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Opferschutz - und einige Missverständnisse

März 12, 2010 · 3 Kommentare

Folgende Ausgangslage:

a) Kommentare zu »Die Gehilfin« im Magazin: Das Portrait einer Frau, welchem ihrem Mann dabei behilflich war, sich an seinen Kindern zu vergehen. Reaktion (arg gekürzt): Zu milde Bestrafung, Todesstrafe; beides dezidiert aus einer Frauenperspektive.

b) Profilierung von PolitikerInnen wie Natalie Rickli (hier ihre Vorstösse im Nationalrat) über die Forderung nach generell härteren Strafen für Täter, insbesondere Sexualstraftäter, im Sinne von »Opferschutz«.

c) eine neue Studie über den Hintergrund jugendlicher Straftäter, Artikel in der NZZ vom 12. März dieses Jahres: jugendliche Straftäter wachsen in einem belasteten Umfeld auf, sind psychisch angeschlagen und perspektivenlos - und es gibt für sie keine geeigneten Angebote in der Schweiz.

An diese Ausgangslage möchte ich mit einigen prägnanten Aussagen, welche m.E. als Richtigstellung von Missverständnissen dienen können, anschließen (ich werde Strafrecht als Thema nehmen, nicht spezifisch sexuellen Missbrauch und oder Jugendkriminalität):

  1. Die Wirksamkeit von Strafen wird massiv überschätzt.
    Ich würde sogar bezweifeln, ob Strafen überhaupt eine therapeutische Funktion beanspruchen dürfen. Und darüber hinaus behaupten, dass härtere Strafen gegenüber milderen Strafen keinerlei Vorteil bieten im Rahmen einer Therapie. (Dann gibt es selbstverständlich noch einen gesellschaftlichen Aspekt (krude gesagt: auch wenn es dem Täter nichts nützt, wollen wir ihn halt trotzdem bestrafen, die Strafe nützt den Nicht-Tätern), einen Abschreckungseffekt (der äußerst zweifelhaft ist) und einen Time-Out-Effekt (wir wollen den Täter gar nicht therapieren, sondern ihn so lange wie möglich aus der Gesellschaft ausschließen).
  2. Strafen sind kein Opferschutz.
    Kein Opfer profitiert davon, dass ein Täter in irgendeiner Form bestraft wird. Die Überlegung funktioniert nur unter der Annahme, der Täter sei als Mensch ein Täter und werde ohnehin wieder rückfällig. Diese Art von Menschenbild scheint verbreiteter zu sein, als man denkt - und heißt in der Konsequenz: Menschen können sich nicht ändern.
    Grundsätzlich aber könnte man durchaus Massnahmen für den Opferschutz einführen, z.B. die Hemmschwelle senken, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen (Psychiater, Fachstellen); oder aber die Gleichstellung der Frau vorantreiben. Insbesondere die SVP und Frau Rickli spielen da ein hässliches Spiel: Zwar will man an einem traditionellen Familienmodell festhalten und den Staat aus der Familie ausschließen, gleichzeitig aber scheint Gewalt in der Familie und gegen Frauen ein wichtiges Thema zu sein. Die beiden Aspekte sind verbunden: Nur Frauen, welche selbständig sind, einem Erwerb nachgehen und vernetzt sind, sind in der Lage, sich gegen Missbrauch zu wehren und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  3. Das milde Strafrechtssystem der Schweiz bewährt sich.
    Ich verweise dafür auf diesen Artikel - und merke an: Die Beurteilung eines Systems kann nicht über Eindrücke, Einzelfälle und die Berichterstattung in Medien erfolgen, sondern bedarf einer Gesamtschau und eines Vergleichs mit anderen Systemen.
  4. Der Fokus ist falsch: Belastete und Perspektivenlose werden straffällig, nicht Ausländer.
    Die Rede von AusländerInnen verstellt den Blick auf das wirkliche Problem: Straffällig werden Menschen, welche in unserem System nicht aufgehoben sind, denen kein Platz angeboten wird oder für die es keinen Platz gibt, welche auch über Gebühr belastet werden. Diese Positionen werden nun überproportional häufig AusländerInnen zugewiesen; es handelt sich aber nicht um eine spezifische Ausländerproblematik, sondern um eine soziale.
  5. Strafrecht ist eine Aufgabe für Profis.
    Weil jede(r) potentiell Opfer (oder TäterIn) werden könnte, denkt man, eine Meinung genüge, um etwas Substantielles zu dieser Diskussion beitragen zu können. Dabei vergisst man, wie ausgeklügelt ein Strafrechtssystem ist, wie viele Vergehen gegeneinander abgewogen werden müssen, wie wichtig Hintergründe sind, welche Ergebnisse die Geschichte des Strafrechts gebracht hat und und und. Man kann nicht einfach aus einem Eindruck oder einem Gefühl eine theoretische Position entwickeln, aus welcher Gesetze entstehen.

