auch vom Verhalten unabhängig ist (z.B. 5 Jahre Aufenthalt in der Schweiz). Wenn wir ehrlich sind, wissen wir, dass der rote Pass weder eine besondere moralische Qualität dokumentiert noch besondere Fähigkeiten attestiert. Sondern meistens einfach sagt, dass die Eltern dieser Person auch einen roten Pass gehabt haben.
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P.S.: Ich folge dem Beispiel von Ronnie Grob und dem Journalistenprofil von David Baur und dokumentiere meine Einstellungen hier.
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Zusatz vom 6. März: David Bauer hat sich gestern auch zur Anfrage der Weltwoche geäußert und dabei diese wichtige Anmerkung vorgenommen:
Ich bin auch nicht so naiv zu glauben, dass diese politische Einstellung mein journalistisches Schaffen nicht in gewisser Weise beeinflusst. Der Punkt ist aber der: Ich bin genauso beeinflusst von der Tatsache, dass ich ein Mann bin, mehr als der Schweizer Durchschnitt verdiene, keiner Religion angehöre, seit über 25 Jahren in Basel lebe, noch nie in Afrika war, Freundschaften mit zahlreichen Personen aus dem Musikgeschäft pflege, Angst vor Hunden habe, etc. etc.
Zu:
„Bei SRF ist das kein Problem: Das Geld kommt vom Staat und der Staat ist demokratisch strukturiert und keineswegs links.“
Nein. Das Geld kommt von der Billag und die zieht unter Berufung auf die „Melde- und Gebührenpflicht“ von den Bürgern ein.
Art. 68 des Bundesgesetz über Radio und Fernsehen:
„Wer ein zum Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen geeignetes Gerät (Empfangsgerät) zum Betrieb bereithält oder betreibt, muss eine Empfangsgebühr bezahlen.“
http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a68.html
Wer nicht zahlt, wird gebüsst:
„Mit Busse bis zu 5000 Franken wird bestraft, wer ein Empfangsgerät zum Betrieb bereithält oder betreibt (Art. 68 Abs. 1) ohne dies der zuständigen Behörde vorgängig gemeldet zu haben (Art. 68 Abs. 3).“
http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a101.html
Eine Übersicht zur Gesetzeslage gibt es hier:
http://www.billag.ch/web/de/fragen_und_antworten/gesetz.html
Private Unternehmen wie zB die hinter „Weltwoche“ oder „Tages-Anzeiger“ stehenen Verlage verlangen nichts von mir, sind also auch nicht zu Auskunft verpflichtet, wenn ich wissen möchte, von wem sie Geld erhalten haben.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen dagegen ziehen unter Zwang Gelder ein. Sie müssen diesen Geldgebern gegenüber, also Dir und mir, folglich so transparent wie möglich sein.
Die Billag ist lediglich vom Staat beauftragt, das Geld einzuziehen. Dieser Auftrag ist demokratisch erlassen worden. Es gibt keinen Grund anzunehmen, hinter dem Geld stünden Interessen, die sich nicht mit den Interessen der Allgemeinheit deckten.
Ich verstehe den Unterschied zwischen staatlichen Institutionen und privaten Unternehmen. Es geht aber grundsätzlich um die implizite oder explizite Behauptung, dass die politische Einstellung einer Journalistin oder eines Journalisten sich direkt auf ihre Arbeit auswirkten. Diese Auswirkung wäre dann auch bei privaten Verlagen vorhanden.