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3 Antworten bis hierher ↓

  • Flo // März 16, 2010 um 8:53 pm | Antworten

    “Genau so gibt es Verbrechen, welche in einem Bereich angelegt sind, für den es eigentlich keine Normen bräuchte, wo etwas einem Menschen eigentlich Unverständliches passiert (Mord, Vergehen an
    Kindern etc.). ”
    Das Problem dabei ist, dass die Einigkeit darüber, welches solche Bereiche sind, eben auch gesellschaftliche Normen darstellen, auch wenn sie nicht kodifiziert vorliegen. Die “Produktion” solcher Normen erfolgt in gesellschaftlichen Prozessen. Es ist keineswegs vorgegeben, was “Unverständlich” ist und was nicht. “In Ordnung bringen” lassen sich die meisten Dinge durch Strafen keineswegs.

  • phwampfler // März 13, 2010 um 8:13 am | Antworten

    Ein Strafrechtsystem hat m.E. mehrere Funktionen:
    1) die Einhaltung von Verhaltensnormen (Gesetzen) durchsetzen
    2) eine Verständigung innerhalb einer Gemeinschaft darüber schaffen, was richtig und falsch ist
    3) den Mitgliedern einer Gemeinschaft die Sicherheit geben, dass ein Verstoss gegen Gesetze nicht willkürliche Konsequenzen hat - sondern dass es Verfahren gibt, auch komplexe Probleme abschliessend zu lösen
    4) oben schon genannte Aspekte: therapeutisch, Abschreckung, »Befriedigung« nicht Beteiligter etc.
    ___________________________

    Für mich entscheidend ist die moderne Einsicht, dass Menschenrechte jedem Mensch unabhängig von seinen Taten, seiner Verfassung, der Situation etc. zukommen. Rache ist mit diesem Prinzip nicht konform: Ich sehe in Rache auch nichts generell Wünschenswertes.
    Ums mit einem Vergleich darzustellen: Auch in einer Beziehung gibt es (oft nicht genannte) Regeln. Wenn nun einer der Beziehungspartner gegen eine solche Regel verstösst - dann ist m.E. der entscheidende Punkt, ein Verfahren zu finden, nach dem beiden eine Fortführung ihrer Beziehung möglich ist. »Es dem anderen zurückzuzahlen« (= Rache) ist für mich kein solches Verfahren.

    Und nun gibt es aber noch ein Problem: Es kann Verstösse geben, welche sofort klar machen, dass eine Beziehung unter diesen Umständen nicht fortgeführt werden kann. Genau so gibt es Verbrechen, welche in einem Bereich angelegt sind, für den es eigentlich keine Normen bräuchte, wo etwas einem Menschen eigentlich Unverständliches passiert (Mord, Vergehen an
    Kindern etc.). Dieses Unverständliche überfordert jedes System: Man kann kein Verfahren finden, um das wieder in Ordnung zu bringen…

  • Anonymous // März 13, 2010 um 4:20 am | Antworten

    In diesem Artikel erwähnen Sie, wie “ausgeklügelt” dsa Strafrechtssystem ist und gleichzeitig implizieren Sie, dass es tief greifende Mängel in der Wirksamkeit aufweist. Was ist Ihrer Meinung nach ein ideales Strafsystem und, was mich vor allem interessiert, inwiefern soll und darf Rache dabei eine Rolle spielen?

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